Was ist unter der Fristsetzung bei der Nacherfüllungsaufforderung zu verstehen?
Zu den allgemeinen Gewährleistungsansprüchen gehört die Nacherfüllung, die unmittelbar dann geltend zu machen ist, wenn die erworbene Sache einen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB aufweist und nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie eigentlich aufweisen sollte.