Geschäftsführervertrag Muster: PDF- und Word-Vorlage
Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie alles rund um den Geschäftsführervertrag und inklusive eines Geschäftsführervertrag-Muster.
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Damit Betriebe nach außen hin tätig sein können, benötigen sie eine Person (oder mehrere), die das Unternehmen vertritt. Für diese Aufgabe gibt es die Geschäftsführer. Im Prinzip ist der Geschäftsführervertrag das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Hierin sind Rechte, Rahmenbedingungen und Pflichten geregelt. Erfahren Sie mehr über den Geschäftsführer und den GmbH Fremd-Geschäftsführer. Eine GmbH benötigt außerdem eine Gesellschafterversammlung und einen Geschäftsführer. Wer den Geschäftsführerposten innehat, hat eine wichtige Rolle im Unternehmen. Er leitet und repräsentiert das Unternehmen und haftet auch, wenn gewisse Richtlinien nicht eingehalten werden.
Was ist ein Geschäftsführervertrag?
Juristisch gesehen handelt es sich beim Geschäftsführervertrag um einen selbstständigen Dienstvertrag des Geschäftsführers einer GmbH. Dieser Vertrag wird zum einen zwischen dem Unternehmen beziehungsweise durch seine Gesellschafter und zum anderen mit dem zukünftigen Geschäftsführer geschlossen. Der Vertrag umfasst meistens vielseitige Regelungen, die je nach Unternehmensgröße, Geschäftsbereich oder Branche variieren können.
Was steht im Geschäftsführervertrag?
Nachfolgend sind die wichtigsten Bestandteile eines Geschäftsführervertrags aufgeführt:
- Geschäftsführerernennung
- Jahresgehalt, geldwerte Vorteile, Sonderzahlungen (Gehalt für den Monat und weitere Boni, welche zahlbar mit dem Gehalt sind)
- Pflichten und Aufgaben
- mögliches bisheriges Arbeitsverhältnis
- Haftung des Geschäftsführers
- Beginn, Ende und Dauer des Vertrags (Geschäftsführer für die Dauer von x)
- Urlaub
- Arbeitszeit und -ort
- Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung (Darf nicht im Anschluss in einem Unternehmen arbeiten, welches im direktem oder indirektem Wettbewerb steht)
- Nebentätigkeit
Zudem sind in einem Geschäftsführervertrag noch diverse Klauseln vereinbart. Diese Klauseln regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pflichten und Befugnisse eines Geschäftsführers. Hierzu gehören:
- (Nachträgliches) Wettbewerbsverbot
Es gilt auch ohne eine bestimmte Vereinbarung das gesetzliche Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer nicht gleichzeitig für ein anderes konkurrierendes Unternehmen tätig sein darf. Die Ausnahme bildet hier die Ein-Mann-GmbH. Häufig findet sich in den Verträgen auch ein nachträgliches Wettbewerbsverbot, welches über das Dienstverhältnis hinaus wirkt. Dies ist jedoch gemäß § 74a HGB nur für die Dauer von bis zu zwei Jahren möglich. - Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts
In vielen Verträgen werden Geschäftsführer von dem Verbot der Selbstkontrahierung befreit. Demnach können sie dann auch ein Rechtsgeschäft mit sich selbst schließen (§ 181 BGB). - Haftungsklausel
Wenn ein Geschäftsführer seine Sorgfaltspflicht verletzt, muss er nach § 43 Abs. 2 GmbHG für den wirtschaftlichen Schaden, der dem Unternehmen entstanden ist, haften. Deshalb werden in den Geschäftsführerverträgen oftmals Haftungsklauseln festgehalten, damit das Haftungsrisiko für die Geschäftsführer verringert wird. Denkbar wäre eine Klausel, die die Höchstsumme bei Fehlentscheidungen durch einen Geschäftsführer beschränkt. - Verschwiegenheitsklausel
Der Geschäftsführer ist natürlich in alle betrieblichen Zusammenhänge eingebunden und ist deshalb zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Somit dient eine Verschwiegenheitsklausel im Vertrag, dass der Geschäftsführer keine internen und vertraulichen Informationen nach außen weiter gibt. Möglich wäre auch eine Klausel zur Verschwiegenheit, die über das Dienstverhältnis hinaus geht.
