zuletzt aktualisiert am: 08.02.2023
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Der Mietvertrag setzt die Rahmenbedingungen der Miete zwischen dem Vermieter und Mieter fest. Um Ihnen die Mühen zu ersparen, haben wir bereits ein Mietvertrag Muster für Sie erstellt, welches Sie verwenden können.
Erstellt von:
Rechtsanwalt Alexander Dietrich
von der Kanzlei DIETRICH LEGAL®
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In Mietverträgen werden die Rahmenbedingungen zwischen Mieter und Vermieter für das Mieten der Mietobjekte (Wohnung, Haus, o.ä.) festgelegt.
Mietverträge können Sie sich entweder als Vorlage im Internet herunterladen oder Sie können bei individuellen Anliegen, welche maßgeschneiderte Klauseln enthalten müssen, sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden. Vorlagen für mieterfreundliche Mietverträge können Sie zum Teil bei ihren regionalen Mietervereinen finden.
Neben dem Mietvertrag für Wohnungen können Sie auch unser Gewerbemietvertrag Muster oder die Untermietvertrag-Vorlage verwenden.
Es ist definitiv möglich, aber davon ist in der Regel abzuraten, falls Sie gar keins bis nur grundlegendes Rechtswissen haben, da Sie in viele Fallen geraten können.
Sie können daher entweder kostenfreie Mustermietverträge verwenden oder unseren Service, den Mietvertragsgenerator, in Anspruch nehmen und direkt den Mietvertrag online erstellen. Dazu müssen Sie nur alle Angaben zum Mietgegenstand ausfüllen und Sie erhalten direkt Ihr individuellen Mustermietvertrag per E-Mail!
Einen Mietvertrag muss der Vermieter entweder selbst erstellen, indem er beispielsweise eine Vorlage nutzt, oder er lässt sich einen individuellen Mietvertrag von einem Mietrechts-Anwalt erstellen.
Ein Mietvertrag kann verschiedene, individuelle Klauseln enthalten. Jedoch sind folgende Angaben im Vertrag zwingend notwendig: Name des Vermieters und Mieters, Anschrift des Mietobjekts, Dauer der Miete, Höhe der Miete und die Verteilung der Nebenkosten. Für individuelle Absprachen sollte das gesprochene „Wort“ eines Mieters oder Vermieters nicht vertraut werden. Diese sollten als separate Klauseln in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Hinweis: Separate Klauseln, die die Möglichkeit der Mietminderung für den Mieter ausschließen sind, nicht rechtens.
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus kündigen möchten, sollten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Gemäß § 573c Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt die Kündigungsfrist für Mieter generell drei Monate. Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung schriftlich verfassen und handschriftlich unterschreiben. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus rechtsgültig kündigen.
Am Ende der Seite finden Sie zudem eine Word- und PDF-Vorlage des Mietvertrages.
Hinweise: Die Vorlagen auf der Webseite jurarat.de ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für die Korrektheit & Verwendung wird keine Haftung übernommen.
Zwischen
Name ………………………
Adresse ………………………
Tel.: ………………………
– Vermieter –
und
Name ………………………
Adresse ………………………
Tel.: ………………………
– Mieter –
Wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§1 Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause ……………………… (Adresse) im ……… Stock (rechts, links, Mitte) gelegene Wohnung (Nr…..) bestehend aus ……. Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, (Kellerraum, Balkon, Terrasse, ………..)* .
Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. ………… Quadratmeter.
Mitvermietet wird der (Tief-)Garagenstellplatz Nr. ………………………
§2 Mietzins und Nebenkosten
Die monatliche Grundmiete beträgt ………… EUR.
Die Kosten der (Tief-)Garage betragen monatlich ………… EUR.
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d.
Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von ………… EUR zu zahlen.
———————-
Insgesamt sind vom Mieter eine Warmmiete in Höhe von zu:
………… EUR zu zahlen.
Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlungen zu verlangen.
§3 Zahlung der Miete und Nebenkosten
Miete und Nebenkosten sind ab Beginn der Mietzeit monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats für den Vermieter kostenfrei auf das Konto des Vermieters ………………………
Kto.Nr. ……………………… bei ………………………
BLZ ……………………… zu überweisen.
Ausschlaggebender Zeitpunkt ist die Wertstellung auf dem Konto des Vermieters, nicht der Tag der Absendung.
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am ……………………………und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§5 Mietsicherheit
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von ………….. EUR (….x Nettokaltmieten) zu leisten.
Dieses kann in Form der Hinterlegung eines Sparbuchs, einer Bankbürgschaft oder durch Barbezahlung/Überweisung an den Vermieter erfolgen.
