Schönheitsreparaturen - was ist rechtlich geschuldet?
Manche Wohnungsmieter reagieren immer noch überrascht, wenn sie hören, dass sie auf gesetzlicher Grundlage prinzipiell nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in ihrer Mietwohnung verpflichtet sind. Die in § 538 BGB dazu getroffene Regelung stellt klar, dass der Mieter dem Vermieter gegenüber nicht dazu verpflichtet ist, von ihm verursachte normale Wohnspuren zu beseitigen.