WG-Mietvertrag: Ratgeber & kostenlose Word- und PDF-Vorlage

In diesem Beitrag geht es rund um das Thema WG Mietvertrag. Im Anschluss erhalten Sie zudem noch eine kostenlose Vorlage im PDF- und Word-Format.

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Der WG Mietvertrag: das müssen Sie bei der Vermietung Ihrer Angebote beachten!
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So läuft es ab

In 7 Minuten zum eigenen WG-Mietvertrag!

Holen Sie sich jetzt unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format! Bearbeiten Sie den WG-Mietvertrag ganz einfach, ob digital oder per Hand, und drucken Sie den fertigen Vertrag im Handumdrehen aus.

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Obwohl es kein spezielles WG-Mietrecht gibt, unterscheidet sich ein WG-Mietvertrag rein rechtlich nicht von einem herkömmlichen Mietvertrag. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter. Allerdings gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie der Mietvertrag zwischen Vermieter und WG abgeschlossen werden kann.

Wie funktioniert ein WG-Mietvertrag?

Dabei sind drei Optionen möglich. Die gängigsten Varianten sind:

  • Option 1: Eine der beteiligten Personen ist der Hauptmieter, die anderen Bewohner sind (seine, ihre) Untermieter.
  • Option 2: alle Mieter sind Hauptmieter.
  • Option 3: jede Person ist eigenständiger Zimmer-Mieter*in.

Lassen Sie uns nun die einzelnen Optionen genauer anschauen!

Was bedeutet es, Hauptmieter in einer WG zu sein?

Bei dieser Option gibt es einen Hauptmieter, der viel Verantwortung übernimmt. Er vereinbart seinerseits Untermietverträge mit den anderen Bewohnern der einzelnen Räume. Infolgedessen ist er Hauptmieter und Mieter zugleich. Zudem ist er rechtlich gesehen auch der Ansprechpartner seiner Untermieter.

Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für schuldhaftes Verhalten seiner Mieter. Zahlen diese (einer oder mehrere) ihre Miete nicht, schuldet er dem Vermieter trotzdem die komplette Miete. Der Eigentümer wird sich auch bei etwaigen Beschädigungen der Wohnung ausschließlich an den Hauptmieter wenden.

Ein WG-Mitglied kann, vorausgesetzt einer Zustimmung, mehrere Untermieter haben.

Kann ein Hauptmieter der WG mehrere Untermieter haben?

Ja, das ist möglich. Der Hauptmieter muss in seinem Mietvertrag aber mit dem Eigentümer vereinbaren, dass er Untermieter in der Wohnung aufnehmen darf. Denn laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), darf ein Mieter die Mietsache nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten zum Gebrauch überlassen. In der Folge hat der Eigentümer ein Mitspracherecht, wer neu in diese Wohnung einzieht. Allerdings darf der Vermieter nicht grundlos Mietinteressenten ablehnen.

Denn dann hätte der Mieter das Recht, die Wohnung innerhalb einer gesetzlichen Frist zu kündigen. Mehr über die Kündigungsfrist - Mietvertrag erfahren. Für den Vermieter handelt es sich bei dieser Mietvertrag Version um eine problemlose Variante. Der Hauptmieter kann davon profitieren, falls er beispielsweise plant, die Wohnung später allein zu bewohnen. Untermieter können wiederum einen Nutzen aus dem Vertrag ziehen, wenn sie das WG-Zimmer nur für einen überschaubaren Zeitraum mieten möchten.

Das ist in der Regel die bevorzugte Variante.

Können alle Mieter Hauptmieter einer Wohnung sein?

Diese Variante wird in der Praxis bei WG-Mietverträgen bevorzugt. Alle Mieter unterzeichnen einen Mietvertrag und übernehmen daher die volle vertragliche Haftung gegenüber dem Eigentümer. Deshalb sind alle Mieter gleichberechtigt, sodass keiner dem anderen eine Kündigung aussprechen kann. Mehr über das Thema Kündigung - Mietvertrag erfahren.

Neben der eigenständigen Nutzung des WG Zimmers wird in der Regel auch das Recht auf Mitverwendung von Diele, Küche und Badezimmer eingeräumt. Alle Bewohner haften gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete. Im Mietvertrag sollte vereinbart werden, dass ein Mieter*in problemlos "ausgewechselt" werden kann. Aus Sicht des Eigentümers ist es ratsam, eine Betriebskostenpauschale anzusetzen, damit Nebenkosten nicht anteilsmäßig umgerechnet werden müssen.

Ja, alle Mieter können auch einzelne Verträge erhalten.

Können alle Mieter einer WG einzelne Verträge erhalten?

Das ist machbar. Bei dieser Varianten schließt der Eigentümer (Vermieter) mit jedem einzelnen Mieter einen WG-Mietvertrag ab. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um ein Zimmer mit dem Recht Küche, Wohnzimmer (falls vorhanden), Bad und Flur mitzubenutzen. Der Mieter haftet nur für seinen eigenen Zimmer-Mietvertrag und muss nicht für die Pflichtverletzungen anderer Mieter geradestehen. Bei den gemeinsam genutzten Räumen besteht allerdings eine Ausnahme. Hier gehen eventuell Schäden zulasten aller WG-Bewohner, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist.

Der Vermieter muss die Betriebskosten mit jedem einzelnen WG-Bewohner separat verrechnen. Auch in diesem Fall wäre es empfehlenswert, dass der Vermieter eine Nebenkostenpauschale ansetzt, weil die Versorgungsleitungen in der Wohnung meist nicht trennbar sind. Anzumerken gilt es auch, dass jeder einzelne Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist seinen Mietvertrag kündigen kann. Er muss sich nicht einmal um einen Nachmieter kümmern.

Damit es zu keinem Leerstand kommt, hat der Eigentümer aber die Möglichkeit, das Zimmer an einen anderen Mieter zu vergeben. Diese WG-Mietvertrags-Variante ist sowohl für Pendler, die am Wochenende nach Hause fahren als auch Studenten, die ein Gastsemester in einer anderen Stadt absolvieren, interessant.

Gesamtschuldnerische Haftung: Alle WG-Mitglieder unterliegen in der Regel dieser.

Wer haftet eigentlich für die Schäden?

Immer dann, wenn die WG-Bewohner den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, haften sie gleichermaßen als Gesamtschuldner für Schäden an der Mietsache, unabhängig davon, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Gab es allerdings während der Mietzeit einen Bewohnerwechsel, dann haftet der neue Bewohner, laut Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 205 C 283/12), nicht für die Schäden, die sein Vorgänger verursacht hat. Gibt es allerdings einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, übernimmt der Hauptmieter besonders viel Verantwortung, denn er haftet gegenüber dem Eigentümer für seine Untermieter. Er muss dem Vermieter die Schäden ersetzen, die seine Untermieter verursacht haben. Es bleibt ihm nichts anders übrig, als sich später bei seinen Untermietern schadlos zu halten.

Sind zwei Personen bereits eine WG?

Eine WG besteht im Allgemeinen aus zwei bis drei Bewohnern. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer. Küche, Wohnzimmer, Flur und Badezimmer werden gemeinsam genutzt. Es kann aber durchaus vorkommen, dass zehn und mehr Personen zusammen eine Wohngemeinschaft bilden. Die Bewohner sind in der Regel nicht verwandtschaftlich miteinander verbunden.

Unsere kostenlose Vorlage: WG-Mietvertrag Muster

WG-Mietvertrag

 

zwischen

      (Name, Adresse einfügen)

nachfolgend Vermieter/in

und

     … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Mieter/in 1

      … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Mieter/in 2

      … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Mieter/in 3

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1. Mietobjekt

1.1 Vermietet wird die Wohnung in der [Anschrift der Wohnung], bestehend aus [Anzahl der Zimmer und Quadratmeterzahl] (nachfolgend "Mietobjekt" genannt).

