Freelancer-Vertrag Muster: PDF- und Word-Vorlage

Sind Sie Solo-Selbstständiger und haben vor, für ein Unternehmen zu arbeiten? Das klappt am besten mit einem Freelancer-Vertrag. Nachfolgend erfahren Sie, welche Punkte ein Freelancer Vertrag enthalten sollte und worauf Sie achten müssen.

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So läuft es ab

In 4 Minuten zum eigenen Freelancer-Vertrag!

Holen Sie sich jetzt unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format! Bearbeiten Sie den Freelancer-Vertrag ganz einfach, ob digital oder per Hand, und drucken Sie den fertigen Vertrag im Handumdrehen aus.

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Im Anschluss können Sie den Vertrag direkt ausdrucken oder elektronisch übermitteln.

Der Freelancer-Vertrag ist dann die Basis zwischen Ihnen als freier Mitarbeiter und dem Unternehmen für eine Arbeit an einem bestimmten Projekt. Er sorgt dafür, dass Konflikte erst gar nicht entstehen.

Was ist ein Freelancer Vertrag?

In einem Vertrag regeln die entsprechenden Parteien besondere Pflichten und Rechte zwischen ihnen und kreieren so die Rechtslage. Wesentliche Bestandteile über die Parteien und wozu der Vertrag geschlossen wird, sollten unbedingt darin enthalten sein.

Ein Freiberufler- oder Freelancer-Vertrag regelt die Eckpunkte einer Dienstleistung oder Zusammenarbeit zwischen zwei Parteien, also zwischen Ihnen als Freelancer und Ihrem Auftraggeber. Solch ein Vertrag ist jedoch kein klassischer Arbeitsvertrag. Laut Arbeitsrecht ist man als Freelancer auch nicht angestellt. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.

Ein Freelancer Vertrag soll darüber Sicherheit geben, dass ein Auftrag wie gewünscht und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Folgenden Regelungen sind in einem Honorarvertrag enthalten: Unternehmer, Vertragspartner und zuständige Mitarbeiter / Mitarbeiterin.

Welche Inhalte stehen in einem Freelancer-Vertrag?

Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, welches Projekt durchzuführen ist und was der Freelancer dazu beitragen soll. Die wichtigsten Faktoren bei einem Vertrag über eine freie Mitarbeit sind Folgende:

  • Wie wird die Vergütung geregelt?

  • Bestehen feste Zeiträume für die Erbringung der Leistung?

  • Welche Leistungen soll der Freelancer erbringen?

  • Wie sind die vertraglichen Risiken zwischen dem freien Mitarbeiter und dem Auftraggeber aufgeteilt?

  • Werden Arbeitsmittel zur Durchführung der betreffenden Tätigkeit gestellt, beispielsweise zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften?

  • Wie sehen die Voraussetzungen für eine Kündigung aus?

Je genauer diese und andere wichtige Fragen in einem Vertrag geklärt sind, umso besser. Sollte einmal das Projekt nicht so laufen wie geplant, kommt es schon auf scheinbare Kleinigkeiten an.

Ist der Freelancer Vertrag ein Dienst- oder Werkvertrag?

Zunächst muss bei einem Freelancer-Vertrag zwischen zwei Varianten unterschieden werden:

  • Dienstvertrag
    In Dienstverträgen werden Leistungen von Diensten vereinbart, beispielsweise eine Beratungsleistung. Hierbei entscheidet allein der Freelancer, wie er die Tätigkeit ausführt. Er haftet nicht für den Erfolg.

  • Werkvertrag
    Hier haftet der Freelancer für einen Erfolg, der vertraglich vereinbart wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine von ihm zu entwickelnde Software so funktioniert, wie im Vertrag angegeben. Dabei bleibt es dem Freelancer überlassen, wie er die Arbeit ausführt, den Erfolg sicherstellt und an welche Mitarbeiter er etwas delegiert.

Bei individuellen Fällen konsultieren Sie bitte Ihre bestehenden Kanzleien.

Wie kann man eine Scheinselbstständigkeit verhindern?

Ein altbekanntes Problem: der freie Mitarbeiter und die Scheinselbstständigkeit. Ganz klar, die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist eine tolle Sache, doch wenn Selbstständige plötzlich als scheinselbstständig eingestuft werden, kann es für Betriebe teuer werden. Diese Scheinselbstständigkeit lässt sich aber durch eine gut durchdachte Vertragsgestaltung vermeiden.

Auf jeden Fall sollte aus den Verträgen deutlich hervorgehen, dass der Freelancer als freier Mitarbeiter beschäftigt wird und somit auch einen komplett anderen Status hat als festangestellte Beschäftigte. Hierunter fällt beispielsweise, dass der freie Mitarbeiter keine festen An- und Abwesenheiten beachten muss. Zudem unterliegt er nicht uneingeschränkt den Weisungen des Auftraggebers und kann den Arbeitsort selbst bestimmen.

Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Möglich wäre es, wenn Auftraggeber zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag für Freiberufler die Anwesenheit bei Meetings verlangen, sofern dies sinnvoll erscheint.

