Obwohl es kein spezielles WG-Mietrecht gibt, unterscheidet sich ein WG-Mietvertrag rein rechtlich nicht von einem herkömmlichen Mietvertrag. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter. Allerdings gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie der Mietvertrag zwischen Vermieter und WG abgeschlossen werden kann. In diesem Beitrag geht es daher rund um das Thema WG Mietvertrag.
Wie funktioniert ein WG Mietvertrag?
Dabei sind drei Optionen möglich. Die gängigsten Varianten sind:
- Option 1: Eine der beteiligten Personen ist der Hauptmieter, die anderen Bewohner sind (seine, ihre) Untermieter.
- Option 2: alle Mieter sind Hauptmieter.
- Option 3: jede Person ist eigenständiger Zimmer-Mieter*in.
Lassen Sie uns nun die einzelnen Optionen genauer anschauen!
Was bedeutet es, Hauptmieter in einer WG zu sein?
Bei dieser Option gibt es einen Hauptmieter, der viel Verantwortung übernimmt. Er vereinbart seinerseits Untermietverträge mit den anderen Bewohnern der einzelnen Räume. Infolgedessen ist er Hauptmieter und Mieter zugleich. Zudem ist er rechtlich gesehen auch der Ansprechpartner seiner Untermieter.
Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für schuldhaftes Verhalten seiner Mieter. Zahlen diese (einer oder mehrere) ihre Miete nicht, schuldet er dem Vermieter trotzdem die komplette Miete. Der Eigentümer wird sich auch bei etwaigen Beschädigungen der Wohnung ausschließlich an den Hauptmieter wenden.
Kann ein Hauptmieter der WG mehrere Untermieter haben?
Ja, das ist möglich. Der Hauptmieter muss in seinem Mietvertrag aber mit dem Eigentümer vereinbaren, dass er Untermieter in der Wohnung aufnehmen darf. Denn laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), darf ein Mieter die Mietsache nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten zum Gebrauch überlassen. In der Folge hat der Eigentümer ein Mitspracherecht, wer neu in diese Wohnung einzieht. Allerdings darf der Vermieter nicht grundlos Mietinteressenten ablehnen.
Denn dann hätte der Mieter das Recht, die Wohnung innerhalb einer gesetzlichen Frist zu kündigen. Mehr über die Kündigungsfrist – Mietvertrag erfahren. Für den Vermieter handelt es sich bei dieser Mietvertrag Version um eine problemlose Variante. Der Hauptmieter kann davon profitieren, falls er beispielsweise plant, die Wohnung später allein zu bewohnen. Untermieter können wiederum einen Nutzen aus dem Vertrag ziehen, wenn sie das WG-Zimmer nur für einen überschaubaren Zeitraum mieten möchten.
Können alle Mieter Hauptmieter einer Wohnung sein?
Diese Variante wird in der Praxis bei WG-Mietverträgen bevorzugt. Alle Mieter unterzeichnen einen Mietvertrag und übernehmen daher die volle vertragliche Haftung gegenüber dem Eigentümer. Deshalb sind alle Mieter gleichberechtigt, sodass keiner dem anderen eine Kündigung aussprechen kann. Mehr über das Thema Kündigung – Mietvertrag erfahren.
Neben der eigenständigen Nutzung des WG Zimmers wird in der Regel auch das Recht auf Mitverwendung von Diele, Küche und Badezimmer eingeräumt. Alle Bewohner haften gesamtschuldnerisch für die gesamte Miete. Im Mietvertrag sollte vereinbart werden, dass ein Mieter*in problemlos “ausgewechselt” werden kann. Aus Sicht des Eigentümers ist es ratsam, eine Betriebskostenpauschale anzusetzen, damit Nebenkosten nicht anteilsmäßig umgerechnet werden müssen.
Können alle Mieter einer WG einzelne Verträge erhalten?
