Werkstudentenvertrag Muster: inkl. PDF- und Word-Vorlage

Welche arbeitsrechtlichen Details gelten und was es unbedingt zu beachten gibt, klärt sich im nachfolgenden Beitrag, inklusive einem Werkstudentenvertrag Muster.

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Werkstudentenvertrag Muster: das müssen Sie wissen!
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In 7 Minuten zum eigenen Werkstudentenvertrag!

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Möchten Sie als Arbeitgeber Studierende einstellen? Gar keine schlechte Idee, denn in diesem Fall ist das eine Win-win-Situation für beide Vertragsparteien. Sie holen sich junge, kreative Köpfe ins Unternehmen und finden hierbei sogar Ihre Fachkraft von morgen. Im Gegenzug gewinnen Studierende erste Einblicke in Ihr Unternehmen und sammeln fachliche Expertise. Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet der Werkstudentenvertrag.

Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Der Werkstudentenvertrag ist eine Unterart des Arbeitsvertrages. Mit diesem Vertrag dürfen Arbeitgeber also nur – wie der Name schon sagt – Studierende beschäftigen. Doch auch Studenten müssen hier einiges beachten, denn nicht jeder Studierende darf gleichzeitig auch als Werkstudent tätig sein.

Damit Studierende eine Werkstudententätigkeit ausführen dürfen, müssen Studierende folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Während Vorlesungen darf der Student nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten (Urteil BSG vom 11.11.2003, Az.: B 12 KR 24/03 R).

  2. Mehr als 20 Stunden wöchentlich dürfen Sie maximal nur 26 Wochen im Jahr arbeiten.

  3. Der Student muss entweder an einer Universität, Hochschule oder anderweitig anerkannten Fachhochschule immatrikuliert sein.

  4. Die Studienzeit beträgt höchstens 25 Fachsemester.

  5. Der Student darf bislang nicht alle Scheine seines Studiums absolviert haben.

Häufig kommt der Werkstudentenvertrag dann zum Tragen, wenn Studenten mehr als 520 Euro (steuerfreier Betrag im Minijob) verdienen. Erfahren Sie mehr zum Thema Werkstudent und Minijob gleichzeitig.

Bei der Erstellung von einem individuellen Dokument können wir Ihnen nur eine Rechtsberatung empfehlen, um den Inhalt zu prüfen.

Was muss ich als Werkstudent beachten?

Sie können nur als Werkstudent gelten, solange Sie an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sind. Sobald Sie also exmatrikuliert werden oder Ihr Studium beenden, besitzen Sie somit auch nicht mehr das Privileg zum Werkstudent. In dem Monat, in dem Sie über Ihre finalen Prüfungsergebnisse schriftlich informiert werden, sind Sie kein ordentlicher Student mehr und können demnach auch nicht mehr als Werkstudent angestellt werden.

Info

In vielen solchen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Beendigung des Studiums endet.

Ist dies nicht explizit im Werkstudentenvertrag geregelt, haben Sie prinzipiell ein Recht auf Weiterbeschäftigung. Sie könnten dann aber in allen Versicherungen versicherungspflichtig werden. Falls diese Konstellation auf Sie zutrifft, reicht schon ein kurzes Gespräch in der Personalabteilung, um die Situation abklären zu lassen. Gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.

Wie schon weiter oben angeführt gibt es neben der 20-Stunden-Regel auch noch die 26-Wochen-Regel. Gemäß dieser Bestimmung dürfen Sie maximal 26 pro Jahr mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Die beiden Regelungen sind dafür da, dass Sie genügend Zeit für Ihr Studium besitzen. Die Werkstudententätigkeit soll ja schließlich nicht zur Hauptbeschäftigung werden. Sobald Sie eine dieser Regelungen überschreiten, verlieren Sie automatisch das Werkstudentenprivileg.

