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[Mietrecht] Mietvertrag widerrufen / aufheben oder doch kündigen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. November 2012 - 19:42
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. November 2012 - 20:04

Guten Abend,

Guten Abend,

Die Gute Nachricht zuerst: Sie dürfen dem Mieter fristlos kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Mietvertrages für Sie unzumutbar ist. Hier das entsprechende Urteil dazu: Az.: 2 U 793/10

Wer seine Kaution nicht zahlt oder regelmäßig zu spät seine Miete zahlt, dem kann man fristlos kündigen.


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