Honorarvertrag Muster: kostenlose Word- und PDF-Vorlage
Alles, was Sie zum Honorarvertrag (inklusive Honorarvertrag Muster) wissen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
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Arbeitsverhältnisse von Festangestellten sind normalerweise in Arbeits- oder Tarifverträgen eindeutig geregelt. Bei einer Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter oder eines Selbstständigen kommen Honorarverträge zum Einsatz. Dieser enthält sämtliche Vereinbarungen zur Bezahlung und Leistung. Mit einigen wichtigen Punkten unterscheidet sich ein Honorarvertrag vom klassischen Arbeitsvertrag. Deshalb sind Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung umso wichtiger, sonst könnten Nachzahlungen drohen.
Was ist ein Honorarvertrag?
Ein Honorarvertrag beinhaltet die vereinbarten Rahmenbedingungen zwischen einem Auftraggeber und einem Selbstständigen oder freien Mitarbeiter. Bei einem Honorarvertrag ist der Auftragnehmer nicht weisungsgebunden, wie etwa bei einem Arbeitsvertrag. Deshalb können dem Auftragnehmer auch keine Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort gemacht werden. Anderen Weisungen muss der Auftragnehmer eines Honorarvertrages ebenfalls nicht folgen. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.
Zudem entsteht mit Abschluss eines Honorarvertrages keine abhängige Beschäftigung. Deshalb darf man den Honorarvertrag auch nicht mit dem Arbeitsvertrag gleichsetzen beziehungsweise verwechseln. Die einzige Gemeinsamkeit, die diese beiden Verträge haben, ist lediglich die Vereinbarung über Leistung und Gegenleistung durch Bezahlung. Mehr aber auch nicht.
Wo findet der Honorarvertrag Anwendung?
In verschiedenen Bereichen. Er kann etwa zur freien Mitarbeit zwischen einem Unternehmen und einem freien Mitarbeiter geschlossen werden. Hier gelangen Sie zu unserem Freelancer-Vertrag! Ebenso können aber auch Privatpersonen mit Selbstständigen einen Honorarvertrag abschließen. Normalerweise kommen die Honorarverträge bei folgenden Berufsgruppen zum Tragen:
Lehrer
Ärzte
Anwälte
Journalisten
Steuerberater
Unternehmensberater
Studenten
Sachverständige und Gutachter
Architekten
Autoren und Texter
Schauspieler und Musiker
Künstler
Dozenten
Immobilienmakler
Was steht in einem Honorarvertrag?
Wenn Sie einen Honorarvertrag formulieren möchten, sollten Sie darauf achten, dass wichtige Vertragsvereinbarungen enthalten sind. So können Sie sicher sein, dass es später keine Missverständnisse gibt.
Die wichtigsten Bestandteile eines Honorarvertrages sind folgende Punkte:
Leistungen
Stundenzahl
Auftragnehmer und Auftraggeber (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
Dauer des Vertrages
Unterkunftskosten und Fahrtkosten (falls diese erstattet werden)
Angaben zu Arbeitsmitteln
Honorar pro Stunde (inklusive Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer)
Kündigungsmodalitäten
Angaben zu anderen, abzugeltenden Kosten
Gerichtsstand/Erfüllungsort
Angaben zur Berichtspflicht
Ort und Datum
Unterschrift (Auftragnehmer und Auftraggeber)
Beide Vertragspartner sollten unbedingt vor Unterzeichnung den Honorarvertrag überprüfen oder prüfen lassen. Dies stellt sicher, dass auch wirklich nichts Wichtiges vergessen wurde und alle Vereinbarungen enthalten ist. Wenn Sie ganz sichergehen möchten, lassen Sie den Honorarvertrag bestenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsetzen.
Was muss bei einem Honorarvertrag beachtet werden?
Selbstständige und Freiberufler stehen stets im Verdacht einer Scheinselbstständigkeit. Damit ein Auftraggeber sicher sein kann, dass er den Vertrag auch wirklich von einem Freiberufler beziehungsweise einem selbstständig tätigen Unternehmer unterzeichnet, kann ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden (§ 7a SGB IV).
Zudem sind in einem Honorarvertrag sämtliche Vereinbarungen, die auf eine abhängige Beschäftigung hindeuten, zu unterlassen. Dies kann etwa eine Urlaubsvereinbarung, feste Arbeitszeiten sowie ein vorgegebener Arbeitsort sein. Natürlich kann eine Stundenzahl festgelegt werden, aber nicht, wann diese zu leisten ist.
