Schönheitsreparaturen nach langer Mietdauer
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. Oktober 2013 - 18:35
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Mieter beziehen 3-Zi-Wo in komplett renovierten Zustand. Die Schönheitsreparatur-Klausel im vorgedruckten Text des MV ist rechtsgültig, also keine festgesetzten Fristen, sondern die Formulierung "Die Zeitfolge beträgt im allgemeinen...." Zusätzlich ist unter "Sonstigen Vereinbarungen" im MV folgende Formulierung aufgenommen : *Die Wohnung wird in vollständig renovierten Zustand vom Mieter übernommen. Bei Auszug ist die Mietsache in fachmännisch renovierten Zustand zurückzugeben, d.h. tapezierte Wände und Decken sind zu streichen."***