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Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung nach Neuerwerb

Gespeichert von Anna am 17. Februar 2015 - 13:55
Gespeichert von Anna am 24. Februar 2015 - 12:20

Hallo Melanie,

Hallo Melanie,

ich habe noch mal nachgeschaut, die Wohnung war schon immer eine Eigentumswohnung (seit 1989).

Insofern liegt keine Sperrfrist vor. Läge aber bei 3 Jahren. Hier ist ein guter Link um sich mal die Städte anzugucken, wo welche Sperrfrist vorliegt, wenn die Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde einem zulange dauert:

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigung-weg...

Wir müssen nun warten bis wir ins Grundbuch eingetragen wurden um die Eigenbedarfskündigung per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Sonst gibt's später Ärger  ;-)

 

Noch einmal möchte ich Ihnen, Melanie, für Ihre Hilfestellung danken!

 

Liebe Grüße

Anna


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