- Firmengründung
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Wieviel darf ich verkaufen ohne Gewerbe: Grenzen & Pflichten
- Privatpersonen können grundsätzlich Dinge verkaufen, allerdings kann eine regelmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden.
- Bei der Bestimmung, ob eine Person als Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer gilt, sind Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe, das Anbieten von gleichartigen Artikeln und das Auftreten nach Außen entscheidend.
- Aus steuerlicher Perspektive existieren Freigrenzen: Gewerbesteuer wird ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig, Umsatzsteuer ab einem Jahresumsatz von 22.000 Euro.
- Privatverkäufe sind grundsätzlich steuerfrei, allerdings müssen Einnahmen über 600 Euro im Jahr in der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden.
- Gewerbliche Verkäufer müssen ein Gewerbe anmelden und entsprechende Steuerlasten tragen.
- Bei regelmäßigen und gewinnorientierten Verkäufen kann eine Gewerbeanmeldung notwendig sein, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Wer kennt es nicht: Man entrümpelt seine Wohnung oder den Keller und stellt fest, dass man viele Dinge nicht mehr gebrauchen kann! Aus Bequemlichkeit und heutzutage guten Verkaufschancen werden die „alten Schätze“ auf Internetportalen wie Ebay, Facebook oder Kleiderkreisel zum Verkauf eingestellt. Schnell wird das Hobby zum Problem: E-Mail-Adresse angeben, Passwort festlegen, Sicherheits-Felder lösen, einige Fragen zu sich selbst beantworten und schon kann das verkaufen losgehen!
Auch häufig anzufinden, sind kleine Shops, die beispielsweise Selbstgemachtes wie beispielsweise Schmuck oder genähte Kleidung anbieten, um sich hierdurch einen kleinen Nebenverdienst zu erarbeiten. Doch aufgepasst: Bei Privatverkäufen im Internet könnten Privatpersonen schnell als Gewerbetreibende eingestuft werden. Wann das der Fall ist und welche Folgen dies mit sich bringt, wird in diesem Beitrag erläutert.
Was gilt als Privatverkauf?
Für die Bestimmung, wann eine Person noch als Privatverkäufer gilt bzw. wann schon eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird, existiert keine einheitliche, feste Kennzahl wie die Summe an erwirtschafteten Geld. Gerichte haben im Laufe der Zeit jedoch Maßstäbe entwickelt, anhand derer eine Einordnung in Privatverkäufer/gewerbliche Verkäufer erfolgen kann.
Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:
1. Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe
Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf eBay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten die Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).
2. Anbieten von gleichartigen Artikeln
Auch das Anbieten von mehreren gleichartigen Artikeln spricht nach Auffassung deutscher Gerichte dafür, dass kein Privatverkauf, sondern gewerblicher Verkauf vorliegt.
3. Auftreten nach Außen
Auch der Internetauftritt kann Aufschluss über die gewerbliche Tätigkeit geben. Ist dieser professionell aufgemacht, wird Werbung geschaltet oder der Shop in Ebay mit der Bezeichnung „Powerseller“ versehen, spricht dies stark für eine gewerbliche Tätigkeit.
4. Gesamtschau
Entscheidend ist im Ergebnis eine Gesamtschau, „der Gesamteindruck zählt“. Je mehr der genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher muss ein privates Handeln abgelehnt werden.
Was darf ich ohne Gewerbeschein verkaufen?
Ohne Gewerbeschein dürfen die Dinge verkauft werden, die unter den privaten Verkauf fallen, die also, wie oben erläutert, keine gewerbliche Verkäufe darstellen. Werden also beispielsweise nur alte Kleidung, die gebrauchte Playstation oder alte CD-Sammlungen verkauft, muss kein Gewerbeschein beantragt werden.
Wie viel darf ich dazuverdienen ohne Gewerbe?
Für diese Frage muss das Gewerberecht einerseits und das Steuerrecht andererseits betrachtet werden.
Im Gewerberecht gibt es keine bestimmte Grenze an Einnahmen, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss. Sofern man gewerblich tätig werden möchte, muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden, ganz egal ob 100 oder 100.000 Euro erwirtschaftet werden.
Aus steuerlicher Perspektive existieren solche Grenzen sehr wohl:
Gewerbesteuer muss nur ab einem Gewinn von 24.500 Euro (Stand: 2021) gezahlt werden.
Umsatzsteuer muss erst dann gezahlt werden, wenn der Jahresumsatz 22.000 Euro übersteigt (Stand: 2021). Bleibt der Umsatz des laufenden Jahres darunter und ist der voraussichtliche Umsatz des nächsten Jahres geringer als 50.000 Euro, kann von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden.
Ab wann sind Privatverkäufe steuerpflichtig?
Grundsätzlich sind Privatverkäufe komplett steuerfrei. Wenn jedoch im Steuerveranlagungszeitraum der Betrag von 600 Euro überschritten wird (Freigrenze), so ist der gesamte Betrag, also nicht etwa nur der Betrag, der die 600 Euro überschreitet, in der Einkommenssteuererklärung unter „Sonstiges“ anzugeben und zu versteuern.
Was sind die Folgen, wenn man gewerblich verkauft?
Für gewerbliche Verkäufer bestehen eine Vielzahl besonderer Regelungen und Pflichten. Zuallererst muss ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn die oben genannten Gewinn- bzw. Umsatzgrenzen erreicht werden, kommen entsprechende Steuerlasten auf den Verkäufer zu. Sollten Sie ihre Waren oder Dienstleistungen auf Portalen wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen verkaufen, schreiben deren AGB vor, dass Sie ihren Status von „privater Verkäufer“ auf „gewerblicher Verkäufer“ ändern. Sollte Ebay Sie als gewerblichen Verkäufer einstufen, Ihr Profil weißt Sie jedoch als privaten Verkäufer aus, ist Ebay sogar berechtigt, ihren Account stillzulegen. Außerdem sind Gewährleistungsausschlüsse (häufig anzutreffen ist insbesondere „Privatverkauf, daher keine Rücknahme. Verkauf erfolgt unter Ausschluss des Gewährleistungsrechts“) als gewerblicher Käufer nicht mehr möglich, § 475 Abs. 1 BGB.
Fazit rund um die Fragestellung: selbstgemachtes verkaufen ohne Gewerbe
Anders, als man zunächst vermutet, können vermeintliche Privatverkäufer schnell als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden. Daher sollten Verkäufer stets darauf achten, ob sie evtl. die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreiten, um vor allem steuerliche Probleme zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen rund um die Fragestellung: wieviel darf ich verkaufen ohne Gewerbe?
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie viel darf man im Jahr privat verkaufen?
Wie viel man im Jahr privat verkaufen darf, hängt nicht nur von der Summe der Einnahmen ab, sondern von der Art und Regelmäßigkeit der Verkäufe. Wenn man regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, kann dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, unabhängig von der Höhe des erzielten Umsatzes.
Wie viel darf ich ohne Gewerbe verdienen?
Es gibt keine feste Obergrenze, wie viel man ohne Gewerbe verdienen darf. Allerdings kann eine regelmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden, was die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung zur Folge hätte. Zudem gilt aus steuerrechtlicher Sicht eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Überschreitet man diese, ist der gesamte Betrag in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und zu versteuern.
Was darf man privat steuerfrei verkaufen?
Was man privat steuerfrei verkaufen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind Privatverkäufe steuerfrei. Wenn jedoch im Steuerveranlagungszeitraum der Betrag von 600 Euro überschritten wird, so ist der gesamte Betrag in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und zu versteuern.