zu allererst stellt sich die Frage, ob Sie in Verzug waren? Denn falls Sie nicht in Verzug gewesen sind, können diese Kosten auch nicht erhoben werden. Wann war der eigentliche Zeitraum, an dem Sie hätten zahlen sollen? Wurde mit Vertragsschluss ein Datum zur Zahlung des Kaufpreises vereinbart?
Haben Sie denn schon Widerspruch eingelegt wegen den unverhältnismäßig hohen Kosten?
Hallo Mr_tom,
Hallo Mr_tom,
zu allererst stellt sich die Frage, ob Sie in Verzug waren? Denn falls Sie nicht in Verzug gewesen sind, können diese Kosten auch nicht erhoben werden. Wann war der eigentliche Zeitraum, an dem Sie hätten zahlen sollen? Wurde mit Vertragsschluss ein Datum zur Zahlung des Kaufpreises vereinbart?
Haben Sie denn schon Widerspruch eingelegt wegen den unverhältnismäßig hohen Kosten?
Viele Grüße