Was bedeutet eigentlich scheinselbstständig?

Von einer Scheinselbstständigkeit wird gesprochen, wenn Ihr Gesamtumsatz über 80 % von ein und demselben Unternehmen stammt und Sie hauptsächlich für dieses tätig sind. Weitere Faktoren für eine Scheinselbstständigkeit können sein:

  • Urlaubsanspruch

  • kein eigener Unternehmensauftritt

  • Prozessintegration

  • vorgeschriebene Arbeitszeiten

Die Art von Verträgen erstellen Sie in diesem Fall!

Welche Art von Vertrag schließt man als Freelancer mit einem Unternehmen?

Am häufigsten kommt der Abschluss eines Dienst- oder Werkvertrages zustande. Der Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB zeichnet sich durch einen bestimmten Erfolg aus, der erbracht werden soll. Dieser Vertrag kommt zum Einsatz, wenn Sie ein Gutachten erstellen oder ein Produkt entwickeln.

Der Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB schuldet keinen Erfolg, sondern er beschreibt das Tätigwerden für den Dienstherren. Im Vergleich zum Werkvertrag entsteht bei einem Dienstvertrag keine Sache, die abgenommen werden muss. Dienstverträge kommen üblicherweise bei unterstützenden oder beratenden Tätigkeiten infrage.

Welche Spezifizierungen und Abgrenzungen gibt es bei freien Mitarbeitern?

Heutzutage werden im Sprachgebrauch viele Begriffe synonym verwendet: Freelancer, freier Mitarbeiter oder Freiberufler. Doch bei genauerer Betrachtung weisen sie einige unterschiedliche Bedeutungen auf.

Freelancer

Ursprünglich stammt dieser Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnete die Söldner, die für bestimmte Tätigkeiten bezahlt wurden. Der Freelancer ist prinzipiell eine andere Bezeichnung des freien Mitarbeiters.

Fester freier Mitarbeiter

Als freie feste Mitarbeiter werden Selbstständige bezeichnet, die wiederkehrend von ein und demselben Unternehmen beauftragt werden. Feste freie Mitarbeiter unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie freie Mitarbeiter.

Freiberufler

Freiberufler können durchaus angestellt sein, im Vergleich zu freien Mitarbeitern, die regelhaft einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und diese auch beim Finanzamt angeben müssen. In § 18 Abs. 1 EStG wird eine Liste von freiberuflichen Tätigkeiten definiert. Diese werden als Katalogberufe bezeichnet. Hierzu gehören beispielhaft:

  • Architekten

  • Rechtsanwälte

  • Ärzte

  • Steuerberater

  • Vermessungsingenieure

Für den Download brauchen Sie keine E-Mail Adresse!

Welche Vor- und Nachteile hat die freie Mitarbeit?

Wenn Sie als freier Mitarbeiter tätig sind, können Sie selbst darüber entscheiden, welche Aufträge Sie annehmen möchten und welche nicht. Des Weiteren ist es freien Mitarbeitern möglich, die Arbeitsbedingungen sowie das Gehalt bei jedem Auftrag neu zu verhandeln.

Aus Sicht von Unternehmen bietet die Beschäftigung von freien Mitarbeitern ebenfalls einige Vorteile. Betriebe können ganz nach Bedarf planen und bei einem hohen Auftragsaufkommen mehrere freie Mitarbeiter einsetzen. Zudem kann auch eine Zusammenarbeit kurzfristig beendet werden, sollte die Leistung des freien Mitarbeiters nicht zufriedenstellend sein.

Doch eine freie Mitarbeit bringt auch Nachteile mit sich. Als Freelancer haben Sie keinen regelmäßigen Verdienst und müssen sich auch eigenständig um Ihre Versicherungen kümmern. Auch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub haben Sie nicht.

Unternehmen, die auf freie Mitarbeiter setzen wollen, können sich nicht gänzlich auf ihre Verfügbarkeit verlassen. Zunächst müssen sie Freelancer auch erst einmal mit der vom Betrieb gewünschten Vorgehensweise und ihrem Aufgabengebiet betraut machen.

Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Sind freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?

In Deutschland liegt immer dann eine Sozialversicherungspflicht vor, wenn eine Person nach § 7 SGB IV abhängig beschäftigt ist. Im Gegensatz zu Angestellten sind freie Mitarbeiter selbstständig. Bedeutet also, dass sie auch nicht weisungsgebunden sind. Deshalb sind ihre Tätigkeiten auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Da die freien Mitarbeiter nicht über ihre Auftraggeber versichert sind, müssen sich Freelancer selbst um ihre Versicherungen kümmern. Die Krankenversicherung ist dabei Pflicht. Sie können zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung wählen. Andere Versicherungen wie beispielsweise Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Somit steht es Freelancern frei, diese abzuschließen.

Was sind feste, freie Mitarbeiter?

Ein fester freier Mitarbeiter ist ein Freelancer, der über einen längeren Zeitraum hinweg Aufträge von einem Unternehmen annimmt und wirtschaftlich auch davon abhängig ist. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit liegt immer dann vor, wenn der Freelancer darüber hinaus nur wenige Einnahmequellen besitzt.

