Arbeitsvertrag (Teilzeit): Ratgeber, PDF- & Word-Muster
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Von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist die Rede, wenn die wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG). Prinzipiell würden schon Arbeitnehmer mit einer 39-Stunden-Woche als teilzeitbeschäftigt gelten, wenn bei den Vollzeitkräften die übliche Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt. Mehr erfahren Sie in diesem Artikel zum Thema Arbeitsvertrag Teilzeit Muster!
Muss der Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte mündlich oder schriftlich erfolgen?
Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber lohnt sich ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Somit können nämlich beide Parteien auf der sicheren Seite sein. Sollten Sie auf einen schriftlichen Vertrag verzichten, können Sie sich im Streitfall nicht auf dieses wichtige Dokument berufen. Einigen Sie sich trotzdem mit Ihrem Arbeitgeber auf einen mündlichen Vertrag, so müssen dennoch nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens nach einem Monat, die wichtigsten Bedingungen schriftlich festgehalten werden. So besagt es das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG). Folgende Daten müssen schriftlich festgehalten werden, ganz gleich, ob mit oder ohne schriftlichen Arbeitsvertrag:
Informationen zur Vergütung
Kontaktdaten beider Parteien
Beginn und gegebenenfalls bei einer Befristung auch die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Informationen zur Kündigungsfrist
Vereinbarungen zur Arbeitszeit
Anzahl der Urlaubstage und Regelungen darüber, wann diese genommen werden können
Ein Vermerk über anderweitige Betriebsvereinbarungen oder bestehende Tarifverträge
Arbeitsort und ausgeübte Tätigkeit
Da Sie ohnehin spätestens nach einem Monat nach Antritt des Arbeitsverhältnisses die zuvor genannten Punkte schriftlich vereinbaren müssen, lohnt es sich, einen korrekten und kompletten Arbeitsvertrag aufzusetzen. Zudem dies kaum mehr Arbeit für Arbeitgeber bedeutet und die oben genannten Angaben können noch detaillierter beschrieben werden, damit eventuelle Unstimmigkeiten gleich von vornherein aus dem Weg geräumt sind. So hat man im Ernstfall eine Grundlage, auf die man sich berufen kann. Dies ist nämlich für beide Parteien äußerst wichtig. Hier gelangen Sie zu unserer Arbeitsvertrag-Vorlage!
Was muss man bei dem Arbeitsvertrag für Teilzeitbeschäftigte beachten?
Wenn Sie sich als Teilzeitkraft Ihren Vertrag anschauen, sollten Sie folgende Regelungen darin wiederfinden:
Welche Tätigkeit Sie ausüben
Nicht nur die Rahmenbedingungen der Beschäftigung gehören in den Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer in Teilzeit, sondern auch die Beschreibung der konkreten Tätigkeit, welche der Arbeitnehmer ausüben wird. Im Vertrag sollte eine Jobbezeichnung enthalten sein, der Einsatz- oder Arbeitsort sowie Informationen darüber, welche Dinge in Ihr Aufgabengebiet als Arbeitnehmer fallen. Meistens finden sich in den Arbeitsverträgen Formulierungen wieder, dass auch andere Tätigkeiten an anderen Orten ausgeübt werden können, sofern dies vom Arbeitgeber gewünscht wird. Hier ist Vorsicht geboten: Dies kann nur zutreffen, wenn die andere Tätigkeit Ihren Qualifikationen entspricht und sie zumutbar ist. Sollte dies nicht zutreffen, können Sie dies verweigern.
Natürlich muss hier immer einzelfallbezogen entschieden werden, was zumutbar ist und was nicht. Haben Sie Bedenken hinsichtlich solch einer Klausel, sprechen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber ab und halten bestenfalls schon von Anfang an fest, welche anderen Tätigkeiten Sie gewillt sind durchzuführen und welche nicht. Zudem können Sie auch festlegen, wie weit dieser „andere Einsatzort“ von Ihrem Wohnort entfernt sein darf. Wenn Sie diese Vereinbarungen im Vorfeld treffen, wissen Sie immer, was auf Sie zukommen kann und gegen welche Dinge Sie eine schriftliche Absicherung haben.
Kündigung
Vor dem Gesetz haben Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Dies bedeutet, dass mit einer generellen Kündigungsfrist von vier Wochen zu rechnen ist. Das Unternehmen kann dabei jedoch selbst festlegen, ob zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden kann. Wenn eine Probezeit vereinbart wird, ist die Kündigungsfrist in der Regel kürzer, meistens zwei Wochen.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind und dass diese auch nicht niedriger ausfallen als bei Vollzeitbeschäftigten. Dies würde streng genommen nämlich eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellen. Als Arbeitnehmer in Teilzeit stehen Ihnen dieselben Kündigungsfristen zu wie allen anderen Arbeitnehmern bei Ihrem Chef auch.