Wann benötigt man einen Geschäftsführervertrag?
Um einen Geschäftsführer anzustellen oder zu benennen, benötigt man einen Vertrag. Dieser kann auch mündlich abgeschlossen werden. Möglich wäre es also auch ohne schriftlichen Vertrag als Geschäftsführer zu arbeiten. In der Realität wird dies häufig bei Ehrenämtern so gehandhabt. Die Empfehlung geht jedoch trotzdem dahin, einen schriftlichen Geschäftsführervertrag abzuschließen. Hier erhalten Sie ein Muster zum Geschäftsführervertrag.
Wie und wann erfolgt die Geschäftsführerbestellung?
Damit eine GmbH sich in das Handelsregister eintragen lassen kann, benötigt es einen Geschäftsführer. Zudem muss ein Geschäftsführerposten immer besetzt sein, damit die GmbH nicht als „führerlos“ gilt. Sollte eine GmbH aufgrund einer Kündigung, eines Aufhebungsvertrages, einer Dienstunfähigkeit oder dem Tod des Geschäftsführers führerlos sein, führen alle Gesellschafter gleichberechtigt die Geschäfte.
Für solche Fälle lassen sich im Gesellschaftervertrag vorsorgliche Regelungen treffen. Mit der Geschäftsführung einer GmbH können ein oder zwei Gesellschafter (oder alle) beauftragt werden. Diese können dann mit dem Musterprotokoll berufen werden und sind dann geschäftsführende Gesellschafter. Wenn jedoch mehr als zwei Gesellschafter berufen sind, ist es nicht immer sinnvoll, wenn alle Gesellschafter in der Geschäftsführung erscheinen.
Somit würde die Gesellschafterversammlung in die Geschäftsführung verlagert, was für Alltagsgeschäfte eher hinderlich sein kann. Deshalb sollte im Gesellschaftervertrag die Bestellung der Geschäftsführer geregelt sein. Hierin wird bestimmt, mit welcher Mehrheit der Stimmanteile ein Geschäftsführer gewählt werden kann. Dies hat den Vorteil bei Ausscheiden eines Geschäftsführers, dass nur noch ein neuer Geschäftsführer bestellt werden muss. Wenn alle Gesellschafter einen Fremdgeschäftsführer wünschen, handelt es sich in diesem Fall um einen angestellten Geschäftsführer.
Auch der Geschäftsführer muss immer im Handelsregister eingetragen werden. Zudem muss er im Impressum von Online- und Print-Publikationen sowie in den Geschäftsführerunterlagen immer mit vollem Namen benannt werden.
Wer darf GmbH-Geschäftsführer werden?
Nach dem GmbH-Gesetz ist ein Geschäftsführer einer GmbH ein Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 6 GmbHG). Eine GmbH muss durch die Gesellschafter diese Position mit einer natürlichen Person besetzen, die zudem voll geschäftsfähig ist. In der Regel sind die Gesellschafter gemeinschaftlich für die Geschäftsführung zuständig.
Demnach können die Gesellschafter entweder einen Fremdgeschäftsführer oder einen Gesellschafter zum Geschäftsführer berufen. Eingeschränkt geschäftsfähige oder minderjährige Personen dürfen nicht zum GmbH-Geschäftsführer bestellt werden. Auch einer juristischen Person darf die Geschäftsführung nicht übertragen werden. Dies bedeutet, dass die Position des Geschäftsführers keinem anderen Unternehmen übertragen werden kann. Zudem bestehen auch für natürliche Personen sogenannte Einwilligungsvoraussetzungen, damit sie eine GmbH-Geschäftsführertätigkeit übernehmen können.
Das Gesetz widerspricht etwa solchen Personen einer Eignung als Geschäftsführer, die schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt kamen. Abgesprochen wird die Geschäftsführereignung jenen Personen, die wegen Untreue, Insolvenzstraftaten oder Betrug mit Freiheitsstrafe von über einem Jahr rechtskräftig vorbestraft sind.
