Hallo Leute,
könnt Ihr mir sagen wie der juristische Fachbegriff für folgenden Sachverhalt ist:
Angenommen A unterschreibt einen Vertrag V mit seiner Unterschrift. Nun existiert noch ein weiteres Schreiben S, in welchem erklärt wird, dass durch die Unterschrift in V auch dem Inhalt von S zugestimmt worden ist.
Ist so etwas rechtlich gesehen gültig oder verstößt dieser Sachverhalt gegen ein gesetzliches Verbot? Und wenn ja, gegen welches? Wie nennt man sowas juristisch gesehen?
Gruß
peacer
PS: Glaube, mich erinnern zu können, dass sowas den Tatbestand "unerlaubter Zirkelschluß" erfüllt, bin mir aber nicht sicher.