Aufhebungsvertrag Muster: Ratgeber, Word- & PDF-Vorlage

Nachfolgend erfahren Sie alles rund um den Aufhebungsvertrag und finden zudem ein kostenloses Aufhebungsvertrag-Muster.

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Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer: Das müssen Sie auf Seiten des Arbeitnehmers beachten, inkl. Muster.
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Jeder Arbeitnehmer wünscht sich doch nur eines: Einen Arbeitsplatz, der gerne aufgesucht wird und einen sicheren Lohn einbringt. Doch manchmal läuft es für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nicht so, wie geplant. Dabei können ganz unterschiedliche Gründe eine Rolle spielen, um ein Arbeitsverhältnis beenden zu wollen.

Nicht immer muss hier eine Kündigung ausgesprochen werden, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Alternativ gibt es etwa den Aufhebungsvertrag. Dieser Aufhebung müssen beide Parteien zustimmen. Oftmals bringt ein Aufhebungsvertrag auch einige Vorteile für Arbeitnehmer mit sich, wie beispielsweise eine Abfindung oder eine Freistellung bis zum Beschäftigungsende.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag verfolgt im Prinzip den gleichen Zweck wie eine Kündigung. Beide beenden ein Arbeitsverhältnis. Der Unterschied zur Kündigung liegt darin, dass bei einem Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Diese können nämlich je nach Beschäftigungsdauer in einem Unternehmen relativ lange ausfallen.

Für Arbeitnehmer kann der Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein, wenn sie schon eine neue Anstellung in Aussicht haben und das aktuelle Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen schnell beendet werden soll. Hier bietet sich die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auseinandergehen. Im Aufhebungsvertrag kann zudem festgehalten werden, dass der Arbeitnehmer ein qualifiziertes und gutes Arbeitszeugnis ausgestellt bekommt.

Geht der Aufhebungsvertrag von Arbeitgeberseite aus, kann dieser durchaus bereit sein, eine Abfindungssumme zu zahlen. Die Höhe der Abfindung beträgt normalerweise ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Für Arbeitgeber eröffnet sich der Vorteil, dass sie keinerlei Kündigungsfristen einhalten müssen. Auch Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Sozialauswahl nicht gekündigt werden können, können so ihr Ende finden. Dies trifft insbesondere auf langjährige oder ältere Mitarbeiter zu.

Wenn Sie als Arbeitnehmer beabsichtigen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie bedenken, dass Ihnen womöglich eine zwölfwöchige Sperrfrist bezüglich des Arbeitslosengeldes verhängt wird (§ 159 Abs. 3 SGB III). Ihnen wird nämlich unterstellt, dass Sie aus freien Stücken dazu beigetragen haben, dass das Arbeitsverhältnis endet.

Das ist der Zweck eines Aufhebungsvertrages!

Was ist das Ziel eines Aufhebungsvertrages?

Das Ziel eines Aufhebungsvertrages liegt darin, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einigen. Der Zeitpunkt der Beendigung kann dabei entweder in der Zukunft liegen oder auch sofort sein.

Was den Inhalt des Aufhebungsvertrages angeht, haben beide Parteien eine große Gestaltungsfreiheit. Laut Gesetz besteht zwar kein Anspruch auf eine Abfindung, allerdings lassen sich diese relativ gut verhandeln, je nachdem auf welchem Grund der Aufhebungsvertrag basiert.

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Als Erstes sollte in einem Aufhebungsvertrag vorkommen, wann das Beschäftigungsverhältnis endet. Hat ein Arbeitnehmer lange Kündigungsfristen, kann beispielsweise im Aufhebungsvertrag vereinbart werden, dass er das aktuelle Arbeitsverhältnis frühzeitig beenden kann, wenn dieser eine neue Stelle gefunden hat und antreten möchte. Die meisten Arbeitgeber schaffen zusätzlich noch einen finanziellen Anreiz, indem sie dem Arbeitnehmer eine Abfindung statt Gehalt anbieten. Ob sich das für Sie im Einzelfall lohnt, sollten Sie bestenfalls mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Manche Verträge beinhalten auch eine Freistellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier wird nochmals zwischen unwiderruflicher und widerruflicher Freistellung unterschieden. Außerdem sollte im Aufhebungsvertrag auch die Anzahl Ihrer Urlaubstage auftauchen, die Ihnen noch zustehen. Im Falle einer Freistellung unter Berücksichtigung der anzurechnenden Urlaubstage sollten Sie deshalb abwägen, ob sich das für Sie lohnt.