Das ist machbar. Bei dieser Varianten schließt der Eigentümer (Vermieter) mit jedem einzelnen Mieter einen WG-Mietvertrag ab. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um ein Zimmer mit dem Recht Küche, Wohnzimmer (falls vorhanden), Bad und Flur mitzubenutzen. Der Mieter haftet nur für seinen eigenen Zimmer-Mietvertrag und muss nicht für die Pflichtverletzungen anderer Mieter geradestehen. Bei den gemeinsam genutzten Räumen besteht allerdings eine Ausnahme. Hier gehen eventuell Schäden zulasten aller WG-Bewohner, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist.
Der Vermieter muss die Betriebskosten mit jedem einzelnen WG-Bewohner separat verrechnen. Auch in diesem Fall wäre es empfehlenswert, dass der Vermieter eine Nebenkostenpauschale ansetzt, weil die Versorgungsleitungen in der Wohnung meist nicht trennbar sind. Anzumerken gilt es auch, dass jeder einzelne Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist seinen Mietvertrag kündigen kann. Er muss sich nicht einmal um einen Nachmieter kümmern.
Damit es zu keinem Leerstand kommt, hat der Eigentümer aber die Möglichkeit, das Zimmer an einen anderen Mieter zu vergeben. Diese WG-Mietvertrags-Variante ist sowohl für Pendler, die am Wochenende nach Hause fahren als auch Studenten, die ein Gastsemester in einer anderen Stadt absolvieren, interessant.
Wer haftet eigentlich für die Schäden?
Immer dann, wenn die WG-Bewohner den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, haften sie gleichermaßen als Gesamtschuldner für Schäden an der Mietsache, unabhängig davon, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Gab es allerdings während der Mietzeit einen Bewohnerwechsel, dann haftet der neue Bewohner, laut Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 205 C 283/12), nicht für die Schäden, die sein Vorgänger verursacht hat. Gibt es allerdings einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, übernimmt der Hauptmieter besonders viel Verantwortung, denn er haftet gegenüber dem Eigentümer für seine Untermieter. Er muss dem Vermieter die Schäden ersetzen, die seine Untermieter verursacht haben. Es bleibt ihm nichts anders übrig, als sich später bei seinen Untermietern schadlos zu halten.
Sind zwei Personen bereits eine WG?
Eine WG besteht im Allgemeinen aus zwei bis drei Bewohnern. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer. Küche, Wohnzimmer, Flur und Badezimmer werden gemeinsam genutzt. Es kann aber durchaus vorkommen, dass zehn und mehr Personen zusammen eine Wohngemeinschaft bilden. Die Bewohner sind in der Regel nicht verwandtschaftlich miteinander verbunden.
Fazit zum Thema WG Mietvertrag
Wenn Eigentümer ihre Immobilie als Wohngemeinschaft vermieten möchten, bestehen sie häufig auf WG-Mietverträge, bei denen alle Mieter gesamtschuldnerisch haften. Bei dem Typ Vertrag “Alle sind Hauptmieter”, kann der Vermieter trotzdem mitbestimmen, wer in die Wohnung/das Haus einziehen darf. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, Nachmieterregelungen zu treffen. Laufende Kosten wie Strom-, Telefon- und Internetkosten sollten unter den Bewohnern aufgeteilt werden. In der Folge wird kein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema WG Mietvertrag
Müssen alle WG-Bewohner den Rundfunkbeitrag bezahlen?
In einer Wohngemeinschaft muss der Rundfunkbeitrag nur einmal bezahlt werden. Allerdings muss ein volljähriger Bewohner*in beim Beitragsservice angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Was ist bei einem WG Mietvertrag zu beachten?
Im Hauptmietvertrag sollte nicht nur angeführt sein, dass die Wohnung an eine WG vermietet wird, er sollte auch die Zahl der erlaubten Bewohner enthalten. Obendrein ist es sinnvoll, schriftlich eine Nachmieterregelung zu treffen.
Kann jede Wohnung als WG genutzt werden?
Ja, wenn die Wohnung groß genug ist und der Vermieter der Nutzung als Wohngemeinschaft zustimmt.