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Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung nach Neuerwerb

Gespeichert von Anna am 17. Februar 2015 - 13:55
Gespeichert von Melanie am 20. Februar 2015 - 13:15

Ob bei Ihnen Wohnung in

Ob bei Ihre Wohnung in Eigentumswohnung umgewandelt wurde oder nicht, kann ich leider gar nicht beurteilen. Soweit ich weiß, muss so was im Grundbuch stehen. Aber wenn bereits so viele Parteien das Haus bewohnen, könnte die Möglichkeit bestehen, dass die einzelnen Wohnungen des gesamten Wohnhauses in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Sicher bin ich jedoch nicht. Wurde bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht darauf eingegangen?

In Ihrem Fall sind die Mieter erst nach der möglichen Umwandlung in Eigentumswohnungen eingezogen. Jedoch bin ich mir hierbei nicht sicher. Falls dies so sein sollte, dann gilt die Sperrfrist nicht. Wurde sie jedoch während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt, dann müssten Sie sich an die Sperrfrist halten.

Da Ihre Mieter nun seit zehn Jahren in der Wohnung leben, sie auch keine spezielle Kündigungsregelung haben, beträgt hierbei die Kündigungsfrist neun Monate.

 

Liebste Grüße,

Melanie

 


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