Haben Sie noch Überstunden auf Ihrem Zeitkonto? Auch das darf keinesfalls in einem Aufhebungsvertrag fehlen. Möchte Ihr Arbeitgeber auch hier die Freistellung unter Berufung darauf, dass alle Überstunden damit abgegolten sind, sollte dies kritisch beäugt werden. Es kann gut sein, dass Sie hier benachteiligt werden.

Oftmals findet sich auch eine typische Klausel zum Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag. Hierin wird ausgesagt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen wird. Mit dieser Formulierung ist der Ärger schon vorprogrammiert, denn diese Aussage bedeutet nicht, dass Sie ein sehr gutes oder gutes Zeugnis erhalten werden. Wenn Ihnen Ihre Gesamtnote am Herzen liegt, dann sollten Sie diese genau im Aufhebungsvertrag festhalten lassen.

Zudem finden sich noch allgemeine Bestimmungen bezüglich der Rückgabe von Arbeitsmitteln und Schlüsseln sowie bestimmte Regeln wegen der Geheimhaltung in einem Aufhebungsvertrag. Hier gelangen Sie zu unserem Muster Aufhebungsvertrag.

In diesen Fällen lohnt sich ein Aufhebungsvertrag für Sie!

Für wen lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gleichermaßen von Vorteil sein. Welche Vorteile beide Parteien jeweils mit einem Aufhebungsvertrag besitzen, wird nachfolgend aufgezeigt.

Vorteile für Arbeitnehmer

Im Laufe eines Berufslebens kommt es durchaus vor, dass manche Arbeitnehmer den Drang nach Veränderung verspüren. Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer einige Vorteile herausschlagen.

Haben Sie bereits eine neue Stelle gefunden und möchten die langen Kündigungsfristen umgehen, können Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. So kommen Sie schnell und einvernehmlich aus Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus.

Arbeitnehmer, die sich in Ihrem Betrieb und mit dem damit verbundenen Betriebsklima unwohl fühlen, können so schneller aus dem Beschäftigungsverhältnis austreten. Damit dies nicht im Streit mit Ihrem Arbeitgeber endet, können Sie im gemeinsamen Gespräch mit ihm signalisieren, dass Sie an einer einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses interessiert sind und deshalb einen Aufhebungsvertrag anvisieren.

Im gleichen Gespräch können Sie die Chance auf eine Abfindung aushandeln. Arbeitnehmern, die einfach kündigen, bleibt diese Chance nämlich verwehrt. Diese Abfindung kann unter Umständen sogar sehr gut ausfallen, insbesondere dann, wenn Sie schon länger im Betrieb beschäftigt waren.

Neben der Abfindung können auch noch weitere Details des Aufhebungsvertrages diskutiert werden wie beispielsweise die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie besitzen zwar keinen Anspruch hierauf, jedoch schießen Sie sich mit einer normalen Kündigung womöglich gleich ins Aus. Je nachdem, welches Verhandlungsgeschick Arbeitnehmer hier an den Tag legen, kann der Aufhebungsvertrag für sie einige Vorteile bereithalten.

