Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? - Teil 3 - Arbeitslosengeld beantragen
Beantragung von Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung gem. § 157 Abs. 3 S. 1 SGB III
Beantragung von Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung gem. § 157 Abs. 3 S. 1 SGB III
Wie kann die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer verweigert werden (Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft)?
Der Arbeitnehmer hat dann das Recht die Arbeit vorübergehend zu verweigern, wenn der Arbeitgeber mit den Lohn- und Gehaltszahlungen in Verzug ist – das sogenannte Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft.