• Arbeitsrecht
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Werkstudent und Minijob gleichzeitig: Pflichten & mehr!

Werkstudent und Minijob gleichzeitig? Das müssen Sie als Arbeitgeber oder Student wissen!
In Kürze:
  • Werkstudenten sind an einer Hochschule eingeschrieben und arbeiten nebenbei, wobei die maximale Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche beträgt.
  • Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einer Verdienstgrenze von 450 € (bis Oktober 2022) bzw. 520 € (ab Oktober 2022) und sind normalerweise steuer- und versicherungsfrei.
  • Die Kombination von Werkstudentenjob und Minijob ist möglich, solange die Gesamt-Arbeitsstunden pro Woche 20 nicht überschreiten.
  • Bei Überschreitung der 20-Stunden-Regel können höhere Sozialabgaben und Steuern anfallen und der BAföG-Anspruch kann beeinträchtigt werden.
  • Einige Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel sind in den Semesterferien oder bei Nachtarbeit zulässig, solange dies nicht mehr als 26 Wochen im Jahr betrifft.
  • Beide Jobarten bieten den Vorteil geringer Abgaben, wodurch Studierende mehr Geld neben dem Studium verdienen können.

Werkstudenten zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben ihres Studiums einem Job nachgehen. Um das Studium und einen angenehmen Lebensstil zu finanzieren, möchten viele Studierende zusätzlich einen Minijob annehmen. Der Vorteil beider Arbeiten ist, dass sie überwiegend abgabenfrei sind. Allerdings sind sowohl bei beiden Tätigkeiten alleine als auch bei der Kombination einige Dinge zu beachten. Werkstudent und Minijob gleichzeitig

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind in einer Hochschule eingeschrieben und befinden sich gleichzeitig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Für den Status des Werkstudenten ist gleichgültig, ob es sich bei der Arbeit um einen Hauptjob, einen Minijob oder ein Praktikum handelt. Werkstudenten profitieren von geringeren Abgaben: So wird keine Einkommenssteuer erhoben und auch die Krankenkassenbeiträge bleiben wie bei allen Studierenden niedriger. Grundsätzlich gilt dabei jedoch eine begrenzte Arbeitsstundenzahl von 20 Stunden pro Woche.

Was ist ein Minijob?

Minijobs, offiziell geringfügige Beschäftigungen genannt, sind Arbeitsverhältnisse, die auf geringfügiger Basis laufen. Dabei gilt eine maximale Verdienstgrenze von 450 € (bis Oktober 2022) bzw. 520 € (ab Oktober 2022). In der Regel werden Minijobs auch durch die Arbeitsstundenanzahl begrenzt. Minijobber profitieren ebenfalls davon, keine Einkommenssteuer zu zahlen. Diese Arbeiten sind sogar versicherungsfrei. Im Unterschied zum Werkstudentenstatus ist der Minijob nicht an die Einschreibung an einer Hochschule gebunden. Der Minijob kann grundsätzlich von jedermann jederzeit aufgenommen werden.

Unternehmen bieten oftmals neben Werkstudentenjobs auch Teilzeitpositionen an, falls Ihnen das Einkommen nicht genügen sollte.

Minijob und Werkstudent gleichzeitig – was muss beachtet werden?

Wer als Studierender gerne mehr Geld verdienen möchte, findet in der Kombination aus Werkstudententätigkeit und Minijob oftmals eine attraktive Lösung. Beide Jobs bleiben einkommenssteuerfrei und der Minijob ist nicht mal sozialabgabenpflichtig. Obwohl die Kombination prinzipiell möglich ist, sollten Studierende ein paar Dinge bedenken.

Die wichtigste Grundregel des Werkstudentenstatus ist die maximale Arbeitsstundenzahl von 20 pro Woche. Die 20-Stunden-Regel besagt, dass ein Werkstudent nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darf, ohne seine Studierendenstatus zu verlieren.

Der Grund dafür liegt in der Annahme, dass die Hochschultätigkeit die Haupttätigkeit des Studierenden ist – nur deshalb werde geringere Sozialabgaben und Einkommenssteuerbefreiungen veranlasst. Für Studierende, die zusätzlich zu ihrer Werkstudententätigkeit einen Minijob annehmen, gilt nichts anderes. Deshalb darf die Gesamtzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden aus Minijob und Werkstudententätigkeit 20 nicht überschreiten. Wer bereits vor Annahme eines zusätzlichen Minijobs 20 Stunden pro Woche arbeitete, der muss diese Stundenanzahl reduzieren, um den Studentenstatus zu erhalten. Außerdem müssen die Obergrenzen für Einkommenssteuerfreibeträge, BAföG-Anspruch und die maximal erlaubte gesetzliche Arbeitszeit in abhängiger Beschäftigung beachtet werden.

Letztlich müssen Studierende sich zudem realistische Gedanken darüber machen, ob zwei Jobs neben der Hochschultätigkeit sinnvoll und ratsam sind. Je nach Studium und Fortschritt kann ein zusätzlicher Job die Studierendenzeit verlängern oder schwieriger machen. In manchen Fällen ist es ratsamer, zusätzliche Hilfen, Studienkredite oder mehr Arbeitsstunden im bisherigen Job in Anspruch zu nehmen.

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Was passiert, wenn die 20-Stunden-Regel gebrochen wird?

