Gespeichert von y2 am 21. Oktober 2017 - 12:42
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Guten Tag,
ich arbeite als Berater und bin oft 4 Tage die Woche nicht zuhause, würde gerne in diesem Zeitraum meine Wohnung über airbnb vermieten. Die anderen 3 Tage benötige ich es selber. Spricht da etwas dagegen, z.b. das Zweckentfremdungsverbot?