1.2 Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt als Wohngemeinschaft (WG) durch die Mieter 1, 2 und 3.

2. Mietdauer

2.1 Der Mietvertrag beginnt am [Startdatum] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2.2 Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von [Frist in Monaten] Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

3. Mietzahlung

3.1 Die monatliche Miete beträgt [Mietbetrag in Euro] und ist bis zum [Zahlungsdatum] eines jeden Monats im Voraus zu entrichten.

3.2 Die Miete ist auf das Konto des Vermieters bei [Bankverbindung des Vermieters] zu überweisen.

4. Nebenkosten

4.1 Die Nebenkosten sind in der Miete enthalten und umfassen [Auszählung der enthaltenen Nebenkosten].

4.2 Eine jährliche Nebenkostenabrechnung erfolgt durch den Vermieter.

5. Kaution

5.1 Der Mieter 1, 2 und 3 zahlen jeweils eine Kaution in Höhe von [Kaution in Euro]. Die Kaution ist bis zum [Zahlungsdatum] auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

5.2 Die Kaution dient zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere für etwaige Schäden am Mietobjekt oder ausstehende Mietzahlungen.

5.3 Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution abzüglich eventueller offener Forderungen an die Mieter zurückerstattet.

6. Pflichten der Mieter

6.1 Die Mieter sind verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und für dessen Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.

6.2 Die Mieter sind verpflichtet, sich gegenseitig Rücksicht zu nehmen und eine harmonische WG-Gemeinschaft zu pflegen.

6.3 Die Mieter sind verantwortlich für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Zahlung der Miete und sonstiger Zahlungsverpflichtungen.

7. Besondere Vereinbarungen

[Hier können besondere Vereinbarungen wie z.B. Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Verhaltensregeln oder Aufgabenverteilung in der WG aufgeführt werden.]

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Dieser WG-Mietvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, je eine für den Vermieter und die Mieter.

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Vermieter/in

 

…………………………                                 …………………………

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Mieter/in 1

 

…………………………                                 …………………………

Ort, Datum                                                    Unterschrift Mieter/in 2

 

…………………………                                 …………………………

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Mieter/in 3

 

…………………………                                 …………………………

Fazit zum Thema WG Mietvertrag

Fazit zum WG-Mietvertrag

Wenn Eigentümer ihre Immobilie als Wohngemeinschaft vermieten möchten, bestehen sie häufig auf WG-Mietverträge, bei denen alle Mieter gesamtschuldnerisch haften. Bei dem Typ Vertrag "Alle sind Hauptmieter", kann der Vermieter trotzdem mitbestimmen, wer in die Wohnung/das Haus einziehen darf. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, Nachmieterregelungen zu treffen. Laufende Kosten wie Strom-, Telefon- und Internetkosten sollten unter den Bewohnern aufgeteilt werden. In der Folge wird kein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen.

Der WG Mietvertrag: das müssen Sie bei der Vermietung Ihrer Angebote beachten!

Einfacher WG-Mietvertrag: die kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community einen einfachen WG-Mietvertrag erstellt. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um den WG-Mietvertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Müssen alle WG-Bewohner den Rundfunkbeitrag bezahlen?

In einer Wohngemeinschaft muss der Rundfunkbeitrag nur einmal bezahlt werden. Allerdings muss ein volljähriger Bewohner*in beim Beitragsservice angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Was ist bei einem WG Mietvertrag zu beachten?

Im Hauptmietvertrag sollte nicht nur angeführt sein, dass die Wohnung an eine WG vermietet wird, er sollte auch die Zahl der erlaubten Bewohner enthalten. Obendrein ist es sinnvoll, schriftlich eine Nachmieterregelung zu treffen.

Kann jede Wohnung als WG genutzt werden?

Ja, wenn die Wohnung groß genug ist und der Vermieter der Nutzung als Wohngemeinschaft zustimmt.

Relevante Vertragsvorlagen