Der Trend geht heutzutage immer mehr in Richtung Selbstständigkeit, die Anzahl der Personen, die dem Anstellungsverhältnis den Rücken kehren und die Herausforderung der Selbstständigkeit wagen, wächst stetig. Hierfür gibt es gute Gründe: Theoretisch existiert keine Gehaltsgrenze, man ist “sein eigener Chef” und kann sich seine Zeit prinzipiell selbst einteilen. Wer sich selbstständig machen möchte, kommt dabei an der Gründung eines Gewerbes nicht vorbei. Was ein Gewerbe ist, wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und wer überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, wird in diesem Beitrag erklärt.
Der Begriff “Gewerbe” wird nicht direkt vom Gesetzgeber definiert. Dennoch hat sich mittlerweile eine allgemeingültig Definition etabliert: Ein Gewerbe ist jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt. Wenn Sie mehr zu den einzelnen Voraussetzungen des Gewerbes erfahren möchten, lesen sie unseren Artikel zum Gewerbe.
Bei der Gewerbeanmeldung geht es darum, dass Ihre selbstständige Tätigkeit bei der jeweils zuständigen Behörde registriert wird. Sofern Sie ein Gewerbe ausüben möchten, dass neben der Gewerbeanmeldung eine besondere Erlaubnis der Behörde erfordert, wird diese ebenso durch die zuständige Behörde überprüft. Beispiele solcher sogenannter “genehmigungspflichtiger Tätigkeiten/Berufe”sind
Der Grund: Der Gesetzgeber sieht in genehmigungspflichtigen Tätigkeiten besondere Gefahren für Kunden bzw. Nutzer der Dienstleistungen, was besondere Voraussetzungen des Gewerbetreibenden erfordert.
Beispiel: Sven Spieler möchte eine Spielhalle eröffnen. 2019 wurde er vom Landgericht Frankfurt aufgrund Geldwäsche und Betrug in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Könnte Sven Spieler nun ohne besondere Erlaubniserteilung eine Spielhalle eröffnen, so würde das erhöhte Risiko bestehen, dass dieser, diesmal mithilfe seiner Spielhalle, erneut Geldwäsche betreiben könnte. Aus diesem Grund sieht § 33c Gewerbeordnung (GewO) vor, dass keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle erteilt werden darf, wenn der Antragsteller in den letzten 3 Jahren vor Stellung des Antrags wegen Betruges oder der Geldwäsche (…) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Die Anmeldung eines Gewerbes ist gesetzlich vorgeschrieben, § 14 Gewerbeordnung (GewO). Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei dem zuständigen Gewerbeamt an- und abgemeldet werden, umgangssprachlich wird häufig vom sogenannten “Gewerbeschein” gesprochen, den der Gewerbetreibende nach der Gewerbeanmeldung erteilt bekommt. Grund hierfür ist unter anderem die steuerliche Erfassung sowie für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen des Gewerbetreibenden.
Ein Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn Ihre Tätigkeit die rein private Tätigkeit verlässt und die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreitet. Wann genau dies der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und wird (selbst von Gerichten) uneinheitlich beantwortet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Grenze bereits überschritten haben, lesen Sie unseren Artikel Was ist ein Gewerbe, in dem die einzelnen Merkmale des Gewerbebegriffs detailliert beschrieben werden.
Folgende Punkte können außerdem entscheidend für die Einordnung sein, ob Sie ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden müssen:
Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf ebay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).
Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.
Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung “Powerseller” versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.
Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, “der Gesamteindruck zählt”. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt, ein gewerbliches Handeln bejaht werden.
In zeitlicher Hinsicht muss die Gewerbeanmeldung grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keinen festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldungen von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen. Wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.
Sollte keine Anmeldung erfolgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Strafzahlungen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann, § 146 Abs. 3 GewO. Wenn für Ihr Gewerbe eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist, beispielsweise für den Betrieb einer Gaststätte oder einer Spielhalle, Sie aber trotzdem weder das Gewerbe angemeldet noch die erforderliche Erlaubnis beantragt haben, kommen weitaus höhere Strafen auf Sie zu.
Aus steuerlicher Sicht können durch die Nichtanmeldung des Gewerbebetriebes weitere Probleme auf Sie zukommen: Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro fällt Gewerbesteuer an. Wird diese nicht gezahlt, können hohe Nach- sowie Strafzahlungen bis hin zu Haftstrafen drohen.
Welche Dokumente für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, ist abhängig davon, ob ein genehmigungspflichtiges oder ein genehmigungsfreies Gewerbe angemeldet werden soll.
