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Minijob - wie viel Stunden pro Woche? Grenzen, Rechte & Co!

Beim Minijob wie viele Stunden pro Woche & Tag? Diese Grenzen gelten!
In Kürze:
  • Bei der Entgeltgeringfügigkeit darf der Verdienst 520 Euro im Monat nicht übersteigen, weshalb Minijobs oft als "520-Euro-Job" bezeichnet werden.
  • Bei der Zeitgeringfügigkeit darf die Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr 70 Tage oder drei Monate nicht überschreiten, solange der Verdienst 520 Euro pro Monat nicht übersteigt.
  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber, wodurch die monatliche Arbeitszeit bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde 43,33 Stunden nicht überschreiten darf.
  • Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wobei die genaue Anzahl der Urlaubstage basierend auf der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet wird.
  • Bei Überschreitung des Gesamteinkommens von 6.240 Euro im Kalenderjahr gilt die Tätigkeit nicht mehr als Minijob, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Arbeitszeit spielt sowohl bei Vollzeitarbeitnehmern, als auch im Nebenjob als Aushilfe eine große Rolle. Minijobber dürfen deshalb - je nach Mindestlohn - eine gewisse Anzahl von Stunden im Monat nicht überschreiten. In unserem Ratgeber zum Thema Minijob Stunden erfahren Sie, wie viele Stunden Sie als 520-Euro-Jobber im Monat leisten müssen und auch nicht übersteigen dürfen.

 Die Position als Minijobberinnen ist abhängig von der Stundenanzahl

Was ist ein Minijob?

In Deutschland kann der Minijob als sogenannte geringfügige Beschäftigung angesehen werden. Dabei gilt es, in zwei Formen des Minijobs zu unterscheiden. Zum einen die „Entgeltgeringfügigkeit“ und zum anderen die „Zeitgeringfügigkeit“. Bei der Entgeltgeringfügigkeit gibt es eine Minijob Grenze für das Entgelt, sprich für Lohn oder Gehalt. Bei der Zeitgeringfügigkeit gilt die Grenze für die Arbeitszeit. Werden diese Grenzen überschritten, handelt es sich auch nicht mehr um einen Minijob, sondern dann gilt es als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemäß § 7 SGB IV (4. Buch Sozialgesetzbuch).

Die Entgeltgeringfügigkeit

Hierbei geht es um Arbeitsverhältnisse, die den Verdienst von 520 Euro im Monat nicht übersteigen. Deshalb wird der Minijob auch oftmals als „520-Euro-Job“ bezeichnet.

Die Zeitgeringfügigkeit

Hier bestehen zwei Möglichkeiten: Die Dauer des Jobs in einem Kalenderjahr darf nicht mehr als 70 Tage oder drei Monate betragen. Liegt die Arbeitszeit darunter, kann von einer kurzfristigen Beschäftigung gesprochen werden. Die Zeitgrenze hierfür bezieht sich immer auf das Kalenderjahr. Wenn diese Grenze jedoch überschritten wird, kann es sich immer noch um eine geringfügige Beschäftigung handeln, nämlich dann, wenn die Verdienstgrenze 520 Euro pro Monat nicht übersteigt. Noch in den Jahren 2020 und 2021 lagen die Zeitgrenzen für die Zeitgeringfügigkeit höher.

Zwar gibt es für den Minijob keine Begrenzung wöchentlicher Arbeitszeiten, jedoch wird die monatliche Arbeitszeit in bestimmten Fällen überschritten. Dies liegt nämlich am derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell 12,00 Euro pro Stunde beträgt. Wenn das Beschäftigungsverhältnis also ein Minijob bleiben soll, darf die monatliche Arbeitszeit daher nicht mehr als 43,33 Stunden betragen.

Als Basis des Gehalts gilt die monatliche Stundenzahl und selbstverständlich der Stundenlohn!

Wie setzen sich die Höchststunden zusammen?

Die nachfolgende Auflistung soll Aufschluss darüber geben, welcher Stundenlohn bei welcher monatlichen Höchststundenzahl zulässig ist:

  • Stundenlohn: 9,82 Euro (Mindestlohn 01.01.2022 bis 30.06.2022); monatliche Höchststunden: 45,82
  • Stundenlohn: 9,90 Euro; monatliche Höchststunden: 45,45
  • Stundenlohn: 10,00 Euro; monatliche Höchststunden: 45,00
  • Stundenlohn: 10,45 Euro (Mindestlohn 01.07.2022 bis 01.10.2022); monatliche Höchststunden: 43,06
  • Stundenlohn: 12,00 Euro (seit dem 01.10.2022); monatliche Höchststunden: 43,33

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber! Dies bedeutet, dass Ihnen auch mindestens 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen. Seit dem Oktober 2022 dementsprechend 12 € pro Stunde! Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nur vom Arbeitgeber gezahlt und dürfen nicht von Ihrem Lohn abgezogen werden. Dabei darf der Verdienst nicht höher sein, als 520 Euro monatlich, sonst verlieren Sie Ihren Status als Minijobber. Also im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie nicht mehr als 43,33 Arbeitsstunden im Monat leisten dürfen.

