Die Gute Nachricht zuerst: Sie dürfen dem Mieter fristlos kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Mietvertrages für Sie unzumutbar ist. Hier das entsprechende Urteil dazu: Az.: 2 U 793/10
Wer seine Kaution nicht zahlt oder regelmäßig zu spät seine Miete zahlt, dem kann man fristlos kündigen.
Guten Abend,
Guten Abend,
Die Gute Nachricht zuerst: Sie dürfen dem Mieter fristlos kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Mietvertrages für Sie unzumutbar ist. Hier das entsprechende Urteil dazu: Az.: 2 U 793/10
Wer seine Kaution nicht zahlt oder regelmäßig zu spät seine Miete zahlt, dem kann man fristlos kündigen.