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Mahnung

Gespeichert von ClaudiaPuch am 12. Juni 2015 - 2:44
Gespeichert von Roland am 12. Juni 2015 - 8:32

 Guten Morgen

 

Guten Morgen  Claudia,

die Anwaltskosten sind bei Zahlungsverzug leider durch den Schuldner zu übernehmen.

Fraglich ist bei Ihnen, ob Sie sich tatsächlich in Zahlungsverzug befunden haben. Da ich die Einzelheiten zu Ihren Fall nicht kenne, kann ich nicht genauer darauf Bezug nehmen.

Hat der Golf Clubs Ihnen auf Ihre Schreiben geantwortet? Was haben Sie im Falle des Nichtantwortens des Golf Clubes gemacht? Haben Sie sich bemüht persönlich mit dem Clubs zu sprechen?

Positiv ist, dass Sie überhaupt Kontakt aufgesucht haben. Sie sollten eine Kopie der e-Mail sowie das Datum der Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter per Widerspruch auf das Anwaltschreiben reagieren. Und Ihre Bedenken gegenüber der Rechnung mitteilen.

Was mit den Mahnwesen gemeint ist, ist mir persönlich nicht bekannt. Auch hinsichtlich dessen sollten Sie den Anwalt um Aufklärung bitten und ggf. auch mit Ihrem Golf Clubs sprechen.

Im Falle eines tatsächlichen Zahlungsverzug müssen Sie leider die Anwaltskosten tragen.


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