Folgende Ausnahme gibt es hinsichtlich der 20-Stunden-Regel:

  • Nachtarbeit

  • Vorlesungsfreie Zeit

  • Pflichtpraktikum

Wenn Sie mehrheitlich am Wochenende, abends oder gar nachts arbeiten, dürfen Sie einzelfallbezogen auch mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Über den konkreten Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.

Auch in der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, solange Sie dabei die 26-Wochen-Regel beachten.

Würden Sie ein Pflichtpraktikum im gleichen Betrieb absolvieren, kann sich Ihre Stundenanzahl natürlich auf 40 Stunden erhöhen. Hierfür benötigen Sie jedoch einen extra Vertrag, da sich die Rahmenbedingungen Ihrer Arbeit ändern.

Das sind die typischen Aufgabenfelder eines Werkstudenten.

Was sind typische Tätigkeiten eines Werkstudenten?

Normalerweise werden Werkstudenten in der Regel für die Assistenz von Aufgaben und Projekten oder für Projektteams eingestellt. Sie als Student sind also aktiv bei der Umsetzung von Projekten oder Themen involviert wie beispielsweise bei Marketingkampagnen, Veranstaltungen, Relaunches von Webseiten oder Systemen und IT-Kampagnen.

Das soll dazu dienen, dass Sie früh den Umgang mit Führungskräften und anderen Teammitgliedern kennenlernen und sich so menschlich einbringen können. Des Weiteren bauen Sie Ihre Teamfähigkeit, Soft Skills und Kommunikationsfähigkeit aus.

Typische Aufgaben von Werkstudenten sind die klassischen Projektarbeiten. Dabei unterstützen Sie Projektleiter bei deren Arbeit. Letztlich sind aber die Werkstudententätigkeiten von Betrieb zu Betrieb und deren Bedarf unterschiedlich gestaltet. Vor allem Studierende im Bereich der Informatik oder des Marketings sind sehr gefragt.

Um solche Tätigkeiten ausführen zu können, müssen Sie noch nicht einmal zwingend aus den Informatik- oder Marketing-Studiengängen kommen. Schon eine grundlegende Affinität ist gut und sogar Geisteswissenschaftler könnten Werkstudentenjobs in diesen Bereichen aufnehmen. Deshalb sind Werkstudentenjobs die ideale Quereinsteiger-Möglichkeit, sobald sie ein Fachbereich besonders interessiert. So können Sie Basis-Erfahrungen sammeln.

Das entählt in der Regel ein Werkstudentenvertrag, alles ist ebenfalls in unserem Werkstudentenvertrag Muster enthalten.

Was steht in einem Werkstudentenvertrag?

Bei dem Werkstudentenvertrag gibt es von Arbeitgeberseite einige Dinge, die beachtet werden müssen. Im Vergleich zum Arbeitsvertrag bestehen nämlich elementare Unterschiede beim Werkstudentenvertrag.

Der Arbeitgeber sollte beim Werkstudentenvertrag ein entsprechendes Augenmerk auf das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie den Urlaubsanspruch legen. Auch als Werkstudent haben Sie nämlich gemäß § 1 BUrlG Anspruch auf Urlaub. Die Berechnung lautet wie folgt:
Anzahl Urlaubstage im Betrieb x (tatsächliche Arbeitstage je Woche / Arbeitstage je Woche)

Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gleicht nicht dem eines normalen Arbeitsvertrages, denn der Werkstudentenvertrag endet, sobald der Arbeitnehmer seinen Status als Student verliert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Datum der Exmatrikulation, sondern ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Studierende seine Prüfungsergebnisse zugestellt bekommt.

Wie ist die Arbeitszeit von Werkstudenten?

Werkstudenten gelten normalerweise nicht wie ein „normaler Angestellter“. Deshalb gibt es für manche Dinge auch abweichende Regelungen. Innerhalb eines Semesters darf der Studierende höchstens 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Befindet er sich außerhalb eines Semesters, gelten andere Regelungen. In den Semesterferien könnte ein Werkstudent dann nämlich bis zu 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden.