Laut § 12a TVG spricht man bei festen freien Mitarbeitern von arbeitnehmerähnlichen Personen, die aber trotzdem selbstständig sind. In diesen Fällen müssen Auftraggeber und Auftragnehmer folgende Dinge beachten:

  • Der freie Mitarbeiter hat einen bezahlten Urlaubsanspruch gemäß § 2 BUrlG.

  • Sollte es gerichtliche Auseinandersetzungen geben, sind nicht die Amts- oder Landgerichte zuständig, sondern die Arbeitsgerichte.

  • Der freie Mitarbeiter ist nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung dieser ist jedoch auf Antrag möglich.

  • Es können auch tarifvertragliche Arbeitsbedingungen für den freien Mitarbeiter Anwendung finden (§ 12a TVG).

Unsere kostenlose Vorlage: Freelancer-Vertrag Muster

Freelancer-Vertrag

 

zwischen

      (Name, Adresse einfügen)

nachfolgend Auftraggeber/in

und

     … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend  Freelancer/in

wird folgender Freelancer-Vertrag geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Freelancer erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber im Bereich [Angabe des Tätigkeitsbereichs] gemäß den vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Arbeitsanweisungen.

 

2. Vergütung

2.1 Der Auftraggeber zahlt dem Freelancer eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro pro Stunde/Tag/Woche/Monat.

2.2 Die Vergütung wird [monatlich/wöchentlich] auf das vom Freelancer angegebene Bankkonto überwiesen.

 

3. Arbeitszeit und -ort

3.1 Der Freelancer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach eigenem Ermessen und in Absprache mit dem Auftraggeber.

3.2 Der Arbeitsort kann entweder beim Auftraggeber oder an einem vom Freelancer gewählten Ort sein, sofern dies mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.

 

4. Rechte und Pflichten

4.1 Der Freelancer verpflichtet sich zur sorgfältigen und termingerechten Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

4.2 Der Freelancer ist für die korrekte Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen und die Abführung aller erforderlichen Steuern und Abgaben selbst verantwortlich.

4.3 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen des Freelancers zu überprüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.

 

5. Geheimhaltung und Datenschutz

5.1 Der Freelancer verpflichtet sich zur Einhaltung der Geheimhaltungspflicht bezüglich aller vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

5.2 Der Freelancer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers.

 

6. Haftung

6.1 Der Freelancer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.

6.2 Der Freelancer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Freelancers entstehen.

 

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Dieser Vertrag tritt am [Startdatum] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2 Eine Kündigung des Vertrags ist jederzeit möglich, wobei eine Kündigungsfrist von [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] einzuhalten ist.

 

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitgeber/in

 

…………………………                                 …………………………

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitnehmer/in

 

…………………………                                 …………………………

Fazit zum Thema Freier Mitarbeiter Vertrag Vorlage.

Fazit zum Thema Freelancer Vertrag

Wichtig ist, dass Sie am Ende die bestmögliche Lösung für sich und Ihre freiberufliche Tätigkeit finden. Benötigen Sie keine schriftlichen Vereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber, kann auch auf einen Vertrag verzichtet werden. Besser ist es aber dennoch, einen Freelancer Vertrag abzuschließen, um etwas Rechtsgültiges in der Hand zu haben und Probleme von vornherein ausschließen zu können.

In der Regel lässt sich solch ein Vertrag leicht aufsetzen und erfordert keine großen Mühen. Üblicherweise werden nur die wichtigsten Bedingungen für Ihre leistende Arbeit festgehalten. Mit einem Vertrag, ganz gleich, ob Werk- oder Dienstvertrag, haben Sie als Auftragnehmer und auch der Auftraggeber eine gewisse Sicherheit über die abgemachten Konditionen.

Freelancer Vertrag Muster: Kostenloser Mustervertrag zum Download

Kostenloses Muster: Freelancer-Vertrag

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community eine einfache Vorlage für einen Freelancer-Vertrag erstellt. Diese können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um den Freelancer-Vertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie viel verdient man als Freelancer?

Der Freelancer Kompass gibt an, dass der durchschnittliche Stundenlohn eines Freelancers bei circa 93,89 Euro netto liegt. Dementsprechend beläuft sich das Monatseinkommen auf rund 6.922 Euro. Je nach Bundesland kann jedoch die Entlohnung für Freelancer unterschiedlich ausfallen.

Wie viel Stunden darf man als Freelancer arbeiten?

Normalerweise beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden. In Ausnahmefällen darf dies auch einmal auf zehn Stunden verlängert werden. Jedoch dürfen 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Was zahlt man als Freiberufler an Steuern?

Auch die Umsatzsteuer spielt neben der Einkommensteuer eine wichtige Rolle für Freiberufler. Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Dienstleistungen und Waren erhoben. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich also um eine Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer fällt nur für im Inland getätigte Umsätze an.

Was muss ich als Freiberufler anmelden?

Im Vergleich zu Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler muss man nur das Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren. Auch die Eintragungen der „Selbstständigkeit“ im Handelsregister und beim Gewerbeamt bleiben freiwillig.

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