Guten Tag,
vorhin hat mich mein Vermieter darauf hingewiesen, dass ich meine Wäsche nicht zum Trocknen in mein Balkon stellen dürfe. Dies soll auch als Bestandteil in unserem Mietvertrag aufgenommen sein. Das habe ich natürlich sofort nachgeschaut und laut unserer Hausordnung ist "das Trocknen der Wäsche" auf dem Balkon untersagt. Wir sind hierhin vor kurzem hingezogen. Bei unseren früheren Wohnort konnten wir ohne Probleme unsere Wäsche im Balkon trocknen.
Daher habe ich mich gefragt, ob eine solche Regelung in der Hausordnung wirksam sein kann?
Wenn es wirksam ist, was bedeutet für mich das? Muss ich ab sofort meine Wäsche bei gutem Wetter in der Wohnung trocknen?
Danke im Voraus.
Grüße,
Evelyn