Prozesskostenhilfe im Strafverfahren?
Im Strafverfahren gibt es im Gegensatz zum Zivil-, Verwaltungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren keine Prozesskostenhilfe.
Ausnahme im Adhäsionsverfahren – Prozesskostenhilfe nur für den Geschädigten
Im Strafverfahren gibt es im Gegensatz zum Zivil-, Verwaltungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren keine Prozesskostenhilfe.
Ausnahme im Adhäsionsverfahren – Prozesskostenhilfe nur für den Geschädigten
Guten Tag,
ich bin in einer Gerichtsverhandlung wegen Verstoßes gegen das BTMG zu 3 Jahren Haft verurteilt worden und zu den Gerichtskosten, die nach ca. 15 Verhandlungstagen ca. 6,700 € betragen haben.
Da ich vor der Verhandlung Canabis abhängig war, habe ich mit Canabis gehandelt, um es mir zu finanzieren zu können. Ich bin nach ca. 1 Jahr Haft auf eine Therapie entlassen worden und habe danach Bewährung bekommen.
Während der 8.monatigen U-Haft habe ich einen Pflichtverteidiger zugesprochen bekommen.