Regelungen zur Probezeit
Meistens beginnen die Arbeitsverhältnisse stets mit einer Probezeit von drei oder sechs Monaten. Zusammen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie festhalten, wie die Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit aussehen. Fragen Sie darüber hinaus nach, ob nach der Probezeit ein neuer Vertrag geschlossen wird oder ob der bisherige Arbeitsvertrag direkt weiter übernommen wird.
Bestimmungen zum Erholungsurlaub
Normalerweise wird diese Regelungen eins zu eins von anderen Arbeitsverträgen für Vollzeitkräfte übernommen. Der gesetzliche Mindestanspruch für Urlaubstage liegt bei 20 Tagen bzw. 24 Werktage (§ 3 BUrlG). Natürlich steht es dem Arbeitgeber offen, weitere Urlaubstage zu gewähren. Sollte das Arbeitsverhältnis frühzeitig beendet werden, wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt und dementsprechend gekürzt. Jedoch darf der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen nicht unterschritten werden. Üblicherweise muss ein Resturlaub innerhalb des Übertragungszeitraumes (oftmals bis zum 31.03. des Folgejahres) genommen werden. Anderenfalls würde dieser verfallen.
Gehalt und Arbeitszeit im Teilzeitjob
Entweder kann die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten flexibel gestaltet werden, oder konkret bestimmt werden. Wenn Sie flexibel eingesetzt werden, muss trotzdem aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Arbeitsstunden Sie monatlich oder wöchentlich zu leisten haben. Sollte es solch eine Regelung nicht geben, haben Sie als Teilzeitbeschäftigter einen Mindestanspruch von 10 Stunden pro Woche auf Beschäftigung.
In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitgeber weniger als zehn Stunden anbietet. Würden Sie diese Vereinbarung unterschreiben, ist diese gültig. Leisten Sie weitaus mehr Stunden, als im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, haben Sie als Teilzeitbeschäftigter ein Recht auf Vertragsanpassung. Sie sollten deshalb auf alle Fälle bei solchen Situationen zu Ihrem Arbeitgeber gehen und ihn darum bitten, die schriftlich festgehaltene Stundenzahl auf die tatsächlich geleistete Stundenzahl zu erhöhen.
Übrigens: Auch wenn Sie flexibel, sprich auf Abruf arbeiten, besitzen Sie Rechte. Falls nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, müssen Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus über die Einplanung informiert werden (§ 12 Abs. 3 TzBfG). So spontan wie viele Arbeitgeber die „Arbeit auf Abruf“ nämlich verstehen, ist sie gar nicht. Aus § 12 Abs. 1 TzBfG geht nämlich des Weiteren hervor, dass der Arbeitnehmer mindestens drei Stunden am Stück eingesetzt werden muss. Hier gilt jedoch ebenso: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Jeder Arbeitsvertrag sollte Angaben über die Vergütung enthalten. Entweder wird dies in Form des Bruttolohns festgehalten, Stundenlohn oder auch beide Varianten. Zudem sollte das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten beachtet werden. Deshalb darf Ihr Stundenlohn, den eines vergleichbaren Mitarbeiters in Vollzeit nicht unterschreiten. Ansonsten würden Sie in Ihrer Teilzeitstelle benachteiligt werden.
Welche Rechte hat man als Teilzeitbeschäftigter im Falle einer Krankheit?
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Sie haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Deshalb sollte in Ihrem Arbeitsvertrag genauso festgehalten werden, dass Sie im Falle einer Krankheit sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Hieraus resultiert aber auch die Pflicht als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Haben Teilzeitbeschäftigte besondere Bestimmungen?
Prinzipiell gilt: Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gelten die gleichen Regeln, wie für andere Arbeitnehmer. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz wiederzufinden. Demnach soll die Teilzeitbeschäftigung gefördert und gleichzeitig die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verhindert werden (§ 1 TzBfG).
Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?
Grundsätzlich enthält das TzBfG einen Anspruch für Arbeitnehmer auf Teilzeit bereit (§ 6 TzBfG). Allerdings kann dieser jedoch im Einzelfall aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt werden.
Mit folgenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Teilzeit:
Arbeitsverhältnis muss mindestens schon sechs Monate bestehen.
Es gibt mehr als 15 Beschäftigte.
Beabsichtigte Teilzeitbeschäftigung wurde mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn angekündigt.
