Die Beauftragung eines Dienstleisters, das Outsourcen wichtiger Bereiche in der Verwaltung oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen – eine Zusammenarbeit mit leistungsfähigen Partnern stärkt die eigene Stellung eines Unternehmens. Doch immer geben Abteilungen und Mitarbeiter damit auch einen Teil der eigenen Identität preis, erhalten fremde Dritte Einblicke in Daten, Information und Abläufe der betrieblichen Praxis. In umkämpften Märkten schwingt somit immer auch ein Risiko mit, Wettbewerbsvorteile zu verspielen. Eine Verschwiegenheitserklärung / NDA birgt vor und sichert Ansprüche im Fall des Informationsdiebstahls.
Die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffes Disclosure lautet Offenlegung – ein Non-Disclosure Agreement ist also eine Vereinbarung, etwas nicht offenzulegen. Heute werden im Geschäftsleben die Begriffe Geheimhaltungs- oder auch Verschwiegenheitsvereinbarung verwendet.
Das Non-Disclosure Agreement ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder auch mehreren Geschäftspartnern, in der ein vertraulicher Umgang mit allen Informationen vereinbart wird, von denen die Beteiligten Kenntnis erhalten. Gleichzeitig sind damit die Weitergabe und die nicht erlaubte Verwendung sensibler Informationen verboten. In der Regel wird ein NDA bereits vor Beginn einer angedachten Zusammenarbeit abgeschlossen.
Ziel eines NDA ist der Schutz der Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens. Dazu zählen nicht nur geheime Rezepturen, Patentideen oder besonders innovative Lösungen, sondern auch Kenntnisse über wirtschaftliche Zahlen wie Umsatzzahlen, Vertragsinhalte mit anderen Partnern oder Produktionsabläufe.
Dabei schützt eigentlich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Unternehmen vor einem Diebstahl von Betriebsgeheimnissen durch vertraglich gebundene Partner. Es droht im Fall von Daten- oder Ideendiebstahl mit Geld- und Freiheitsstrafen. Doch dieses greift in der Regel erst dann, wenn die Zusammenarbeit auch vertraglich besiegelt ist.
Bevor es soweit ist, sind intensive Vorkontakte erforderlich. Dabei wird der eigene Bedarf deutlich gemacht, erste gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet und wieder verworfen, Konkurrenzangebote verglichen. Diese Vorphase einer Kooperation ist für den späteren Erfolg unheimlich wichtig, denn hier werden die grundlegenden Weichen gestellt. Nur mit einem Non-Disclosure Agreement werden auch solche Unternehmen zur Geheimhaltung verpflichtet, mit denen später gar keine Geschäftsbeziehungen eingegangen wird. Ein Restrisiko bleibt, denn einen vollständigen Schutz kann das NDA nicht bieten.
Unternehmen sollten sich künftige Partner genau anschauen, Referenzen einfordern und diese auch hinterfragen. Ein respektvoller Umgang in den ersten Anbahnungsgesprächen und ein verlässlicher Austausch sind die Grundlage für die Zusammenarbeit mit seriösen Partnern.
Die Geheimhaltungsvereinbarung empfiehlt sich immer dann, wenn dritte Unternehmen Einblick in die geschäftlichen Abläufe und Informationen erhalten. Unbedingt notwendig ist ein NDA dann, wenn besonders kreative oder technisch neuartige Sachverhalte betrachtet werden, die noch nicht durch Urheber- oder andere Schutzrechte, durch Design oder Patent geschützt sind.