Vorsicht

Auch hier gilt: Der Student darf nur an 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten.

Besteht Urlaubsanspruch im Werkstudentenverhältnis?

Gemäß § 1 BUrlG besitzt jeder Arbeitnehmer Urlaubsanspruch. Dieser errechnet sich aus der oben aufgeführten Formel nach der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

Welche Regelungen bestehen bei Krankheit?

Laut Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für höchstens sechs Wochen (§ 3 EntgFG). Zu beachten gilt jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens schon vier Wochen bestanden hat. Außerdem muss der Werkstudent seine Arbeitsunfähigkeit mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Auch eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit darf nicht vorliegen.

So erfülgt die Vergütung nach Arbeitszeiten bei Werkstudenten!

Wie erfolgt die Vergütung beim Werkstudentenvertrag?

Auch für Werkstudenten gilt der Mindestlohn. Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit Oktober 2022 12 Euro (§ 1 MiLoG). Selbstverständlich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch einen höheren Lohn gewähren. Dies muss anhand Aufwand und Umfang Ihrer Tätigkeit erst einmal evaluiert werden, ob eine Höhervergütung angebracht ist.

Besteht Sozialversicherungspflicht für Werkstudenten?

Gerade für Arbeitgeber bietet die Anstellung eines Werkstudenten mittels Werkstudentenvertrag enorme Vorteile. Als Werkstudent sind Sie nämlich sowohl in der Pflegeversicherung als auch in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Dies bedeutet, dass für Ihren Arbeitgeber dahingehend keine Kosten anfallen. Normalerweise läuft die Krankenversicherung des Werkstudenten über die Familienversicherung oder über eine studentisch beziehungsweise private gesetzliche Versicherung.

An Kosten fällt also nur der prozentuale Beitrag zur Rentenversicherung an, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Werkstudenten und einer studentischen Aushilfe?

In aller Regel werden studentische Aushilfen auf 520-Euro-Basis angestellt, ähnlich wie beim Minijob. Alleiniger Unterschied: Hier liegt die Bezahlung oftmals über dem gesetzlichen Mindestlohn und die Anstellung erfolgt in den meisten Fällen über die Hochschule, denn es handelt sich hierbei um fachlich gebundene Anstellungen, bei denen schon erstes erworbenes Wissen im Studium praktisch angewandt werden soll. Für Arbeitnehmer ist also ein studentischer Aushilfsjob wesentlich interessanter als eine Tätigkeit an der Supermarktkasse.

Ganz anders ein Werkstudent: Er wagt mit seiner Tätigkeit in einem Betrieb schon die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Zwar ist ein Werkstudent noch eingeschrieben, darf aber schon 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Beide Seiten – Arbeitgeber und Werkstudent – profitieren von diesem Arbeitsverhältnis, denn sie gewinnen wichtige Erfahrungen und Kontakte, die für beide Parteien nach Abschluss des Studiums profitabel sein können.

Wichtig

Bevor der Werkstudent seinen Dienst antritt, muss er dem Arbeitgeber einen gültigen Studiennachweis vorlegen. Sobald sich der Studienstatus ändert, hat der Werkstudent dies unverzüglich seinem Arbeitgeber mitzuteilen.

Der Werkstudent und die anfallenden Steuern & Sozialabgaben.

Zahlt ein Werkstudent Steuern?

Zwar gibt es das Werkstudentenprivileg, dennoch betrifft das nur die Sozialversicherung. Werkstudenten werden aus steuerrechtlicher Sicht nämlich wie Teilzeitarbeitskräfte behandelt. Deshalb müssen auch Werkstudenten die Lohnsteuer und einen Beitrag zur Rentenversicherung leisten. Beides hängt von der Höhe des Gehalts ab.

Welche Steuerklasse habe ich als Werkstudent?

Normalerweise ist man während der Studienzeit ohne eigene Familie und unverheiratet. Demnach fällt ein Werkstudent also in die Steuerklasse 1.

