Mietaufhebungsvertrag Muster: PDF & Word-Vorlage
Im Gegensatz zu einer Kündigung können Mieter und Vermieter sich mit einem Mietaufhebungsvertrag einvernehmlich trennen.
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Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Um die langen Kündigungsfristen bei der Kündigung des Mietverhältnisses zu umgehen, können Mieter und Vermieter mithilfe des Abschlusses eines Mietaufhebungsvertrags die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen und sich auf diese Weise auf eine vorzeitige Beendigung einigen.
Durch wen kann ein Mietaufhebungsvertrag erfolgen?
Der Mietaufhebungsvertrag kann sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter erfolgen. Wichtig ist lediglich, dass beide Parteien einvernehmlich sich für den Abschluss des Mietaufhebungsvertrags einigen.
Meistens werden im Rahmen des Mietaufhebungsvertrags, wenn eine Seite der anderen Seite durch den Auszug entgegenkommt, eine Abfindung und eine Umzugskostenunterstützung vereinbart. Diese beiden Regelungen sollten, falls sie erwünscht sind, im Mietaufhebungsvertrag aufgenommen werden.
Besteht ein Widerrufsrecht bei einem Mietaufhebungsvertrag?
Ist der Mietaufhebungsvertrag in der Wohnung des Mieters abgeschlossen wurden, ohne dass der Mieter den Vermieter hierfür zu sich gebeten hat, so könnte es sich um ein Haustürgeschäft i.S.d. § 312 BGB handeln. Da er mit dem Vertragsschluss überrumpelt wird.
Hierfür müsste der Vermieter geschäftsmäßig gehandelt haben. Hierzu gehören Hausverwaltungen und Vermieter, die regelmäßig Wohnungen vermieten. Private Eigenheimbesitzer sind dann geschäftsmäßig unterwegs, wenn sie einen Makler oder Verwalter beauftragen, für sie das Mietverhältnis durch Aufhebungsvertrag zu beenden. Hier wird das Handeln des Maklers/des Verwalters auf den privaten Eigenheimbesitzer zugerechnet, sodass dieser letztlich doch geschäftsmäßig bei dem Abschluss des Mitaufhebungsvertrages gehandelt hat.
In einem solchen Fall besteht für den Mieter ein Widerrufsrecht. Er kann innerhalb von zwei Wochen den Aufhebungsvertrag widerrufen. Hierüber muss der Mieter durch den Vermieter belehrt werden.
Wird die Widerrufsbelehrung nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrages dem Mieter nachgereicht, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat, gem. § 355 Abs. 2 S. 3 BGB.
Beim Fehlen einer Widerrufsbelehrung erlischt die Widerrufsfrist spätestens nach sechs Monaten ab Vertragsschluss, gem. § 355 Abs. 4 S. 1 BGB.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Mieter durch den Vermieter über die Widerrufsmöglichkeit schriftlich informiert wurde (§§ 312, 355 Abs. 1 u. 2. BGB).
Private Eigenheimbesitzer, die nicht einen Makler oder Verwalter einstellen, sondern selbst die Wohnung kündigen, handeln nicht regelmäßig geschäftsmäßig, wenn sie nicht ständig Wohnungen vermieten. Das geschäftsmäßige Handeln eines privaten Eigenheimbesitzers wird in der Regel erst bei ca. 6 vermieteten Wohnungen angenommen.
Welche Regelungen gehören in den Mietaufhebungsvertrag?
- Der Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses.
- Welches Mietverhältnis von welcher Wohnung und von welcher Mietpartei durch den Mietaufhebungsvertrag beendet wird.
- Regelungen über die Räumung bzw. Auszug des Mieters: wann genau muss der Mieter die Mietwohnung räumen?
- Schönheitsreparaturen? Sind welche zu erledigen? Verzichtet der Vermieter darauf?
- Übernahme von eingebrachten Einbaugegenständen in die Wohnung – was soll damit passieren?
- Regelungen über Mietkaution und Mietkautionszins.
- Regelungen über die Betriebskostenabrechnung.
- Regelungen über eine mögliche Abfindung und Umzugskosten.