Ahnen Sie eventuell, dass Ihnen die verhaltensbedingte Kündigung bevorsteht? Kommen Sie dieser zuvor und bitten Sie Ihren Vorgesetzten um einen Aufhebungsvertrag. Im Aufhebungsvertrag wird der Kündigungsgrund nämlich nicht dokumentiert. So haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, negative Auswirkungen einer eventuell bevorstehenden Kündigung aus der Welt zu schaffen. Zwar drohen Ihnen mit einem Aufhebungsvertrag eventuell sozialrechtliche Folgen und Ihr Arbeitsplatz ist auch erloschen, jedoch sollte – je nach Kündigungsgrund – über einen Aufhebungsvertrag zumindest nachgedacht werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag in Ihrer individuellen Situation Sinn macht, dann kann Ihnen diesbezüglich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Vorteile für Arbeitgeber

Oftmals greifen Arbeitgeber auf den Aufhebungsvertrag zurück, wenn eine Kündigung aufgrund des Kündigungsschutzes ausgeschlossen ist. Dies ist vor allem bei schwerbehinderten Mitarbeitern oder Schwangeren der Fall.

Würde eine ordentliche Kündigung aufgrund des Arbeitsrechts ausgeschlossen sein, kann er mit einem Aufhebungsvertrag bestehende Arbeitsverhältnisse trotzdem auflösen. So spart sich der Arbeitgeber eine eventuelle Kündigungsschutzklage, die langwierig und mit hohen Kosten verbunden ist. Für betroffene Mitarbeiter in dieser Lage bietet sich dann eine gute Verhandlungsmöglichkeit, eine große Abfindung auszuhandeln.

Liegt ein triftiger Kündigungsgrund vor und der Arbeitgeber möchte sich aber lange Kündigungsfristen sparen, kann er dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbieten. Allerdings fällt die Abfindung womöglich relativ gering aus, wenn tatsächlich ein Kündigungsgrund vorliegt.

Unsere Seite zeigt Ihnen nun, wie Sie einen Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag schreiben!

Wie schreibt man einen Aufhebungsvertrag?

Gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden. Demzufolge sind also Aufhebungsverträge in elektronischer Form oder mündlich ausgesprochene Auflösungsverträge für beide Seiten ausgeschlossen. Doch wie formuliert man einen Aufhebungsvertrag richtig? Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wünschen, können Sie Ihren Arbeitgeber hierzu bitten, einen entsprechenden Vertrag zu formulieren. Inhaltlich kann er frei gestaltet werden und bedarf auch keiner expliziten Form. Zu beachten gilt es jedoch, dass einige wichtige Punkte behandelt werden sollten.

Das wichtigste, was ein Aufhebungsvertrag beinhalten sollte, ist das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Paragraph 1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Außerdem können zum Beispiel noch folgende Aspekte im Aufhebungsvertrag behandelt werden:

  • Resturlaub

  • Arbeitszeugnis

  • Anweisung erfolgt durch den Arbeitgeber

  • Ausgleichsklausel

  • Freistellung

  • ausstehende Zahlungen

  • nachträgliches Wettbewerbsverbot

Lieber Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Eine berechtigte Frage! Es kann festgehalten werden, dass eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer im Lebenslauf besser aussieht, um im Berufsleben weiter voranzukommen. Wenn Sie als Arbeitnehmer aber schon eine neue Stelle haben und schnell wechseln möchten, dann kann der Aufhebungsvertrag durchaus sinnvoller sein als die Kündigung. Arbeitnehmer haben so zudem die Möglichkeit, sämtliche Einzelheiten (Abfindung, Freistellung, Zeugnis etc.) vertraglich festzuhalten.

Haben Sie als Arbeitnehmer jedoch noch keine Stelle in Aussicht und wären nach dem Aufhebungsvertrag längere Zeit arbeitslos, dann ist es sinnvoller auf die Kündigung des Arbeitgebers zu warten.

Allerdings kommt es hier immer auf den bestimmten Einzelfall an, aber meistens erhalten Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, eine Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes. Bei solchen Überlegungen spielt vor allem aber auch die Höhe der Abfindung eine Rolle.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung?