Welcher Vertragstyp kommt infrage?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Honorarvertrag nicht ausdrücklich geregelt, weshalb er zu unterscheiden ist vom
Arbeitsvertrag. Dieser Vertragstyp erfolgt normalerweise bei einer Festanstellung bei einem Arbeitgeber. Deshalb ist ein Arbeitnehmer auch an die Weisungen eines Arbeitgebers gebunden.
Werkvertrag. Dieser Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung eines Werkes, die Leistung eines speziellen Arbeitserfolges oder die Veränderung einer Sache. Der Erfolg ist also eindeutig definiert. (§§ 631 ff. BGB)
Dienstvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet Dienste jeglicher Art. Hierbei ist der Auftragnehmer aber nur zur Ausführung an die Leistung verpflichtet, nicht jedoch zu einem speziellen Erfolg. Sein bestes Bemühen sowie sorgfältiges Arbeiten allein ist ausreichend. Meistens kommt diese Vertragsart dann zum Einsatz, wenn bei einem Projekt der Erfolg nicht messbar ist oder garantiert werden kann. (§§ 611 ff. BGB)
Selbstständig, oder nicht?
Oftmals ist es nicht ganz so eindeutig, ob in einem bestimmten Fall eine Selbstständigkeit oder eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Grund hierfür ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dem Begriff nach zu beurteilen, liegt bei der Scheinselbstständigkeit gerade keine Selbstständigkeit vor, sondern eher ein Angestelltenverhältnis.
Folgende Merkmale deuten darauf hin, dass eine Honorarkraft nicht selbstständig ist:
Die Honorarkraft verwendet ausschließlich Arbeitsmaterial des Arbeitgebers (Papier, Laptop, andere Büroeinrichtungen, Homepage, Visitenkarten etc.).
Die Honorarkraft verrichtet ihre Arbeit nach den Weisungen des Auftraggebers.
Vertragsregelungen mit fest angestellten Kollegen bestehen.
Die Honorarkraft verrichtet genauso wie die fest angestellten Kollegen ihre Arbeit nach Ort, Zeit und Umfang.
Die Honorarkraft verwendet eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
Ist man bei einem Honorarvertrag sozialversichert?
Krankenversicherung
Wenn Sie auf Honorarbasis arbeiten, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Entweder können Sie dies als freiwillige Versicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse tun.
Die private Krankenkasse kann einen Antragsteller aus unterschiedlichen Gründen ablehnen. Hierbei spielen Geschlecht, Alter oder persönliche Krankheitsvorgeschichte eine Rolle.
Die gesetzliche Krankenkasse muss jeden Antragsteller aufnehmen, dessen Verdienst im Monat über 520 Euro liegt. So ist es im fünften Sozialgesetzbuch geregelt.
Für Arbeitende in künstlerischen als auch in journalistischen und publizistischen Bereichen bietet sich zudem eine Versicherung in der Künstlersozialkasse an. Jedoch ist auch diese Aufnahme an bestimmte Bedingungen geknüpft. Hierzu gehören unter anderem Mindesteinnahmen und die Erbringung von Nachweisen der kreativen beziehungsweise künstlerischen Tätigkeit.
Rentenversicherung
Üblicherweise ist auch ein Auftragnehmer, der auf Honorarbasis arbeitet, rentenversicherungspflichtig. Grundsätzlich gilt dies also auch für Nachhilfelehrer wie Tennis-, Gitarren- oder Aerobiclehrer. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Honorartätigkeit nur 50 Arbeitstage beziehungsweise zwei Monate im Jahr dauert oder der Verdienst unter 520 Euro liegt. Noch eine Ausnahme besteht für solche Auftragnehmer, die auf Honorarbasis arbeiten, aber einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Muss man bei einer Honorartätigkeit Steuern zahlen?
Auftragnehmer, die auf Honorarbasis arbeiten, sind selbst dafür verantwortlich, ihre Steuern abzuführen. Die Einnahmen müssen ergo mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Übrigens gilt für die Einkommensteuer ein Grundfreibetrag (§ 32a EStG). Im Jahr 2021 lag dieser für Ledige noch bei 9.744 Euro und aktuell im Jahr 2022 bei 10.347 Euro. Für Verheiratete lag der Grundfreibetrag im Jahr 2021 bei 19.488 Euro und aktuell bei 20.694 €. Werbungskosten wie Fahrtkosten, Büromiete oder andere Kosten für Arbeitsmittel können vom Einkommen abgezogen werden, wodurch sich faktisch der Grundfreibetrag erhöht. Übrigens zählen auch technische Ausstattungen wie Smartboards, Laptops oder notwendige Fachliteratur zu den Arbeitsmitteln.