Wie viel Lohnsteuer muss ich als Werkstudent zahlen?

Je nachdem, wie hoch Ihr Gehalt ausfällt, müssen Sie auch Lohnsteuer zahlen. Jeder Arbeitnehmer hat einen jährlichen lohnsteuerfreien Betrag, den er erwirtschaften darf. Dieser nennt sich Grundfreibetrag und liegt derzeit bei 10.347 Euro. Grundsätzlich könnten Sie demnach 862,25 Euro monatlich verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen. Verschiedene Pauschalbeträge können diesen Betrag erhöhen.

Habe ich als Werkstudent einen Freibetrag?

Wie bereits erwähnt, beläuft sich der jährliche Grundfreibetrag auf 10.347 Euro. Sind Sie als Studierender schon verheiratet, beträgt der Grundfreibetrag als Paar sogar 20.694 Euro. Die Steuern werden zunächst erst einmal von Ihrem Gehalt abgezogen. Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich dann aber im Folgejahr mittels einer Steuererklärung wieder vom Staat zurückholen.

Normalerweise kommen Werkstudenten aber gar nicht in diese Sphären. Meistens werden die 20 Stunden pro Woche nicht komplett ausgereizt, sodass Sie sogar noch mit einem höheren Stundenlohn unter der Freibetragsgrenze liegen würden.

Die Befristung von Werkstudentenverträgen im Überblick!

Ist ein Werkstudentenvertrag befristet?

Entweder kann der Werkstudentenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden oder Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen bestimmten Zeitraum. Die Wege, den Werkstudentenvertrag zu beenden, sind verschieden:

  • Sie verlieren als Studierender Ihren Werkstudentenstatus; somit endet der Werkstudentenvertrag automatisch.

  • Der Vertrag läuft aus oder die Befristung ist erreicht.

  • Eine Seite kündigt den Werkstudentenvertrag ordentlich.

Kann der Werkstudentenvertrag verlängert werden?

Grundsätzlich ist es möglich, einen befristeten Werkstudentenvertrag zu verlängern. Hierzu wird ein sogenannter sachlicher Grund benötigt. Rechtliche Gründe für diese Bestimmung finden sich im § 14 TzBfG. Auch eine kalendermäßige Befristung des Vertrages, ohne dass ein sachlicher Grund vorliegt, ist möglich. Der Vertrag kann bis zu dreimal verlängert werden und das nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren.

Achtung

Solche Befristungen müssen immer in der Schriftform erfolgen.

Welche Kündigungsfristen haben Werkstudenten?

Der Werkstudentenvertrag ist eine abgewandelte Form des Arbeitsvertrages und demnach gelten auch hier die gleichen Kündigungsfristen wie in einem Arbeitsvertrag (§ 622 BGB). Nach diesen Kündigungsfristen kann mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit (üblicherweise sechs Monate) können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Durch einen Tarifvertrag können hier abweichende Regelungen vereinbart werden. Kündigungen müssen ebenfalls immer schriftlich erfolgen.

Unsere kostenlose Vorlage: Werkstudentenvertrag Muster

Werkstudentenvertrag

 

zwischen

      (Name, Adresse einfügen)

nachfolgend Arbeitgeber/in

und

     … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Werkstudent/in

 

wird folgender Werkstudentenvertrag geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Arbeitgeber stellt den Werkstudenten als Hilfskraft im Rahmen seines Studiums ein. Der Werksstudent wird im Bereich [Angabe des Bereichs/Tätigkeitsbereichs] tätig sein.

2. Arbeitszeit

2.1 Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl] Stunden.

2.2 Die genaue Arbeitszeit wird zwischen dem Werkstudenten und dem Arbeitgeber vereinbart und kann sich entsprechend den Bedürfnissen des Studiums und des Arbeitgebers ändern.

