Die Familie hat die Forderung innerhalb der vorgegebenen Frist also 10 Tagen beglichen. Somit ist die fristlose Kündigung unwirksam. Was ich aber in dem Schreiben der Gegenseite übersehen habe, ist, dass gleichzeitig eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Grund dafür war: wegen Zahlungsverzugs.
Der RA der Gegenseite beruft sich auf § 546 a BGB und fordert eine Nutzungsentschädigung. Des Weiteren, wies er darauf hin, dass eine Heilung der fristlosen Kündigung nicht mehr möglich ist, da bereits mehrfach zur Zahlung der Rückstände aufgefordert wurde. Was nicht stimmt, da meine Freunde nur in Mai einmaliger Sache hatten mit der Zahlungerinnerung und Sie worden noch nie fristlos gekündigt.
Um die ganze Problematik aus den Weg zu gehen, habe ich den Vermieter kontaktiert und mich für meine Verhalten entschuldigt. Wir haben uns geeinigt, dass die Mieter in der Wohnung bleiben dürfen und die aufgebaute Rückstände in monatlichen Raten je Euro 100,- zum 15. eines Monats an den Vermieter gezahlt werden (meine Freunde haben sich entschlossen den offenen Betrag auf einmal zu zahlen). Diesbezüglich habe ich den RA der Gegenseite kontaktiert und schriflich über den Ratenzahlungsvereinbarung informiert, in Gegenzug soll die Kündigung zurück genommen werden. Er sollte mir das nur bestätigen.
Der RA des Vermieters hat daraus eine außergerichtliche Vergleich gemacht mit folgenden Forderungen:
Zahlbar mit erster Rate zum 15.09.2015 in Höhe von 121,44 EUR und 14 weiteren rRaten zu je 100,- EUR jeweils zum 15. eines jeden Monats auf das Konto ....
Außerdem wird die Miete mit allen Nebenkosten stets pünktlich bezahlt zum 3. eines jeden Monats.
Sollte mit einer Miete oder einer Rate gemäß Ziffer 2 einmal mehr als 7 Tage ein Verzug auftreten, erfolgt sofort die Räumungsklage.
Es wird ein Dauerauftrag für die Miete und für die Raten eingerichtet und dieser wird in Fotokopie an mich geschickt.
Die Kosten für den Abschluss des Vergleichs trägt der Mieter in Höhe von 650,- EUR
Der Vergleich wird bestätigt, bis spätestens 9.9.2015, durch Unterschrift von beiden Mietern.
Bitte reagieren Sie fristgerecht ( frist nur 4 Werktage).
Also das ist sehr hart. Zu dem Zeitpunkt wusste der Rechtsanwalt nicht, dass die Forderung gezahlt wurde (950 Euro).
Was ich nicht verstanden habe, dass seiner Honorar auf das Kto. des Vermieter gehen sollte und mit was ich nicht einverstanden war, steht in Ziffer Nr. 6.
Also noch mal verhandeln: wir sind stehen geblieben bei 700,- Euro gesamt Kosten zum 15. eines Monats. Woche später änderte er seine Aussage und fordert das Geld bis Ende dieses Monats plus weiteren Kosten dieser Angelegeheit und dieses Vergleichs soll jede Partei selbst tragen. Und plötzlich soll man ihn den Bertrag auf sein Kto. überweisen???
Ich muss mich nicht dem Vergleich anschließen, jedoch ist noch die ordentliche Kündigung. Gegen den kann ich bis zu zwei Monaten vom Eingang der Kündigung ein Widerspruch erheben.
Und weiter ??? Wie läuft es denn weiter und was kann ich erwarten? Wer muss im schlimmsten Fall die RA- Kosten tragen und besteht die Möglichkeit die Wohnung zu behalten?
Persönlich finde ich das Verhältnis zwischen den RA und dem Vermieter kurios... Irgenwie passt mir hier was nicht. Mit so einer Art habe ich noch nie richtig zu tun. Das ist kein Art....
Fristlose Kündigung innerhalb 10 Tagen & Vergleich
Hallo Roland,
Vielen Dank für Ihre Antwort
Die Familie hat die Forderung innerhalb der vorgegebenen Frist also 10 Tagen beglichen. Somit ist die fristlose Kündigung unwirksam. Was ich aber in dem Schreiben der Gegenseite übersehen habe, ist, dass gleichzeitig eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Grund dafür war: wegen Zahlungsverzugs.
Der RA der Gegenseite beruft sich auf § 546 a BGB und fordert eine Nutzungsentschädigung. Des Weiteren, wies er darauf hin, dass eine Heilung der fristlosen Kündigung nicht mehr möglich ist, da bereits mehrfach zur Zahlung der Rückstände aufgefordert wurde. Was nicht stimmt, da meine Freunde nur in Mai einmaliger Sache hatten mit der Zahlungerinnerung und Sie worden noch nie fristlos gekündigt.
Um die ganze Problematik aus den Weg zu gehen, habe ich den Vermieter kontaktiert und mich für meine Verhalten entschuldigt. Wir haben uns geeinigt, dass die Mieter in der Wohnung bleiben dürfen und die aufgebaute Rückstände in monatlichen Raten je Euro 100,- zum 15. eines Monats an den Vermieter gezahlt werden (meine Freunde haben sich entschlossen den offenen Betrag auf einmal zu zahlen). Diesbezüglich habe ich den RA der Gegenseite kontaktiert und schriflich über den Ratenzahlungsvereinbarung informiert, in Gegenzug soll die Kündigung zurück genommen werden. Er sollte mir das nur bestätigen.
Der RA des Vermieters hat daraus eine außergerichtliche Vergleich gemacht mit folgenden Forderungen:
Bitte reagieren Sie fristgerecht ( frist nur 4 Werktage).
Also das ist sehr hart. Zu dem Zeitpunkt wusste der Rechtsanwalt nicht, dass die Forderung gezahlt wurde (950 Euro).
Was ich nicht verstanden habe, dass seiner Honorar auf das Kto. des Vermieter gehen sollte und mit was ich nicht einverstanden war, steht in Ziffer Nr. 6.
Also noch mal verhandeln: wir sind stehen geblieben bei 700,- Euro gesamt Kosten zum 15. eines Monats. Woche später änderte er seine Aussage und fordert das Geld bis Ende dieses Monats plus weiteren Kosten dieser Angelegeheit und dieses Vergleichs soll jede Partei selbst tragen. Und plötzlich soll man ihn den Bertrag auf sein Kto. überweisen???
Ich muss mich nicht dem Vergleich anschließen, jedoch ist noch die ordentliche Kündigung. Gegen den kann ich bis zu zwei Monaten vom Eingang der Kündigung ein Widerspruch erheben.
Und weiter ??? Wie läuft es denn weiter und was kann ich erwarten? Wer muss im schlimmsten Fall die RA- Kosten tragen und besteht die Möglichkeit die Wohnung zu behalten?
Persönlich finde ich das Verhältnis zwischen den RA und dem Vermieter kurios... Irgenwie passt mir hier was nicht. Mit so einer Art habe ich noch nie richtig zu tun. Das ist kein Art....
Ich bedanke mich inm Voraus.
Mfg
Olivia