§6 Zustand der Mieträume
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist. (s. Anlage 3)
Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
Sollten noch Restarbeiten an der Mietsache durch den Vermieter durchzuführen sein, so kann die Übergabe der Mietsache vom Mieter nicht verweigert werden, sofern die Nutzung als Wohnung nur unerheblich beeinträchtigt ist.
§7 Schönheitsreparaturen
Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von innen.
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen:
-in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
-in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
-in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte“ nach § 243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später.
§8 Instandhaltung der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln.
Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
Der Mieter hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie deren ausreichende Beheizung und Belüftung sowie Schutz der Innenräume vor Frost zu sorgen.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner ihm obliegenden Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Untermieter, Arbeiter, Angestellten Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht werden.
Hat der Mieter oder der vorgenannte Personenkreis einen Schaden an der Mietsache verursacht, so hat er diesen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Der Mieter hat Schäden, für die er einstehen muss, unverzüglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.
Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits nicht vorgelegen hat.
§9 Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf die angemieteten Räume zu anderen als zu Wohnzwecken nur mit Erlaubnis des Vermieters benutzen.
Eine Zustimmung des Vermieters ist ebenfalls erforderlich, wenn der Mieter an der Mietsache Um-, An-, und Einbauten, Installationen oder andere Veränderungen vornehmen will.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte der Zustimmung des Vermieters bedarf. Hiervon ausgenommen sind Ehepartner oder Lebensgefährten des Mieters, sofern eine auf Dauer angelegte gemeinsame Haushaltsführung geplant ist.
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, es sei denn, dass in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt, der Wohnraum übermäßig belegt wird oder dem Vermieter die Überlassung aus einem sonstigen Grund nicht zugemutet werden kann.
Die Haltung von Kleintieren ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters gestattet, soweit durch die Unterbringung in den Mieträumen eine Beeinträchtigung der Mietsache oder eine Belästigung von Hausbewohnern oder Nachbarn nicht gegeben ist.
Die Haltung von Hunden und Katzen sowie anderer als Tiere bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund verweigert werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn eine Belästigung der Nachbarn oder eine Beeinträchtigung der Mietsache eingetreten ist.
Des Weiteren hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass Haustiere sich nicht ohne Aufsicht auf den Fluren, Treppen, in den Außenanlagen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzliche fernzuhalten.
§10 Bagatellschäden/Kleinreparaturen
Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe.
Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUR, maximal 320,- EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt).
§11 Kündigung
Auf die Kündigung des Mietvertrags finden die Vorschriften der §§ 573 ff. BGB Anwendung.
Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Die entsprechende Vorschrift des § 545 BGB findet insoweit keine Anwendung.
§12 Betreten der Mietsache durch den Vermieter
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Mietsache aus wichtigem Grund und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu überprüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reparatur –bzw. Instandshaltungsmaßnahmen vorzunehmen.
§13 Personenmehrheit als Vertragspartei
Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
Erklärungen, deren Wirkung die einzelnen Mieter aus dem Mietverhältnis berühren, müssen von und gegenüber allen abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch – unter Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufs – bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für deren Abgabe oder für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages.
§14 Hausordnung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die bei Abschluss des Mietvertrages dem Mieter übergebene Hausordnung (Anlage 2) zum wesentlichen Bestandteil des Mietvertrags wird.
§15 Beendigung des Mietverhältnisses
Rückgabe der Mietsache:
Der Mieter hat dem Vermieter die Mietsache wie bei Erhalt vollständig geräumt und gereinigt und mit sämtlichen, auch den vom Mieter beschafften, Schlüsseln zu einem von beiden Parteien vereinbarten Termin zu übergeben. Über die Übergabe ist ein Protokoll zu erstellen (s. Anlage 3)
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen in der Mietsache befindlichen Messgeräten (Heizung, Warm-, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenablesung stattgefunden hat. Das Protokoll über die Zwischenablesung ist dem Vermieter bei der Übergabe auszuhändigen.
Bauliche Veränderungen an der Mietsache oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Falls der Mieter bereits die in § 7 dieses Vertrages Schönheitsreparaturen durchgeführt hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusgemäß noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen, sofern die Notwendigkeit zu erneuten Schönheitsreparaturen bestehen sollte. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt.
Falls die Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen sind, hat er die Verpflichtung, diese in fachgerechter „mittlerer Art und Güte“ vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Wird bei der Übergabe der Mietsache ein Schaden an dieser oder den Einrichtungen festgestellt, und dem Mieter trifft hierfür ein Verschulden, so ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens abzüglich der allgemein üblichen Nutzungsdauer verpflichtet.
