ich habe noch mal nachgeschaut, die Wohnung war schon immer eine Eigentumswohnung (seit 1989).
Insofern liegt keine Sperrfrist vor. Läge aber bei 3 Jahren. Hier ist ein guter Link um sich mal die Städte anzugucken, wo welche Sperrfrist vorliegt, wenn die Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde einem zulange dauert:
Wir müssen nun warten bis wir ins Grundbuch eingetragen wurden um die Eigenbedarfskündigung per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Sonst gibt's später Ärger ;-)
Noch einmal möchte ich Ihnen, Melanie, für Ihre Hilfestellung danken!
Hallo Melanie,
Hallo Melanie,
ich habe noch mal nachgeschaut, die Wohnung war schon immer eine Eigentumswohnung (seit 1989).
Insofern liegt keine Sperrfrist vor. Läge aber bei 3 Jahren. Hier ist ein guter Link um sich mal die Städte anzugucken, wo welche Sperrfrist vorliegt, wenn die Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde einem zulange dauert:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigung-weg...
Wir müssen nun warten bis wir ins Grundbuch eingetragen wurden um die Eigenbedarfskündigung per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Sonst gibt's später Ärger ;-)
Noch einmal möchte ich Ihnen, Melanie, für Ihre Hilfestellung danken!
Liebe Grüße
Anna