- Firmengründung
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Ab wann Gewerbe anmelden: Kleingewerbe, Prozess & Anmeldung
- Die Anmeldung eines Gewerbes ist für gewerbliche Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt beim Gewerbeamt.
- Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Freiberufler und landwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.
- Die Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe sowie das Angebot gleichartiger Artikel können auf eine Gewerbetätigkeit hinweisen.
- Ein professioneller Internetauftritt und Werbemaßnahmen können ebenfalls für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.
- Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald man dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnimmt; eine verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Neben den erfreulichen Themen, die gemeinhin mit dem Start in die Selbstständigkeit verbunden werden, beispielsweise dem Austüfteln einer Geschäftsidee oder dem Suchen eines passenden Unternehmensnamens mit Wiedererkennungswert, gibt es jedoch eine Menge an bürokratischen, weniger spannenden Aufgaben, die Gründer bewerkstelligen müssen. Allen voran müssen Gewerbetreibende an die Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes denken. Was es überhaupt mit dem Gewerbe auf sich hat, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wie die Anmeldung vonstattengeht, wird in diesem Beitrag erläutert.
Was ist ein Gewerbe?
Was genau ein Gewerbe ist, wird gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht getätigt wird und auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt. Dabei sind einige Berufe hiervon ausgenommen, etwa die sog. freien Berufe oder Berufe innerhalb der Land- und Forstwirtschaft. Wenn Sie mehr zu dem Gewerbebegriff und dessen einzelnen Voraussetzungen erfahren möchten, lesen Sie unseren Beitrag zum Thema Gewerbe.
Was ist eine Gewerbeanmeldung?
Als Gewerbeanmeldung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem der Gründer der zuständigen Behörde anzeigt, ein Gewerbe zukünftig ausüben zu wollen. Hierfür wird die selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt registriert.
Warum muss eine Gewerbeanmeldung stattfinden?
Die Anmeldung eines Gewerbes ist gesetzlich vorgeschrieben, § 14 Gewerbeordnung (GewO). Jede gewerbliche Tätigkeit muss bei dem zuständigen Gewerbeamt an- und abgemeldet werden, umgangssprachlich wird häufig vom sogenannten „Gewerbeschein“ gesprochen, den der Gewerbetreibende nach der Gewerbeanmeldung erteilt bekommt. Grund hierfür ist unter anderem die steuerliche Erfassung sowie für die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen des Gewerbetreibenden.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung muss dann erfolgen, wenn sie gewerblich tätig werden, also keine Tätigkeiten zu rein privaten Zwecken ausgeübt werden. Wann genau dies der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und wird (selbst von Gerichten) uneinheitlich beantwortet.
Folgende Punkte können außerdem entscheidend für die Einordnung sein, ob Sie ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit anmelden müssen:
1. Nur gelegentliche oder regelmäßige Verkäufe?
Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf Ebay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).
2. Werden gleichartige oder völlig unterschiedliche Artikel angeboten?
Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.
3. Professioneller Auftritt?
Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung „Powerseller“ versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.
4. Gesamtschau
Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, „der Gesamteindruck zählt“. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt, ein gewerbliches Handeln bejaht werden.
In zeitlicher Hinsicht muss die Gewerbeanmeldung grundsätzlich dann stattfinden, sobald Sie dauerhaft am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, also Umsätze generieren. Hierfür gibt es keinen festen Zeiträume, das Gewerbe kann ganzjährig zu jedem beliebigen Tag angemeldet werden (natürlich nur zu den Öffnungszeiten des zuständigen Gewerbeamtes). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Einige Gewerbeämter sind jedoch großzügig und lassen verspätete Gewerbeanmeldungen von einigen Wochen zu. Dennoch sollten Sie dies nicht ausreizen. Wenn Sie gar kein Risiko eingehen wollen, melden Sie ihr Gewerbe direkt mit oder sogar vor Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit an.
Zusammenfassung: Ab wann Gewerbe anmelden
Ein Gewerbe muss grundsätzlich dann angemeldet werden, wenn die Tätigkeit aufgenommen wird. Um das Risiko eines Bußgeldes aufgrund verspäteter Gewerbeanmeldung von vornherein auszuschließen, sollte das Gewerbe idealerweise schon kurz vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit angemeldet worden sein.
Häufig gestellte Fragen zur Fragestellung: Ab wann Gewerbe anmelden?
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was ist ein Kleingewerbe?
Unter einem Kleingewerbe versteht man solche Unternehmen, die die sog. Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzen. Hiervon können solche Gewerbetreibenden gebrauch machen, die die Grenze von 22.000 im laufenden Geschäftsjahr und 50.000 im folgenden Jahr voraussichtlich nicht überschreiten. In diesem Fall können Sie auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.
Was sind die Vorteile eines Kleingewerbes?
Als Kleingewerbetreibender ist keine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig, Sie können Zeit und Aufwand sparen. Außerdem haben Kleingewerbetreibende einen Wettbewerbsvorteil, da sie günstigere Preise anbieten können.
Was sind die Nachteile eines Kleingewerbes?
Allerdings werden Kleingewerbetreibende nicht immer ernst genommen, viele Geschäftspartner bevorzugen kaufmännische Unternehmer als Geschäftspartner. Fallen hohe Anschaffungskosten an, können Kleinunternehmer außerdem keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Kann man mit 13 ein Gewerbe anmelden?
Ja, auch 13-Jährige können ein Gewerbe anmelden, jedoch sind hierfür besondere Voraussetzungen erforderlich. Diese ergeben sich aus § 112 BGB:
1. Ermächtigung durch gesetzliche Vertreter:
Zunächst müssen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, den Minderjährigen dazu ermächtigen, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Der Grund: Von 7 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen nach deutschem Recht beschränkt geschäftsfähig. Um diese vor den Gefahren des Geschäftslebens zu schützen, muss für den Großteil der Geschäfte, die der Minderjährige abschließen möchte, eine Zustimmung der Eltern erforderlich.
2. Genehmigung durch das Familiengericht
Sofern die Eltern ihre Ermächtigung erteilt haben, muss der Minderjährige einen Antrag beim Familiengericht stellen. In diesem muss der Minderjährige angeben, welche Tätigkeit er ausüben möchte. Anschließend erfolgt eine Anhörung des Minderjährigen beim Familiengericht. Dort wird überprüft, ob der Minderjährige bereits dazu in der Lage ist, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Minderjährige anschließend, genau wie jeder Volljährige auch, sein Gewerbe anmelden.
Wie viel darf man verdienen ohne ein Gewerbe?
In Deutschland ist es nicht der Verdienst, der primär darüber entscheidet, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, sondern die Art der Tätigkeit. Grundsätzlich ist jede nachhaltige Tätigkeit, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und keine freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit darstellt, als Gewerbe anzumelden. Für freiberufliche Tätigkeiten, die sogenannten Freien Berufe, und die Land- und Forstwirtschaft ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, unabhängig von der Höhe des Einkommens.