§16 Schriftform/Salvatorische Klausel
Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§17 Individuelle Vereinbarungen
§18 Anlagen als Vertragsbestandteil
1. BetriebskostenVO (Anlage 1)
2. Hausordnung (Anlage 2)
3. Übergabeprotokolle (Anlage 3 und 3 A)
……………………………, den …………
……….. ……………………………………
-Vermieter-
……………………………, den …………
……….. ……………………………………
-Mieter-
Benötigen Sie eine Vorlage für einen Mietvertrag, können Sie diesen bei uns kostenlos herunterladen. Sie brauchen dann lediglich nur noch die individuellen Angaben entsprechend Ihren Vereinbarungen anzupassen.
Sollten im Mietvertrag Klauseln vorkommen wie beispielsweise, dass die Wohnung so übernommen wird, wie besichtigt und dadurch eine Minderung der Kaltmiete ausgeschlossen ist, dann ist diese Klausel ungültig. Immer, wenn sich die Mietwohnung nicht im vertraglich vereinbarten Zustand befindet, sind Mietminderungen erlaubt.
In unserem Exemplar des Mietvertrags sind alle Standardangaben enthalten, die notwendig sind: Informationen über Garage, Quadratmeter, Außenanlage, Räume, Aufgliederung der Betriebskosten und Nebenkosten.
Die wichtigsten Kriterien, die ein Mietvertrag umfassen sollte, sind:
Insbesondere muss bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag Gültigkeit erlangt. Hierzu gehört die Regelung folgender Inhalte:
Zeitmietverträge (§ 575 BGB) können eine gute Lösung für Vermieter und Mieter darstellen, die kein Interesse an einer unbefristeten Vertragsgestaltung haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Mieter die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit benötigt – etwa aus beruflichen Gründen – oder auch, wenn der Vermieter in absehbarer Zeit selbst dort einziehen möchte.
Loggien, Balkone oder Terrassen dürfen gemäß § 4 Nr. 4 WoFIV grundsätzlich zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden.
Gemäß der WoFIV wird eine Terrasse mit bis zu 25 % zur Wohnfläche hinzugerechnet. Befindet sich Ihre Terrasse in einer äußerst schlechten Lage, dann kann unter Umständen sogar eine Berechnungsgrundlage von weniger als 25 % zum Tragen kommen.
Grundsätzlich müssen im Mietvertrag keine Angaben über die Quadratmeterzahl gemacht werden. Spätestens aber bei der Nebenkostenabrechnung sollte die Quadratmeterzahl der Wohnung offensichtlich sein. Übrigens: Gibt es keine Angaben zur Wohnfläche im Mietvertrag, können Sie auch keine Mietminderung hinsichtlich einer falsch berechneten Wohnfläche geltend machen.
Stellen Sie als Mieter im Nachhinein fest, dass Ihre Wohnfläche viel geringer ist, als im Vertrag angegeben, können Sie eine Mietminderung vornehmen, und zwar anteilig pro fehlendem Quadratmeter. Eine Mietminderung ist aber nur dann gültig, wenn die Abweichungen der Wohnfläche mehr als 10 % betragen. Außerdem kommen zur Mietminderung dann auch günstigere Vorauszahlungen zu den Betriebskosten hinzu.
Sie brauchen nicht länger nach Blanko Mietverträgen zu suchen, denn wir bieten Ihnen einen kostenlosen Download unseres Musters an. Sie können diesen ganz einfach online ausfüllen und ausdrucken.
Mieterfreundliche Verträge sehen vor, dass für eine bestimmte Zeit das Kündigungsrecht des Vermieters ausgesetzt wird und dass dieser auch erst ab einem gewissen Zeitpunkt die Miete erhöhen darf. Wer sich wirklich rechtlich absichern und den besten Vertrag erhalten möchte, der sollte sich Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.
Für Sie als Mieter gilt: Hat Ihr Vermieter im Mietvertrag gegen Treu und Glauben verstoßen, hat er eine Klausel ziemlich kompliziert verfasst oder hat er in sonst irgendeiner Art und Weise gegen das Gesetz verstoßen, dann sind diese Regelungen ungültig. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Vertrag als Mieter unterschrieben haben.
Einen seriösen Mietvertrag erkennen Sie an einigen zwingenden Vertragsbestandteilen. Hierzu zählen unter anderem die Anschriften beider Parteien, die Angabe über die zukünftigen Bewohner eines Mietobjekts und eine genaue Beschreibung der Wohnung (Lage der Wohnung, Raumanzahl, Quadratmeter).
Wir bieten Ihnen kostenlose Muster-Mietverträge zum Download an. Dieser Vordruck wurde von einem Juristen ausformuliert und wird stets den aktuellen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst.
Die Wohnungsgeberbestätigung bestätigt Ihren Wohnsitz. Bei einem Umzug ist sie für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig. Sie dient der Vermeidung von Scheinwohnsitzen und wird vom Vermieter ausgestellt, basierend auf § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Wenn der Vermieter sie nicht ausstellt, drohen ihm Bußgelder gemäß § 54 BMG.