Gespeichert von expat am 18. März 2014 - 11:32
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Liebe Rechtsexperte,
eine Bekannte von mir möchte sich scheiden lassen. Ihr Einkommen ist sehr niedrig, weil sie nur eine Teilzeit-Job hat. Deswegen kann sie keinen Scheidungsanwalt sich finanzieren.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Wie kann man sich am günstigsten scheiden lassen?
Guten Tag expat,
Guten Tag expat,
zur Rechtsberatungshilfe/Prozesskostenhilfe:
Rechtsberatungshilfe (auch Beratungshilfe genannt) und Prozesskostenhilfe bekommt derjenige, der selbst kein Vermögen hat und sein einzusetzendes Einkommen weniger als 20 EUR beträgt.
Das einzusetzende Einkommen ist das Bruttoeinkommen.
Hierzu zählen auch:
Von dem Bruttoeinkommen werden nun:
abgezogen.
Zudem kommen dem Rechtssuchenden mehrere Freibeträge hinzu:
die ihrerseits auch nochmals vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind.
Wenn nun all diese Abzüge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, bleibt lediglich das einzusetzende Einkommen übrig.
Dieses einzusetzende Einkommen ist auch ausschlaggebend dafür, ob ein Rechtsberatungsschein ausgehändigt wird oder ob eine Ratenzahlungsverpflichtung sich ergibt.
Ergibt sich eine Differenz von weniger als 20,00 EUR, so erhält der Rechtssuchende den Rechtsberatungsschein.
Liegt die Differenz über 20,00 EUR kommt nur noch eine Ratenzahlungsverpflichtung in Betracht.
Ergibt sich eine Ratenzahlungsverpflichtung, ist sie insgesamt höchstens auf 48 Monatsraten zu verteilen – unabhängig davon, wie viele Instanzen der Prozess begehrt.
Die Rate beträgt die Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens.
Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Bei einer Scheidung wäre das ehe der Fall, sodass auch diese Anspruchsvoraussetzung gegeben wäre.
Bei der Bewilligung von Rechtsberatungshilfe muss 15 EUR dem Anwalt gezahlt werden, wenn sich dieser um die Antragsstellung kümmern soll.
Anwaltszwang bei einer Scheidung:
Leider müsste sich Ihre Bekannte durch einen Anwalt vertreten lassen. Bei einer Scheidung herrscht nämlich Anwaltszwang. Jedoch können die Parteien sich auf einen Anwalt einigen, der für beide die Scheidung vor Gericht tätigt (kostengünstiger).
Falls Ihre Bekannte Ihrem Ehegatten nicht vertraut, würde ich doch empfehlen, einen eigenen Anwalt einzuschalten, der dann auch ihren Interessen mehr Beachtung schenkt.
Gruß,
Roland