Werden solche Informationen unbefugt weitergegeben und ist somit ein Mitbewerber schneller, wird die gesamte Vorarbeit des eigenen Unternehmens in Frage gestellt. Außerdem droht ein erheblicher finanzieller Schaden. Typisch sind NDA in diesen Bereichen:
Als vertragliche Vereinbarung benennt das Non-Disclosure Agreement zuerst die beteiligten Vertragspartner und beschreibt in einer Präambel den Zweck der Zusammenarbeit. Die darauf folgenden Abschnitte sollten diese Klauseln enthalten:
Das NDA ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Geheimhaltungsvertrag geht über eine Verschwiegenheitserklärung hinaus, denn er verbietet nicht nur die nicht autorisierte Weitergabe von Informationen, sondern auch die eigene Verwendung. Für die frühe Phase einer sich anbahnenden Kooperation bietet er die einzige Möglichkeit, Betriebsgeheimnisse wirksam zu schützen. Hundertprozentige Sicherheit wird ein Unternehmen nicht damit erlangen können.
Hier haben wir weitere Informationen zusammengestellt, die die wichtigsten Fragen zum Thema Non-Disclosure Agreement beantworten. Falls Sie Interesse an solch einem Vertrag haben, verwenden Sie gerne das Verschwiegenheitserklärung Muster von JuraRat.
Ein Non-Disclosure Agreement sollte als Vertrag auch von allen Beteiligten rechtsverbindlich unterzeichnet werden. In der Regel wird von beiden Seiten also eine Unterschrift des Geschäftsführers, eines Prokuristen oder des Inhabers selbst erwartet.
Ein Non-DisclosGerade Existenzgründer oder noch junge Unternehmen scheuen sich oft davor, die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung von künftigen Partnern zu verlangen. Sie befürchten, dass sie als eine Form des Misstrauens verstanden wird. Business Angel oder andere Berater weigern sich tatsächlich häufig, sie abzuschließen. Hier ist ein sorgfältiges Abwägen gefragt – wie innovativ und kreativ sind die eigenen Ideen, sind sie schützenswert? Kann eine Zusammenarbeit auch ohne schriftlich fixiertes NDA begonnen werden? Eine kritische Betrachtung der eigenen Stellung gegenüber dem Wettbewerb hilft bei solch einer Entscheidung. Beschäftigt sich ein Unternehmen mit besonders innovativen Ideen, die zu Patenten oder ähnlichen Schutzrechten führen, sollte auch ein externer Dritter von der Notwendigkeit der Geheimhaltungsvereinbarung überzeugt werden können.
Fingerspitzengefühl ist auch beim Zeitpunkt der Forderung nach der Geheimhaltung gefragt. Die erste Kontaktaufnahme, die erste Vorstellung einer Idee, der erste Pitch – in einer frühen Phase einer Geschäftsanbahnung ist das NDA noch nicht erforderlich. Verantwortliche können hier noch allgemein und unverbindlich bleiben. Sobald es jedoch ins Detail geht, Daten, Informationen und wirtschaftliche Zahlen auf dem Tisch liegen und genutzt werden, ist es an der Zeit, eine Geheimhaltungserklärung zu entwerfen und unterzeichnen zu lassen.
Eine rechtsanwaltliche Beratungspflicht gibt es bei einem NDA nicht. Heute stehen Muster für die Verschwiegenheitserklärung kostengünstig im Internet zum Download bereit. Nutzer sollten darauf achten, diese auf ihre konkreten Bedürfnisse anzupassen und alle für sie wichtigen Punkte aufzuführen. Schwieriger wird es, Verstöße gegen das NDA nachzuweisen und erlittene finanzielle Verluste einzuklagen. Bei konkreten Verdachtsfällen und erheblichen belegbaren Schäden sollten Unternehmen mit der Durchsetzung der eigenen Interessen einen Rechtsanwalt beauftragen.
Gibt es keine Aussagen zur Laufzeit eines NDA, so gilt es unbeschränkt. Die Dauer der Verschwiegenheit kann im Vertrag jedoch geregelt werden. Vereinbaren sollte man dann aber, dass die Pflicht zur Geheimhaltung über mehrere Monate (oder Jahre) hinaus gilt, nachdem eine Zusammenarbeit beendet wurde oder auch wenn sie gar nicht begonnen wird.
Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.