Familienrechtliche Kompetenz
Spezialisten für Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente und Erbschaftsangelegenheiten.
Fachbereich Familienrecht & Erbrecht
Unsere Familienrecht-Spezialisten
Familienrecht und Erbrecht sind zutiefst persönliche Rechtsgebiete, die besonderes Feingefühl und höchste fachliche Kompetenz erfordern. Unsere Spezialisten wurden sorgfältig ausgewählt und verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung familienrechtlicher und erbrechtlicher Angelegenheiten.
Schwerpunkte
- Eheverträge: Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich
- Scheidung: Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Sorgerecht: Umgangsregelungen, Sorgerechtserklärungen
- Testamente: Einzeltestamente, Berliner Testament, Erbverträge
- Erbschaft: Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Erbverzicht
Vertrauen durch Kompetenz
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist Vertrauen so wichtig wie im Familien- und Erbrecht. Deshalb wählen wir unsere Spezialisten mit besonderer Sorgfalt aus. Neben der fachlichen Qualifikation legen wir großen Wert auf die Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich und empathisch aufzubereiten – denn unsere Vorlagen werden oft in emotional herausfordernden Lebenssituationen benötigt.