Weitere Gründe für eine Abberufung des Geschäftsführerpostens sind unrichtige Angaben nach dem Aktengesetz, Insolvenzverschleppung oder Verletzungen der Publizitätspflicht aus einer vorangegangenen Beschäftigung. Sehr heikel kann es werden, wenn die Gesellschafter grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Person zum Geschäftsführer ernennen, die nicht über die Fähigkeiten verfügt, das zentrale GmbH-Organ auszuüben. Bei einem eventuellen Schaden durch diese Person könnten alle Gesellschafter Gefahr laufen, für diese Schäden haftbar gemacht zu werden.
Hat der Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag oder einen freien Dienstvertrag?
In der Regel besitzen Geschäftsführer freie Dienstverträge. Somit haben sie ein weisungsfreies Dienstverhältnis. Wenn ein Geschäftsführer nur wenig oder gar keine Anteile an der Gesellschaft hat, kann seine Beschäftigung auch mit einem Arbeitsvertrag begründet sein. Dann würde er einem weisungsgebundenen Arbeitsverhältnis unterliegen und somit den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts.
Hinweis:
Wenn ein Geschäftsführer sich im Rahmen des Geschäftsführervertrags zu einer Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Dies bedeutet, dass er in seiner Arbeit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt seiner Tätigkeit weisungsgebunden ist. Gemäß § 611a BGB liegt bei persönlicher Abhängigkeit immer ein Arbeitsvertrag vor, egal, wie der Vertrag tatsächlich bezeichnet wird. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.
Gegenüber dem Geschäftsführer haben die Gesellschafter ein unternehmerisches Weisungsrecht. Von einem Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers wird hingegen nur selten gesprochen. Meistens dann, wenn die Umstände der Arbeitsleistung des Geschäftsführers von den Gesellschaftern direkt bestimmt wird.
Hinweis:
Nicht als Arbeitnehmer gelten kann ein geschäftsführender Gesellschafter, der die Mehrheit der Anteile besitzt. Dieser übt nämlich damit erheblichen Einfluss in der Gesellschafterversammlung aus. Somit schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit aus.
Was ist zu beachten, wenn man Geschäftsführer wird?
Für gewöhnlich haben Geschäftsführer keinen Arbeitnehmerstatus. Deshalb gelten auch verschiedene Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht nicht für sie. Folgende Bestimmungen gelten bei Geschäftsführern, die als Nichtarbeitnehmer tätig sind:
- Sie haben keinen bezahlten Urlaub.
- Sie haben keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
- Sie besitzen keinen Kündigungsschutz.
Hinweis:
In § 14 Abs. 2 KSchG werden Geschäftsführer ausdrücklich vom Kündigungsschutz ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um einen Fremdgeschäftsführer oder um einen geschäftsführenden Gesellschafter handelt. Sinnvoll ist es aber, alle anderen Schutzklauseln, die nicht automatisch für einen Geschäftsführer gelten, vertraglich festzuhalten. Häufig wird sich in der Praxis hierbei an den tariflichen oder gesetzlichen Regelungen orientiert.
Wer als Geschäftsführer vor Unterzeichnung eines Vertrags seinen dienstrechtlichen Status abklären lassen möchte, der sollte sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Nach dieser Beurteilung des Dienstverhältnisses (Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis) kann der Anwalt abschätzen, welche Regelungen im Anstellungsvertrag vereinbart werden sollten oder welche Bestimmungen gelten. Doch auch bei einer Beendigung dieses Dienst- oder Organverhältnisses gibt es einiges zu beachten. Deshalb kann Ihnen ein Arbeitsrechtsexperte hilfreiche Tipps geben, um bekannte Stolperfallen zu vermeiden.
Ist ein Geschäftsführervertrag Pflicht?
Nein, verpflichtend ist der Geschäftsführervertrag nicht. Er kann schriftlich oder auch mündlich geschlossen werden, denn er unterliegt gesetzlich keiner Form. Aus den nachfolgenden Gründen ist es jedoch ratsam, einen Vertrag in Schriftform zu vereinbaren:
- Bei einer Steuerprüfung verlangt das Finanzamt einen schriftlichen Anstellungsvertrag. Hierin sollten alle Leistungen detailliert dargelegt und auch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung beigefügt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der Geschäftsführer keine Gewinne der Gesellschaft einbehält und sein Lohn wie vereinbart ausgezahlt wird. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, können die Gehaltszahlungen auch nicht als Betriebsausgaben abgerechnet werden.