Wird die 20-Stunden-Regel gebrochen und die maximale wöchentliche Arbeitsstundenzahl überschritten, verliert der Studierende womöglich seinen Studierendenstatus. Mehr über die Minijob-Stunden. Das bedeutet, dass höhere Abgaben für die Sozialversicherung notwendig werden. Auch die Einkommenssteuer sowie der BAföG-Anspruch können betroffen sein. Der BAföG-Anspruch kann beispielsweise ab einem jährlichen Einkommen von 5.400 € sinken. Die Einkommenssteuer wird fällig, sofern die gesetzliche Grenze des Steuerfreibetrags für Studierende überschritten wird. Diese liegt im Jahr 2022 bei 9984 € jährlich. Das sind 832 € im Monat.

Unabhängig des Studentenstatus sollte außerdem beachtet werden, dass mehr als zehn Arbeitsstunden am Tag sowie mehr als 48 Stunden in der Woche (in abhängiger Beschäftigung) gesetzlich verboten sind. Das gilt auch bei Kombination zweier Jobs.

Ausnahmen der 20-Stunden-Regel

Von der 20-Stunden-Regel darf nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden. So dürfen Studierende beispielsweise in den Semesterferien oder auch am Abend bzw. nachts mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sofern sie dies nicht mehr als 26 Wochen im Jahr machen. Diese Ausnahmeregelung soll der zusätzlich verfügbaren Zeit abseits der Vorlesungszeiten gerecht werden. Studierende sollten in diesen Fällen dennoch die Regelungen zur maximalen Arbeitszeit sowie zu den Einkommenssteuerfreibeträgen bedenken.

Beim Minijob profitieren Sie von verhältnismäßig geringen Steuern.

Welche Vorteile hat eine weitere Minijob-Tätigkeit?

Die Vorteile beider Tätigkeiten für sich genommen liegen ganz klar in den geringen Abgaben. Der Krankenversicherungsstatus eines Studierenden bleibt von der zusätzlichen Aufnahme eines Minijobs grundsätzlich unberührt. Die einzige finanzielle Verpflichtung, die ein Minijob einbringen könnte, liegt in der Rentenversicherung – auch von dieser darf sich der Minijobber jedoch befreien lassen. Die Rentenversicherung wird dann nur für die Werkstudententätigkeit fällig. Die Kombination beider Jobs kann also ermöglichen, mehr Geld neben dem Studium zu verdienen, ohne hohe Abgaben in Kauf zu nehmen.

Sofern die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird, stellt die Aufnahme mehrerer Tätigkeiten auch keine Probleme für den Studierendenstatus dar. Oftmals ist diese Grenze sogar ein guter „Zwang“, der dafür sorgt, dass neben der Arbeit automatisch ausreichend Zeit für das Studium und andere Tätigkeiten bleibt. Anders als bei flexibleren Jobs läuft der Studierende nicht Gefahr, „aus Versehen“ mehr gearbeitet zu haben, als vorgesehen. Einige Studierende schätzen außerdem die Tatsache, dass sie bereits neben dem Studium Gelegenheit haben, erste Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen, sodass die Kasse entsprechend früh gefüllt wird.

Werkstudent und Midijob – geht das auch?

Als Midijob wird eine Tätigkeit bezeichnet, bei der mehr Verdienst als bei einem Minijob anfällt, jedoch weniger als 1300 € pro Monat. Ab Oktober 2022 bedeutet dies mindestens 520,01 € im Monat. Grundsätzlich steht auch der Aufnahme eines Midijobs neben der Werkstudententätigkeit nichts im Wege. Allerdings muss auch hier die 20-Stunden-Regel beachtet werden. Da viele Werkstudententätigkeiten bereits nahe an die erlaubten 20 Wochenstunden herankommen, ist es nicht immer leicht, einen Midijob zu finden, der nebenbei ausgeführt werden darf, ohne den Studentenstatus zu verlieren. Selbstverständlich hängt dies sehr von der Art des Jobs und dem jeweiligen Studentenlohn ab.

Studenten, insbesondere mit einem Werkstudentenjob, sind oftmals auf einer sekundären Jobsuche nach einem 450-Euro-Job.

Fazit: Werkstudent und Minijob

Grundsätzlich dürfen Werkstudenten einen zweiten Job, insbesondere einen Minijob, aufnehmen. Beachtet werden muss dabei, dass prinzipiell maximal 20 Wochenstunden an Arbeitszeit erlaubt sind, um den Studierendenstatus zu behalten. Andernfalls muss mit höheren Abgaben und dem ganzen oder teilweisen Verlust des BAföG-Anspruchs gerechnet werden. Nur wenige Ausnahmesituationen rechtfertigen eine höhere Stundenzahl (etwa das ausnahmsweise Erhöhen der Stundenzahl während der Semesterferien).

Häufig gestellte Fragen rund um einen Werkstudentenjob neben einem Minijob

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Kann man Werkstudent und Minijob gleichzeitig arbeiten?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, als Werkstudent auch einen Minijob auszuüben.

Was passiert, wenn man als Student mehr als 520 Euro verdient?

Wenn man als Student mehr als 520 Euro verdient, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern möglicherweise um einen sogenannten Midijob. Bei einem Midijob liegt das Einkommen zwischen 520,01 und 1300 Euro. Hier muss jedoch beachtet werden, dass auch hier die 20-Stunden-Regel gilt, wenn man gleichzeitig als Werkstudent tätig ist. Zudem könnten höhere Abgaben anfallen und der BAföG-Anspruch könnte betroffen sein.

Kann ich als Student 2 Jobs haben?

Ja, als Student ist es möglich, zwei Jobs zu haben. Allerdings sollte die Summe der Arbeitsstunden aus beiden Jobs die 20-Stunden-Grenze nicht überschreiten, um den Studierendenstatus und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zu behalten.