Ein genereller Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung haben Arbeitnehmer nicht. Diese Leistung ist stets freiwillig von Arbeitgeberseite, es sei denn, die Abfindung ist explizit im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster. Arbeitgeber nutzen den Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindungszahlung häufig dann, wenn Mitarbeiter nur schwer aus dem Unternehmen entlassen werden können. Wie hoch die Abfindung letztlich ausfällt, bleibt Verhandlungssache. Die Faustformel zur Berechnung der Abfindung lautet folgendermaßen: 0,5 Monatsgehalt (brutto) x Anzahl Beschäftigungsjahre (§ 1a Abs. 2 KSchG).

So läuft es ab: Bei Bedenken sollten sich Unternehmer unbedingt an Rechtsanwälte wenden!

Wie läuft es nach dem Aufhebungsvertrag mit der Krankenversicherung?

Die Frage, ob ein Arbeitnehmer nach einem Aufhebungsvertrag den Krankenversicherungsschutz verliert, ist nicht ganz unberechtigt. Die Krankenversicherungsbeiträge sowie der Arbeitsplatz sind nun einmal eng miteinander verknüpft.

Im Falle einer Sperrzeit würde die Arbeitsagentur erst nach der fünften Woche die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge übernehmen.

Allerdings müssen Arbeitssuchende jetzt nicht gleich verzweifeln, denn für die vierwöchige Übergangszeit sieht das Sozialgesetzbuch die Nachversicherungspflicht vor (§ 19 SGB V). Hier sind dann Betroffene weiterhin versichert, wenn eine ordnungsgemäße Meldung vorausgegangen ist. So besteht kein Ausfall bezüglich der Krankenversicherungsbeiträge.

Hat der Arbeitgeber eine Aufklärungspflicht?

Die Vorteile für Arbeitnehmer eines Aufhebungsvertrages können durchaus gegenüber den Nachteilen überwiegen. Allerdings sollten Sie sich als Arbeitnehmer den Nachteilen auch bewusst sein. Sie sollten sich bei Ungewissheit über die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages vor Unterzeichnung gut informieren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, die enthaltenen Regelungen detailliert zu erläutern.

Arbeitgeber haben grundsätzlich keine Aufklärungspflicht über etwaige Nachteile, die die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages mit sich bringen kann, es sei denn, diese sind erheblich. Zum Beispiel kann dies in Bezug auf die Altersvorsorge Anwendung finden. Besteht bei Ihnen eine betriebliche Altersvorsorge, sollten Sie sich vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages diesbezüglich unbedingt mit dem Versicherer kurzschließen. Dieser kann Ihnen alle offenen Fragen zu diesem Thema beantworten.

Der Arbeitgeber muss Sie auch sonst nicht bei einer anderen Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Ihre Verpflichtung hinweisen, sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Diese Meldung an die Arbeitsagentur ist deswegen wichtig, da Sie ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche verhängt bekommen, sollten Sie die Frist verstreichen lassen (§ 159 Abs. 6 SGB III). Diese eine Woche wird Ihnen dann beim Bezug von Arbeitslosengeld abgezogen. Sie können aufgrund Fristversäumnis bezüglich der Meldung keinen Schadensersatz bei Ihrem alten Arbeitgeber beantragen.

Bezüglich der Meldepflicht gibt es zwei Dinge zu beachten, sofern der Verlust des Arbeitsverhältnisses im Spiel ist:

  • Sie müssen bei der zuständigen Arbeitsagentur vorstellig werden und sich arbeitslos melden, wenn Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde, die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder Sie das Arbeitsverhältnis fristlos beenden wollen. Ein Anruf bei der Behörde reicht hier nicht aus. Unterlassen Sie diese Meldung, bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld.

  • Wurde Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt, sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden. Dies muss ebenfalls wieder persönlich vor Ort geschehen. Können Sie die dreimonatige Frist nicht einhalten, weil Sie kürzere Kündigungsfristen besitzen, dann müssen Sie die Meldung spätestens nach drei Tagen ab Kenntnis vollziehen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, reicht in diesem Fall auch ein Anruf beim Amt unter Mitteilung Ihrer persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus. Das persönliche Gespräch vor Ort muss dann allerdings nachgeholt werden.

