Wer haftet bei einer Probefahrt mit dem Auto?

Allerdings fragen sich viele Menschen: Wer haftet eigentlich dafür, falls ein Unfall geschehen sollte? Glücklicherweise ist die Rechtslage hier relativ übersichtlich.
Prinzipiell sollte vor dem Beginn einer Probefahrt mit dem Händler geklärt werden, über welche Versicherung das Fahrzeug verfügt und wer im Falle eines Unfalls dafür haften müsste. Genau genommen sollten Interessenten darüber Bescheid wissen, wer Schäden am Fahrzeug bezahlen muss und wer die steigenden Versicherungsprämien übernimmt, welche aus der Regulierung eines Unfalls entstehen können.
Vor dem Antritt einer Probefahrt sollten Formulare ausgefüllt werden, welche die Haftungsfrage schon im Voraus eindeutig klären. Mit dieser schriftlichen Vereinbarung, die vom Händler und vom Käufer unterschrieben wird, ist ein potenzieller Käufer in jedem Fall auf der sicheren Seite. In einem solchen Formular werden der Name und die Anschrift des Händlers sowie die Informationen des Kaufinteressenten eingetragen. Auch die Fahrzeugdaten, wie der Hersteller, das Kennzeichen und der Fahrzeugtyp sowie die Erstzulassung, müssen vermerkt werden. Ebenfalls wichtig ist die Angabe der Dauer der geplanten Probefahrt. Praktisch sind Vorlagen, die eine Haftung des Interessenten fast komplett ausschließen - es sei denn, dieser handelt grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich. Bei anderen schriftlichen Formularen sind dagegen die Rahmenbedingungen einer Probefahrt gemeinsam mit dem Hinweis, dass der Fahrer für alle Schäden bzw. Folgeschäden haftet. Hier sollten Interessenten genau hinsehen, bevor sie etwas unterschreiben.
Soll ein Kauf eines gebrauchten Wagen von privat erfolgen und beschädigt der Interessent diesen während der Probefahrt, dann haftet er dafür - ganz egal, ob für das Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde oder nicht. Der Interessent muss mindestens für die Selbstbeteiligung bzw. für die Höherstufung des Versicherungsnehmers aufkommen. Auch die private Haftpflicht des Schadenverursachers greift hier nicht.
Besser ist es, vor der Fahrt genau zu klären, ob es bereits Schäden am Fahrzeug gibt und diese schriftlich festzuhalten. So wird auch das mögliche Risiko umgangen, dass ein Verkäufer einen später für Beschädigungen haftbar machen möchte, mit denen man gar nichts zu tun hat.
Generell ist davon abzuraten, eine Probefahrt mit einem unversicherten Auto zu unternehmen. Bei einem seriösen Händler liegt meist eine Vollkaskoversicherung vor - dies sollte sicherheitshalber aber lieber noch einmal abgesichert werden. In der Regel haben Fahrzeuge von Händlern eine amtliche Zulassung und werden mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt ausgezeichnet.