Wir wohnen seit fast 15 Jahren in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag ist aus dem Jahr 2001 (Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung, 18. Auflage (nach dem AGB-Gesetz geänderte) 2/2000. Frage: können wir die Wohnung einfach nur "besenrein" übergeben? Die Wände sind nicht weiß, aber in hellen farblichen Tönen gehalten. Der Anstrich erfolgte vor 2 Jahren, aber teilweise nicht hinter Schränken. Die Fugen zwischen Fußboden und Wänden wurden von uns nachverfugt, da Silberfische auftraten. Die Verfugung ist nicht profihaft ausgeführt und hat unterschiedliche Farben. Muß die Verfugung wieder entfernt werden, oder ist das Sache des Vermieters?