Üblicherweise ist ein Selbstständiger oder Freiberufler auch dazu verpflichtet, Umsatzsteuern abzuführen. Nicht der Fall ist dies, wenn die Honorarkraft der sogenannten Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Honorarkraft im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erreicht hat.
Tipp
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, mittels eines Einkommenssteuerrechners den entsprechenden Teil des Honorars zur Seite zu legen, falls Sie den Grundfreibetrag überschreiten sollten. Dann erleben Sie mit den Steuernachzahlungen keine bösen Überraschungen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Honorarvertrag?
Gegenüber einem normalen Arbeitsvertrag hat ein Honorarvertrag für Auftragnehmer einige Vorteile zu bieten. Die Nachteile sollten allerdings dabei nicht aus den Augen gelassen werden.
Vorteile
Freie Auswahl
Freie Mitarbeiter und Selbstständige können selbst entscheiden, welche Aufgaben oder Aufträge sie annehmen. Es gibt keinen Zwang, mit einem Kunden zusammenzuarbeiten. So können sich die besten Aufträge herausgesucht werden.Keine Weisungsgebundenheit
Auftragnehmer haben größte Flexibilität, da sie nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden sind. Prinzipiell sind sie frei in der eigenen Durchführung sowie Arbeitsweise des Projekts oder der Aufgabe.Keine Sozialversicherungsbeiträge
Dies ist ein Vorteil für Auftraggeber: Schließt er Verträge auf Honorarbasis ab, muss er für diesen Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Nachteile
Kein Kündigungsschutz
Für Mitarbeiter auf Honorarbasis besteht kein Kündigungsschutz, denn ein solcher wird in einem Honorarvertrag nicht geregelt. Wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, kann auch die Zusammenarbeit beendet werden.Keine Lohnfortzahlung
Im Krankheitsfall hat eine Honorarkraft keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Außerdem hat sie auch keinen bezahlten Urlaub. Dies bedeutet, wenn sie krank wird, bekommt sie auch kein Geld.Keine Krankenversicherung
Honorarkräfte sind selbst für ihre Krankenversicherung verantwortlich und nicht die Auftraggeber. Ganz anders verläuft es in einem Angestelltenverhältnis, wo sich die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
Unsere kostenlose Vorlage: Honorarvertrag Muster
Honorarvertrag
zwischen
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Auftraggeber/in
und
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Auftragnehmer/in
wird folgender Honorarvertrag geschlossen:
1. Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die folgende Dienstleistung: [Beschreibung der Dienstleistung].
2. Vergütung
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von [Betrag] für die vollständige Erbringung der Dienstleistung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von [Zeitraum] nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.
3. Fälligkeit
Die Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung durch den Auftragnehmer fällig.
4. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Vertragsdauer
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung und vollständigen Bezahlung des Honorars.
6. Sonstige Bestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist [Ort].
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber/in
………………………… …………………………
Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer/in
………………………… …………………………
Fazit zum Honorarvertrag Muster
Auch wenn eine Honorarkraft als arbeitnehmerähnliche Person von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist, greift das nicht den Status der Selbstständigkeit an. Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich um eine arbeitnehmerähnliche Person und aus Rentenversicherungssicht um einen arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Dieser Tatbestand kann durch eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden.
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Häufig gestellte Fragen rund um den Honorarvertrag
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Ist ein Honorarvertrag ein Arbeitsverhältnis?
Natürlich ist eine Vereinbarung über einen Honorarvertrag völlig legitim. Jedoch beschreibt er kein Arbeitsverhältnis, sondern eher einen Werkliefervertrag. Dies ist eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag.
Ist Honorar brutto oder netto?
Entscheiden Sie sich für ein zeitbasiertes Honorarmodell, so sollten Sie bedenken, dass es sich beim Honorar nicht um einen Netto-Verdienst handelt, sondern um einen Brutto-Verdienst. Von diesem Honorar müssen Sie also noch einige Ausgaben tätigen, wie beispielsweise die Einkommensteuer.