Unsere kostenlose Vorlage: Aufhebungsvertrag Muster

Aufhebungsvertrag

 

zwischen

      (Name, Adresse einfügen)

nachfolgend Arbeitgeber/in

und

     … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Arbeitnehmer/in

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

1.  Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum [Datum] beendet.

2. Abfindung

Dem Arbeitnehmer wird eine Abfindung in Höhe von [Betrag] Euro brutto gezahlt. Die Zahlung erfolgt mit der Entgeltabrechnung für den Monat [Monat, Jahr] auf das dem Arbeitgeber bekannte Konto des Arbeitnehmers.

3. Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes, wohlwollendes und berufsförderndes Arbeitszeugnis ausstellen.

4. Freistellung

Ab dem [Datum], bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt.

5. Verschwiegenheitspflicht

Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die im Rahmen dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen.

6. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitgeber/in

 

…………………………                                 …………………………

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Arbeitnehmer/in

 

…………………………                                 …………………………

Unser Mustervertrag steht Ihnen also zum kostenlosen Download bereit!

Fazit zum Thema Aufhebungsvertrag Muster

Vor allem für Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag von Vorteilen geprägt. Damit beide Parteien später nicht vor Gericht stehen, aufgrund unkonkreten Regelungen, empfiehlt es sich, die vereinbarten Bestimmungen schriftlich in einem Aufhebungsvertrag festzuhalten.

Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer: Das müssen Sie auf Seiten des Arbeitnehmers beachten, inkl. Muster.

Einfacher Aufhebungsvertrag: die kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community einen einfachen Aufhebungsvertrag erstellt. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um die Aufhebung eines Arbeitsvertrages

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie beantrage ich einen Aufhebungsvertrag?

Folgende Angaben sollten in der Beantragung eines Aufhebungsvertrages enthalten sein:

    • Die konkrete Bitte, das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem gewünschten Zeitpunkt mittels Aufhebungsvertrag einvernehmlich zu beenden.

    • Die Daten des Mitarbeiters.

  • Die Gründe, weshalb Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten wollen und deshalb auf einen Aufhebungsvertrag bestehen.

Was sollte idealerweise in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Auf alle Fälle sollten Angaben zu beiden Parteien, zum Beschäftigungsende und Datum und Ort enthalten sein. Wie genau der Inhalt aussieht, können beide Parteien selbst gestalten. Angeraten sind jedoch Regelungen zur Freistellung, Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeugnis.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages verweigert?

Sollte es einmal vorkommen, dass sich Ihr Arbeitgeber weigert, den Vertrag zu unterschreiben, können Sie ihn auf die Konsequenzen hinweisen. Wenn er Ihrer Bitte nämlich nicht nachkommt, haben Sie die Möglichkeit, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen oder widerrechtlich fristlos zu kündigen.

Welche Nachteile bringt ein Aufhebungsvertrag mit sich?

Folgende Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer haben:

  • Es besteht keine Kündigungsfrist, das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von heute auf morgen beendet ist.
  • Sie haben keinen Kündigungsschutz.
  • Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr.
  • Bezüglich des Arbeitslosengeldes droht eine Sperrzeit.
  • Sie erhalten keinerlei Unterstützung, da der Betriebsrat nicht angehört werden muss, sofern es einen gibt.
  • Der erste Weg mit einem Aufhebungsvertrag sollte der zum Anwalt sein.

Ist ein Aufhebungsvertrag zu jeder Zeit denkbar?

Bei einem Aufhebungsvertrag bestehen keine Fristen. Dies beruht darauf, dass beide Parteien das Ende des Beschäftigungsverhältnisses frei bestimmen können.

Kann ich meinen Chef bitten, dass er mir kündigt?

Ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, ist immer eine gute Alternative. Machen Sie ihm deutlich, in welcher Situation Sie sich befinden und wie sehr Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschen.

Wie er letztlich darauf reagiert, kommt ganz auf das zwischenmenschliche Verhältnis an. Eine andere Möglichkeit wäre auch, die Kündigung zu provozieren.

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