Zudem sind im Gesetz keine Regelungen darüber zu finden, wie die Arbeitszeit konkret verkürzt werden muss. Vielmehr sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Lösung finden, welche beiden Vertragsparteien gerecht wird.
Unsere kostenlose Vorlage: Arbeitsvertrag (Teilzeit) Muster
Teilzeitarbeitsvertrag
zwischen
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Arbeitgeber/in
und
… (Name, Adresse einfügen)
nachfolgend Arbeitnehmer/in
wird folgender Teilzeitarbeitsvertrag geschlossen:
1. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
2. Arbeitszeit
2.1 Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl der Stunden] Stunden.
2.2 Die genaue Verteilung der Arbeitszeit wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in Absprache festgelegt. Eine Änderung der Arbeitszeit kann nach Absprache erfolgen.
3. Arbeitsort
Der Arbeitsort ist [Arbeitsort] oder ein anderer vom Arbeitgeber bestimmter Ort.
4. Vergütung
4.1 Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro pro Stunde.
4.2 Die Vergütung wird [monatlich/wöchentlich] ausgezahlt.
5. Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.
6. Probezeit
Es wird eine Probezeit von [Dauer] vereinbart, während der das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von [Frist] gekündigt werden kann.
7. Kündigung
7.1 Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von [Frist] zum Monatsende gekündigt werden.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Sozialversicherung
Der Arbeitnehmer ist in die Sozialversicherung einzubeziehen und der Arbeitgeber führt die entsprechenden Beiträge ab.
9. Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der Verschwiegenheit über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
10. Sonstige Bestimmungen
[Hier können weitere Bestimmungen wie z.B. Regelungen zur Überstundenvergütung, zum Umgang mit Arbeitsmitteln oder zur Geheimhaltung aufgenommen werden.]
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Dieser Teilzeitarbeitsvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, je eine für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber/in
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Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/in
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Fazit zum Teilzeitarbeitsvertrag
Für viele Menschen stellt die Teilzeitbeschäftigung mehr Potenzial bereit und macht eine flexible Arbeitsalltagsgestaltung möglich. Nicht zuletzt spielen hier Faktoren wie Elternzeit, Familie oder auch Jobsharing eine Rolle. Auch im Homeoffice wird immer öfter in Teilzeit gearbeitet. Bevor Sie sich jedoch für eine Teilzeitstelle entscheiden, sollten Sie vorher alle Grundlagen prüfen. Finden Sie heraus, ob Sie einen Anspruch auf Teilzeit haben.
Befindet man sich nicht gerade in Elternzeit, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, nach der Teilzeitbeschäftigung die Rückkehr in den Vollzeitjob zuzustimmen. Es wäre dann denkbar, dass Sie weiterhin Teilzeit arbeiten müssen, auch wenn Sie das gar nicht mehr möchten. Deshalb sollten Sie alle Aspekte prüfen und nach Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.
Anderenfalls müssen Sie aber auch nicht akzeptieren, wenn Ihr Arbeitgeber plötzlich möchte, dass Sie nur noch Teilzeit arbeiten. Beispielsweise aus betriebsbedingten Problemen. Sie können weiterhin als Arbeitnehmer auf die volle Stelle bestehen. Natürlich macht auch hier das persönliche Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten Sinn, um Lösungen zu finden, die für beide akzeptabel sind.
Einfacher Teilzeitarbeitsvertrag: die kostenlose Vorlage
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Häufig gestellte Fragen rund um den Teilzeitarbeitsvertrag
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Ist Teilzeit für den Arbeitgeber teurer?
Tatsächlich können einem Unternehmen Mehrkosten entstehen, wenn es einen Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt und dies zu einer höheren Mitarbeiterzahl führt. Dennoch stehen den finanziellen Belastungen enorme Vorteile gegenüber: Je geringer die persönliche Arbeitszeit ist, umso mehr nimmt die potenzielle Flexibilität zu.
Wie viel Steuern muss man bei Teilzeit zahlen?
Dies hängt ganz davon ab, wie viel Sie in Ihrem Teilzeitjob verdienen. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt aktuell bei 10.347 Euro. Erst, wenn Ihr Teilzeitgehalt über diesem Betrag liegt, müssen Sie für den darüber liegenden Teil Steuern entrichten.
Hat man bei Teilzeit weniger Urlaub?
Wie hoch Ihr Urlaubsanspruch ist, richtet sich nach den Arbeitstagen in der Woche. Dabei spielt die Anzahl der geleisteten Stunden keine Rolle. Arbeiten Sie an weniger Tagen, so reduziert sich auch dementsprechend Ihr Urlaubsanspruch.