- Im Streitfall lassen sich vertragliche Bestimmungen leichter beweisen, wenn die Pflichten und Rechte in einem Geschäftsführervertrag festgehalten wurden.
Vorsicht
Wenn ein GmbH-Gesellschafter als Geschäftsführer eingetragen ist und dieser keinen Anstellungsvertrag hat, kann dies zu massiven Steuernachteilen führen. Das Finanzamt könnte nämlich die Gehaltszahlungen als verdeckte Ausschüttung von Gewinnen ansehen.
Ist ein Geschäftsführer selbstständig oder angestellt?
Insbesondere für die Sozialversicherung spielt es eine große Rolle, ob der Geschäftsführer als selbstständig oder angestellt angesehen wird. Ist ein Geschäftsführer selbstständig, ist er von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit.
- Keine Pflicht zur Sozialversicherung
Sobald es sich um ein Ein-Mann-Unternehmen handelt, sind Gesellschafter-Geschäftsführer immer selbstständig. Dieser hat dann nämlich die Rolle des Geschäftsführers, als auch die des einzigen Gesellschafters inne. In solchen Fällen wäre ein Geschäftsführer von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit. Gleiches gilt für Gesellschafter, welche mehr als 50 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen besitzen. - Sozialversicherungspflicht
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts sind Fremdgeschäftsführer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis angestellt. Dies bedeutet, dass sie auch keine selbstständige Tätigkeit ausführen. Somit unterliegen sie der Sozialversicherungspflicht. Ausnahmen gibt es hierbei nur, wenn der Geschäftsführer vertraglich und tatsächlich weisungsfrei ist.
Hinweis:
Haben geschäftsführende Gesellschafter weniger als 50 % Kapitalbeteiligung, sind sie nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie als selbstständig angesehen und mit ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen anderer Gesellschafter gebunden sind. Wurde jedoch eine Weisungsgebundenheit vereinbart, gilt für ihn die Pflicht zur Sozialversicherung. Bestehen als Geschäftsführer Unklarheiten darüber, ob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird oder nicht, kann nach § 7a SGB IV ein Antrag auf Feststellung seines Status gestellt werden.
Unsere kostenlose Vorlage: Geschäftsführervertrag Muster
Geschäftsführervertrag
zwischen
…[Name des Unternehmens], vertreten durch [Name und Funktion des Vertretungsberechtigten]
nachfolgend das Unternehmen
und
… [Name des Geschäftsführers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],
nachfolgend der Geschäftsführer/in
wird folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:
1. Geschäftsführerernennung
1.1 Der Geschäftsführer wird ab dem [Datum] zum Geschäftsführer des Unternehmens bestellt.
2. Vergütung
2.1 Der Geschäftsführer erhält eine Jahresvergütung in Höhe von [Betrag] brutto. Diese wird in zwölf gleichmäßigen Monatsraten ausgezahlt.
2.2 Zusätzlich zur Jahresvergütung hat der Geschäftsführer Anspruch auf geldwerte Vorteile und Sonderzahlungen gemäß den internen Regelungen des Unternehmens.
3. Pflichten und Aufgaben
3.1 Der Geschäftsführer übernimmt die Verantwortung für die Geschäftsführung und -leitung des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag und den Weisungen der Gesellschafter.
3.2 Der Geschäftsführer hat insbesondere folgende Aufgaben:
● [Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers]
4. Bisheriges Arbeitsverhältnis
4.1 Der Geschäftsführer hatte zuvor kein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen.
5. Haftung des Geschäftsführers
5.1 Der Geschäftsführer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für seine Pflichtverletzungen und Schäden, die dem Unternehmen durch sein Verschulden entstehen.
6. Beginn, Ende und Dauer des Vertrags
6.1 Der Vertrag beginnt am [Datum] und hat eine Laufzeit von [Anzahl der Jahre] Jahren.
6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Anzahl der Monate] Monaten ordentlich gekündigt werden.
