es kommt darauf an, ob die von Ihnen erworbene Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde? Falls ja, sind hier noch andere Fristen zu beachten.
Zudem kommt es darauf an, ob es sich bei Ihrem Mietvertrag um einen alten oder neuen Mietvertrag handelt. Je nach dem, welches vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist entweder bei einem alten zwölf Monate und bei einem neuen Mietvertrag neun Monate.
Bzgl. der Altmietverträge sollten Sie sich noch den Beitrag durchlesen (unten auf der Seite):
Guten Morgen liebe Anna,
Guten Morgen liebe Anna,
es kommt darauf an, ob die von Ihnen erworbene Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde? Falls ja, sind hier noch andere Fristen zu beachten.
Diese können Sie hier nachlesen:
http://jurarat.de/moegliche-gruende-fuer-ein-berechtigtes-interesse-bei-...
Zudem kommt es darauf an, ob es sich bei Ihrem Mietvertrag um einen alten oder neuen Mietvertrag handelt. Je nach dem, welches vorliegt, beträgt die Kündigungsfrist entweder bei einem alten zwölf Monate und bei einem neuen Mietvertrag neun Monate.
Bzgl. der Altmietverträge sollten Sie sich noch den Beitrag durchlesen (unten auf der Seite):
http://jurarat.de/musterschreiben-kuendigungsbestaetigung-wohnung
Zudem weiß ich nicht genau, was Sie mit Neuerwerb meinen. Wer eine neue Wohnung kauft, stellt dies für denjenigen immer einen Neuerwerb dar.
Liebste Grüße,
Melanie