Die Minijob-Zentrale gibt gute Auskunft rund um das Thema geringfügige Beschäftigung!

Gibt es flexible Arbeitszeiten?

Bei geringfügig Beschäftigten erlaubt der Gesetzgeber auch flexible Arbeitszeiten. Hierfür ist es aber erforderlich, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Die Arbeitsstunden können dann so über die zwölf Monate des Kalenderjahres aufgeteilt werden. Somit kann der Minijobber flexibel eingesetzt werden. Es darf dabei aber zu keinen großen Schwankungen bezüglich der monatlichen Arbeitszeit kommen und das Jahresgehalt darf auch nicht über 6.240 Euro liegen (12 x 520 Euro).

Wie viele Stunden darf ich maximal im Monat arbeiten?

Das kommt ganz auf den Mindestlohn an. Auch wer einem Minijob nachgeht, hat Anspruch auf den Mindestlohn. Seit dem 01.07.2022 liegt dieser bei 10,45 Euro pro Stunde und seit dem 01.10.2022 bei 12,00 Euro pro Stunde. Die Berechnung in Bezug auf einen Höchstverdienst von 520 Euro würde dann folgendermaßen aussehen:

520 € Verdienst / 12,00 € Mindestlohn = 43,33 Stunden im Monat

Wie viele Tage Urlaub stehen mir als Minijobber zu?

Minijobber haben genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub, wie alle anderen auch. Der genaue Anspruch muss im Einzelfall rechnerisch ermittelt werden, ähnlich wie bei Teilzeitbeschäftigten. Dabei kommt es darauf an, an wie vielen Tagen in der Woche der geringfügig Beschäftigte arbeitet.

Auch für die Urlaubsberechnung gibt es eine Formel. Hierzu wird die Zahl der Arbeitstage pro Woche mit der Zahl 24 multipliziert. Die Zahl 24 leitet sich vom gesetzlichen Urlaubsanspruch (24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) her (vgl. § 3 BUrlG). Das Ergebnis wird dann nochmals durch 6 (Anzahl der Arbeitstage) geteilt. Hierbei wird von einer Sechs-Tage-Arbeitswoche von Montag bis Samstag ausgegangen.

Formel:
Persönliche Arbeitstage pro Woche x 24 / 6 = Urlaubsanspruch im Minijob

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!

Fazit zu dem Arbeitspensum eines Minijobbers pro Woche und Tag

Festzuhalten gilt, dass die monatliche Arbeitszeit eines Minijobbers 43,33 Stunden nicht übersteigen darf. Hierbei wird von dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde ausgegangen. Wer mehr verdient, muss im Umkehrschluss auch monatlich weniger arbeiten. Insgesamt darf am Ende des Kalenderjahres das Gesamteinkommen von 6.240 Euro nicht überschritten werden, ansonsten gilt die Tätigkeit nicht mehr als geringfügige Beschäftigung, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Häufig gestellte Fragen rund um die Fragestellung: Beim Minijob wie viele Stunden pro Woche?

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie viele Stunden pro Woche als Minijobber?

Die monatliche Arbeitszeit für einen Minijobber darf 43,33 Stunden nicht überschreiten, wenn der Mindestlohn bei 12,00 Euro pro Stunde liegt. Auf Wochenbasis kann dies variieren, jedoch sollte der Durchschnitt im Monat diese Grenze nicht überschreiten.

Wie viele Stunden pro Tag als Minijobber?

Die tägliche Arbeitszeit ist flexibel, solange die monatliche Höchstarbeitszeit von 43,33 Stunden nicht überschritten wird. Es ist allerdings wichtig, die Gesetze zum Arbeitszeitgesetz zu beachten, die eine maximale tägliche Arbeitszeit festlegen.

Wie viel Stunden muss man für 520€ arbeiten?

Bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde müssten Sie etwa 43,33 Stunden im Monat arbeiten, um 520 Euro zu verdienen.

Wie oft darf man 520€ überschreiten?

Das Überschreiten der 520-Euro-Grenze sollte vermieden werden, um den Status eines Minijobs zu behalten. Wenn dieser Verdienst überschritten wird, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob und wird sozialversicherungspflichtig. Über das Kalenderjahr gesehen darf das Gesamteinkommen 6.240 Euro (12 x 520 Euro) nicht überschreiten.