Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 14. Juni 2013 - 23:13
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Guten Abend,
ich studiere in Münster und bin sehr oft mit dem Fahrrad unterwegs. Ich fahre in der Regel über die Straße, wenn es keine Autos in der Nähe zu sehen ist. Ich habe gehört, dass man für so etwas härter bestraft wird. Stimmt das? Was passiert, wenn ich bei Rot mit meinem Fahrrad über die Straße fahre?
Missachtung des Rotlichts an der Ampel
Guten Abend,
falls Radfahrer das Rotlicht an der Ampel missachtet haben, müssen sie mit einem Bußgeld i.H.v. 45 EUR rechnen. Falls durch die Missachtung des Rotlichts andere gefährdet worden sind, müssen Radfahrer 100 EUR zahlen, falls dabei eine Sachbeschädigung vorgefallen ist, müssen Radfahrer 120 EUR zahlen.
Einen Bußgeldbescheid erhalten Radfahrer dann, wenn das Bußgeld in der Regel ab 40 EUR beträgt. Zu diesem Bußgeldbescheid kommen dann Gebühren und Zustellungskosten i.H.v. 23, 50 EUR hinzu.
Bei allen drei oben genannten Varianten - ansonsten ab 40 EUR - wird dem betreffenden Radfahrer ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Falls weiteres Interesse hierzu bestehen sollte, können Sie gerne sich die Tabelle ansehen, die weitere Fälle aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer darlegt. Die Tabelle erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
http://jurarat.de/verkehrsverstoss-radfahrer-uebersicht-der-bussgelder
Eine Bezugnahme sollte auch nochmals an die betrunkenen Radfahrer vorgenommen werden. Betrunken Fahrrad zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Ab 1,6 Promille oder geringerer Menge Promille jedoch mit Ausfallerscheinungen - wie Fahrfehler, Unfall, folglich Auffälligkeiten - ist die absolute Fahrunsicherheit.In einer solchen Situation kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden. Hinzu kommt, dass die Straßenverkehrsbehörde einen medizinisch-psychologische Untersuchung ansetzen bzw. verlangen kann und je nach dem, wie das Resultat der Untersuchung ist, kann die Fahrererlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden oder das Radfahren verboten werden.
Für weitere Informationen wird hier auf die Allgemeine Deutsche Farrad-Club e.V. Seite verwiesen:
http://www.adfc.de/
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