1.Genehmigungsfreies Gewerbe
Für die Anmeldung eines genehmigungsfreien Gewerbes reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus. Als Minderjähriger ist zusätzlich die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
2.Genehmigungspflichtiges Gewerbe
Innerhalb der genehmigungspflichtigen Gewerbe gibt es unterschiedliche, zusätzliche Voraussetzungen, die je nach Art des Gewerbes erforderlich sind. Findet Ihre gewerbliche Tätigkeit beispielsweise im An- und Verkauf statt, benötigen Sie zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister; möchten Sie eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gastronomie aufnehmen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt ausgestellt) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, falls alkoholische Getränke angeboten werden, außerdem eine Ausschankgenehmigung. Am Besten informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt telefonisch, um im Gewerbeanmeldungsprozess keine Zeit zu verlieren.
Das Gewerbe ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, können Sie ganz bequem vorab im Internet in Erfahrung bringen. In aller Regel befindet sich das Gewerbeamt in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnsitz.
Die Gewerbeanmeldung ist einfach, schnell und unkompliziert möglich. Die meisten Gewerbeämter verfügen auf Ihren Internetseiten über Formulare, die Sie einfach wahrheitsgemäß und sorgfältig ausfüllen sowie unterschreiben und an das Gewerbeamt übersenden müssen. Alternativ liegen die Formulare in den Gewerbeämtern auch physisch aus. Die Bearbeitung der Anmeldung nimmt in der Regel 1-3 Wochen in Anspruch. Die Kosten belaufen sich dabei, in Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbeamt, auf 10-40 Euro.
Wurde das Formular wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, wird es nach einer kurzen Überprüfung der Behörde unterschrieben und gestempelt. Anschließend erhalten Sie eine Kopie dieses unterschriebenen und gestempelten Formulars, auch Gewerbeschein genannt. Außerdem werden weitere Ämter von Ihrer Anmeldung informiert, insbesondere das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft. Das Finanzamt meldet sich innerhalb weniger Tage bei Ihnen und fordert Sie auf, einen Fragebogen zu steuerlichen Erfassung wahrheitsgemäß auszufüllen und an das Finanzamt zurückzuschicken. Sobald dieser vom Finanzamt überprüft wurde, erhalten Sie Ihre Steuernummer (nicht Steueridentifikationsummer!) zugeteilt. Auch die Berufsgenossenschaft wird sich bei Ihnen melden, diese ist nämlich unter anderem für die gesetzliche Versicherung in Ihrem Gewerbe zuständig. Sofern Sie jedoch keine Arbeitnehmer haben, also “Solo-Selbstständig” sind, kommen keine zusätzlichen Kosten für die Berufsgenossenschaft auf Sie zu.
Anders als man vielleicht vermuten mag, ist die Gewerbeanmeldung kein Hexenwerk und völlig unkompliziert. Gründer sollten jedoch darauf achten, das Gewerbe frühzeitig anzumelden, um keine Strafzahlungen zu riskieren. Außerdem sollten Sie sich schon vor der Anmeldung darüber informieren, ob spezielle Genehmigungspflichten erforderlich sind.
Ja, der Großteil deutscher Gewerbeämter bietet auch eine Online-Gewerbeanmeldung an, Tendenz steigend. Allerdings akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt eine Online-Unterschrift. In diesem Fall muss das online ausgefüllte Formular ausgedruckt, händisch unterschrieben und entweder persönlich oder per Post zum Gewerbeamt gebracht bzw. gesendet werden.
Nein, Freiberufler sind von der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, ausgenommen. Wer zu den Freiberuflern gehört, ist in § 18 Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelt. Hierzu gehören unter anderem Architekten, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten, Dolmetscher, beratende Volks- und Betriebswirte, Künstler, Schriftsteller, erzieherische Tätigkeiten, unterrichtende Tätigkeiten & Ingenieure
Ja, denn gemäß § 14 GewO sind Sie nicht nur dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sondern müssen dieses bei Aufgeben der gewerblichen Tätigkeit auch wieder abmelden. Möchten Sie lediglich Ihr “altes” Gewerbe nicht mehr weiter ausüben, aber gleichzeitig ein neues Gewerbe anmelden, können Sie Ihr Gewerbe auch einfach ummelden. Dies spart Ihnen Zeit und Geld, eine Ummeldung ist nämlich wesentlich günstiger (ca. 10-20 Euro) als eine Abmeldung verbunden mit einer späteren Anmeldung (zusammen bis zu 65 Euro).
Über den Autor: Jakobs Leben ist das Recht. Sein erstes Staatsexamen hat er bereits im Juli 2020 mit Prädikat absolviert. Neben diversen Praktika, inklusive am Landgericht Frankfurt am Main, berichtet er regelmäßig bei JuraRat über Themen diverser Rechtsgebiete.