- Widerspruchsrecht des Vermieters (Ausschluss des § 545 BGB, wonach bei Fortsetzung des Mietverhältnisses seitens des Mieters nach dem Beendigungsdatum nicht stillschweigend eine unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses in Gang gesetzt wird.)
- Widerrufsrecht gem. §§ 312, 355 BGB des Mieters, falls es sich um ein Haustürgeschäft und der Vermieter geschäftsmäßig handelt. Hierbei sollte der Vermieter den Mieter über sein Widerrufsrecht belehren. Fehlt dies, kann der Mieter bis zu sechs Monate nach Abschluss des Aufhebungsvertrages diesen widerrufen.
Unsere kostenlose Vorlage: Mietaufhebungsvertrag Muster
Mietaufhebungsvertrag
zwischen
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Vermieter/in
und
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Mieter/in
wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen:
1.Aufhebung des Mietvertrages
1.1 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der zwischen ihnen bestehende Mietvertrag über die Wohnung in [Adresse der Wohnung] zum [Datum der Aufhebung] aufgehoben wird.
1.2 Der Vermieter und der Mieter sind sich darüber einig, dass mit Wirksamwerden dieser Aufhebung sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erloschen sind, sofern sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind.
2. Übergabe der Mietsache
2.1 Der Mieter erklärt, die Wohnung nebst Schlüsseln und gegebenenfalls vorhandenen Einrichtungsgegenständen zum [Datum der Übergabe] an den Vermieter zurückzugeben.
2.2 Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
3. Sonstige Vereinbarungen
[Es folgen mögliche individuell abgestimmte Vereinbarungen]
3.1 Eine Abfindung in Höhe von [Betrag] Euro wird vom Vermieter an den Mieter gezahlt, um das Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.
3.2 Die Kaution in Höhe von [Betrag] Euro wird vom Vermieter an den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abzug etwaiger Forderungen zurückgezahlt.
3.3 Der Mieter verpflichtet sich, vor Beendigung des Mietverhältnisses bestimmte Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
3.4 Einrichtungsgegenstände, die vom Mieter in der Wohnung hinterlassen werden, werden wie folgt gehandhabt: [Details].
3.5 Ausstehende Mietzahlungen werden wie folgt geregelt: [Details].
3.6 Schadenersatzforderungen werden wie folgt geregelt: [Details].
4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Ort, Datum Unterschrift Vermieter/in
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Ort, Datum Unterschrift Mieter/in
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Fazit zum Mietaufhebungsvertrag
Ein Mietaufhebungsvertrag bietet eine flexible Möglichkeit, ein Mietverhältnis zu beenden, setzt jedoch das Einverständnis beider Parteien voraus. Er kann Regelungen zu Abfindungen und Umzugskosten enthalten und sollte sorgfältig aufgestellt werden, um alle relevanten Punkte abzudecken. Bei bestimmten Umständen, wie einem Haustürgeschäft, haben Mieter ein Widerrufsrecht. Es ist wichtig, sich dieser Aspekte bewusst zu sein und sich ggf. rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den eigenen Interessen und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Häufig gestellte Fragen rund um den Mietaufhebungsvertrag
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wann ist Mietaufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Mietaufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn Mieter und Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses wünschen und dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen umgehen möchten. Insbesondere wenn eine Seite, der anderen durch den Auszug entgegenkommt, können im Mietaufhebungsvertrag Regelungen über eine Abfindung und Umzugskostenunterstützung getroffen werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung und Aufhebung?
Der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Aufhebung liegt in den Rahmenbedingungen und den Folgen. Eine Kündigung erfolgt einseitig durch Mieter oder Vermieter und unterliegt den gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Zudem bleibt das Mietverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen.
Ein Mietaufhebungsvertrag hingegen wird von beiden Parteien einvernehmlich geschlossen und kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen sofort oder zu einem beliebigen, gemeinsam festgelegten Zeitpunkt beenden. Zudem kann der Mietaufhebungsvertrag weitere Regelungen enthalten, die über die bloße Beendigung des Mietverhältnisses hinausgehen, wie z.B. eine Abfindungszahl