7. Urlaub
7.1 Dem Geschäftsführer stehen [Anzahl der Urlaubstage] Urlaubstage pro Kalenderjahr zu. Die Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Unternehmen.
8. Arbeitszeit und -ort
8.1 Die Arbeitszeit des Geschäftsführers richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Der Geschäftsführer übt seine Tätigkeit hauptsächlich am Sitz des Unternehmens aus. Dienstreisen können erforderlich sein.
9. Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung
9.1 Der Geschäftsführer verpflichtet sich während der Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von [Anzahl der Jahre] Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, nicht für ein Unternehmen zu arbeiten, das im direkten oder indirekten Wettbewerb mit dem Unternehmen steht.
9.2 Der Geschäftsführer ist zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen verpflichtet und darf vertrauliche Informationen des Unternehmens nicht nach außen weitergeben.
10. Nebentätigkeit
10.1 Der Geschäftsführer ist berechtigt, Nebentätigkeiten auszuüben, sofern diese nicht die Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten als Geschäftsführer beeinträchtigen und keine Interessenkollision mit dem Unternehmen entsteht.
11. Nachträgliches Wettbewerbsverbot
11.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht ein nachträgliches Wettbewerbsverbot gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, während dieses Zeitraums nicht für ein konkurrierendes Unternehmen tätig zu werden.
12. Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts
12.1 Der Geschäftsführer ist von dem Verbot der Selbstkontrahierung gemäß § 181 BGB befreit und darf Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen abschließen.
13. Haftungsklausel
13.1 Die Haftung des Geschäftsführers für Pflichtverletzungen wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Die Höchstsumme der Haftung bei Fehlentscheidungen wird auf [Betrag] begrenzt.
14. Verschwiegenheitsklausel
14.1 Der Geschäftsführer ist zur Verschwiegenheit über interne und vertrauliche Informationen des Unternehmens verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ort, Datum Unterschrift des Vertretungsberechtigten
………………………… …………………………
Ort, Datum Unterschrift des Geschäftsführers
………………………… …………………………
Fazit zum Geschäftsführervertrag Muster
Wie Sie sehen, gibt es einige Themen, die ein Geschäftsführervertrag regeln sollte. Insbesondere bei Fremdgeschäftsführern oder geschäftsführenden Gesellschaftern, die weniger als 50 % Kapitalbeteiligung besitzen, sollte vor Vertragsschluss die Sozialversicherungspflicht bei einem Feststellungsverfahren bei den Rentenversicherungsträgern erörtert werden. Hierdurch können Sie Risiken vermeiden, die auch noch Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung immense Kosten für eine Nachzahlung in die Sozialkassen mit sich bringen könnte. Bei uns finden Sie ein Muster für einen Geschäftsführervertrag, den Sie nur noch an die entsprechenden Gegebenheiten anpassen müssen.
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Häufig gestellte Fragen rund um den Geschäftsführervertrag
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie viel Geld verdient man als Geschäftsführer?
Laut Angaben von verschiedenen Webportalen beträgt der durchschnittliche Bruttoverdienst eines Geschäftsführers zwischen 131.000 und 234.000 Euro pro Jahr. Schwankungen entstehen hier hauptsächlich wegen regionalen und unternehmens- und branchenspezifischen Faktoren.
Welche Versicherungen braucht man als Geschäftsführer?
Eine weitreichende Absicherung für Geschäftsführer bildet die Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht.
Wofür haftet ein Geschäftsführer?
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern haftet entsprechend den gesetzlichen Haftungsgrundsätzen einer GmbH nur das Gesellschaftervermögen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kommt eine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten in Betracht. In solchen Fällen ist dann auch die Beendigung dieses Vertrags direkt möglich. Mehr über die GmbH Haftung können Sie hier erfahren.
Wer legt das Gehalt eines Geschäftsführers fest?
Das Gehalt eines Geschäftsführers wird von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Wäre der Geschäftsführer also alleiniger Gesellschafter, kann er auch sein Gehalt selbst bestimmen.
Wann haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Für folgende Umstände haftet der GmbH-Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen, sofern diese nicht anders erbringlich sind: für verspätete oder nicht geleistete Zahlungen der GmbH an die Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden sowie für andere gesetzliche, verpflichtende Zahlungen der GmbH