3. Vergütung

3.1 Der Werksstudent erhält eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro pro Stunde.

3.2 Die Vergütung wird monatlich auf das Bankkonto des Werkstudenten überwiesen.

4. Sozialversicherung und Steuern

4.1 Der Werksstudent ist als studentische Hilfskraft sozialversicherungspflichtig. Die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

4.2 Der Werksstudent ist für die korrekte Angabe seiner steuerlichen Verhältnisse verantwortlich und verpflichtet, dem Arbeitgeber alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5. Urlaub

5.1 Dem Werkstudenten stehen [Anzahl] Tage Urlaub pro Jahr zu. Der genaue Zeitpunkt des Urlaubs wird zwischen dem Werkstudenten und dem Arbeitgeber abgestimmt.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1 Der Werksstudent verpflichtet sich zur Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht bezüglich aller Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden.

 

7. Vertragsdauer

7.1 Dieser Vertrag tritt am [Startdatum] in Kraft und endet am [Enddatum]. Eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

 

8. Beendigung des Vertrags

8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Anzahl] Wochen ordentlich gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

9. Sonstige Bestimmungen

[Hier können weitere Bestimmungen wie z.B. Regelungen zur Arbeitsmittelgestaltung, zum Datenschutz oder zum geistigen Eigentum aufgenommen werden.]

 

 

 

 

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitgeber/in

 

…………………………                                 …………………………

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitnehmer/in

 

…………………………                                 …………………………

Zusammenfassung: Der Werkstudentenvertrag

Fazit zum Thema Werkstudentenvertrag Muster

Mit einem Werkstudentenjob können Studierende schon ihre Weichen für die eigene Karriere stellen. Wenn Sie auf sich aufmerksam machen, haben Sie nach dem Studium gute Chancen weiter in diesem Betrieb zu verbleiben. Dies bedeutet also, dass der Werkstudentenjob ein Karrieresprungbrett sein kann.

Achten Sie deshalb schon bei der Wahl der Werkstudententätigkeit darauf, welche Tätigkeit und welches Unternehmen Sie sich aussuchen. Die Aufgaben eines Werkstudenten können sehr vielseitig sein und dementsprechend wird eine vielfältige Auswahl geboten. Ein Werkstudentenjob kann also eine sinnvolle Ergänzung zum Studium sein.

Viele Betriebe schreiben Ihre offenen Stellen direkt auf ihrer Webseite aus. Andererseits können Sie auch vielen Online-Jobbörsen nutzen, um interessante Werkstudententätigkeiten zu finden. Insbesondere bei Unternehmen, die Sie vorher noch gar nicht auf dem Schirm hatten.

Werkstudentenvertrag Muster: das müssen Sie wissen!

Einfacher Werkstudentenvertrag: die kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community einen einfachen Werkstudentenvertrag erstellt. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um den Werkstudentenvertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie viel kann man als Werkstudent verdienen?

Wenn Sie regelmäßig mehr als 520 Euro verdienen, können Sie als Werkstudent eingestellt werden. Während der Vorlesungszeit darf nur maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden, in den Semesterferien gilt diese Begrenzung nicht. Auch BAföG-Empfänger dürfen nur 520 Euro monatlich anrechnungsfrei verdienen.

Was muss im Werkstudentenvertrag stehen?

Wie jeder andere Arbeitsvertrag auch, sollte ein Werkstudentenvertrag grundlegende Informationen zu den Pflichten und Rechten beider Vertragspartner enthalten. Hierbei ist zu beachten, dass die primäre Pflicht des Werkstudenten die Erbringung der Arbeitsleistung ist und die primäre Pflicht des Arbeitgebers die Bezahlung dafür.

Welche Vorteile hat man als Werkstudent?

Grob kann festgehalten werden: Mindestlohn und weniger Abzüge. Ein Werkstudentenvertrag hat finanzielle Vorteile. Im Vergleich zum Pflichtpraktikum steht Ihnen bei der Arbeit als Werkstudent der gesetzliche Mindestlohn zu. Des Weiteren zahlen Sie als Werkstudent wesentlich weniger Abgaben für Versicherungen und weniger Steuern.

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