Kann man einen Mobilfunkvertrag als Darlehensvertrag auslegen?
Mobilfunkverträge beinhalten häufig auch ein mobiles Endgerät, das über die Laufzeit des Vertrages in das Eigentum des Kunden übergeht.
Kann man daraus ableiten, dass es sich um eine Kombination aus Dienstleistungs- und Darlehnsvertrag handelt?
Und könnte man für den Gesamtvertrag mit Bezug auf den eingebetteten Darlehensvertrag die für Darlehnsverträge gültige Widerrufsrecht ableiten?