- Firmengründung
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GmbH Haftung: Gesellschafter, Privatvermögen & mehr
- Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erlaubt eine Haftungsbeschränkung auf das Betriebsvermögen, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird.
- Die beschränkte Haftung wird wirksam, sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist.
- Vor der Eintragung haften die Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch.
- Trotz der beschränkten Haftung gibt es Situationen, in denen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer persönlich haften können.
- Zum Beispiel bei Verstößen gegen Pflichten bei der Gründung, Vermögensvermischung, unrechtmäßigen Auszahlungen oder Unterbilanzierung.
- Der Geschäftsführer einer GmbH haftet sowohl intern als auch extern für die Gesellschaft. Bei Insolvenz kann er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.
Was ist eigentlich das Spannende an einer GmbH – wieso erfreut sich diese Rechtsform so großer Beliebtheit? Das hängt schlicht und einfach mit der Frage der Haftung zusammen. Haften bedeutet nichts anderes als ‚für etwas geradestehen‘. Und da wir uns hier im Bereich der Wirtschaft bewegen, leuchtet ein, dass am Ende der, der gerade stehen muss, finanziell zur Rechenschaft gezogen wird.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann – ganz wie der Name schon sagt – der Schaden eben nicht uferlos werden, sondern ist begrenzt. Im Klartext heißt das, dass in Betriebs- und Privatvermögen unterschieden wird und nur Ersteres für die Haftung gegenüber Dritten herangezogen wird; die Gesellschafter müssen nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Wie überall bestätigen dennoch auch hier ein paar Ausnahmen die Regel, aber dazu später.
In einer GmbH gibt es einen oder mehrere Geschäftsführer und die Gesellschafter (-Versammlung). Gründen kann jeder eine solche Gesellschaft: personelle Mindestanforderung ist eine Einzelperson, monetäre Voraussetzung ein GmbH Stammkapital von 25.000 Euro.
Die Zahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt. Gesellschafter müssen zudem nicht ausschließlich natürliche Personen sein: Auch juristische Personen, Erbengemeinschaften oder andere Gesellschaften wie OHGs (Offene Handelsgesellschaften) oder GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) können diese Funktion übernehmen. Voraussetzung ist, dass die gesellschaftende Gesellschaft rechtsfähig ist.
Welche Rolle spielt der Handelsregistereintrag?
Solange der allen rechtlichen Handlungen zugrunde liegende Gesellschaftsvertrag bislang nicht notariell beurkundet ist, sind die Gesellschafter gemeinsam haftbar für alle Verbindlichkeiten, die in der Gesellschaft entstanden sind – und zwar gesamtschuldnerisch und persönlich. Dieser Status ändert sich mit Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister: Fortan gilt die auf das Betriebskapital beschränkte Haftung. Alle Verbindlichkeiten, die vor dem Eintrag entstanden sind, werden von der Gesellschaft übernommen. Übrigens muss der Unternehmensgegenstand der GmbH im Gesellschaftsvertrag erkennbar und eindeutig verzeichnet sein, außerdem muss ein Geschäftsführer bestellt werden.
Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Besitz bzw. dem im Unternehmen befindlichen Vermögen. Dieses setzt sich aus vorhandenen Werten wie Anlagevermögen, Kapital und Immobilien zusammen. Die Gesellschafter werden von der Haftung der GmbH mit ihrem privaten Besitz ausgeklammert: Sie können ihre betriebliche Einlage verlieren, nicht aber ihr Privatvermögen. Hier liegt der Reiz, eine GmbH zu gründen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur mit Verstand
Wäre ja zu schön, wenn das alles wäre. Ist es aber nicht – Ausnahmen bestätigen die Regel. Um in den Genuss der beschränkten Haftung zu kommen, ist ein unbeschränktes Denkvermögen aller Beteiligten von Vorteil. Passieren Fehler, ist es aus mit den so angenehmen Haftungsmodalitäten – dann wird durchgegriffen, und zwar bis auf die privaten Bankkonten.
Sie sollten also wissen, was es zu berücksichtigen gilt und welche Fehler nicht passieren dürfen. Im folgenden Abschnitt beschreiben wir die Pflichtverletzungen, die von der unbeschränkten GmbH Haftung entbinden.
Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?
Verlustdeckungshaftung bei Gründung (Vor-GmbH)
Hier geht es um Transaktionen, die vor der Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden. Während dieses Zeitraums gilt die beschränkte Haftung der Gesellschafter bislang nicht. Tätigen Sie in dieser Phase Geschäfte, für die das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, werden Sie laut GmbH Gesetz persönlich haftbar. Eine andere Variante: Vor der Eintragung ins Handelsregister wird Kapital entnommen, sodass das notwendige Stammkapital nicht in voller Höhe vorhanden ist. Diese sogenannte Unterbilanzierung führt ebenfalls zu einer privaten Haftung des betreffenden Gesellschafters.
Vermögensvermischung
Hier wird das Gesellschaftsvermögen mit privatem Vermögen der Geschäftsführern der GmbH oder das der GmbH Gesellschafter insofern vermischt, als dass keine klare Trennung mehr zu erkennen ist. Dies kann bei fehlerhaften Buchungen der Fall sein oder bei nicht eindeutig zugeordneten Ein- oder Auszahlungen. Die Problematik tritt häufig bei der GmbH-Gesellschaft in Form einer Ein-Personen GmbH / Einmann-GmbH auf. Um eine Unterscheidung der Vermögensart zu jeder Zeit gewährleisten zu können, ist eine akribische Ordnung und Dokumentation aller Transfers zwingend.
Unrechtmäßiger Auszahlung
Damit sind solche Auszahlungen an Gesellschafter gemeint, die eigentlich nicht getätigt werden dürfen, da sie negativen Einfluss auf das Stammkapital haben. In einem solchen Falle ist die sofortige Rückzahlung zwingend notwendig – anderenfalls werden die anderen Gesellschafter anteilig zur Haftung der jeweiligen Gesellschaftsform herangezogen.
Unterkapitalisierung
Von Anfang an sollte ausreichende und angemessene Liquidität zur Verfügung stehen und das in der Satzung vereinbarte Stammkapital sich – wie auch im Handelsregister einzusehen – in der Gesellschaft befinden. Es sollte außerdem dem Geschäftszweck und der Größe der Gesellschaft angepasst sein – ist es „nicht angemessen“, kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter die Folge sein.
Nichteinzahlen der Stammeinlage
Die vertraglich vereinbarte Stammeinlage ist zwingend in die Gesellschaft einzubringen. Kann ein Gesellschafter diese Zahlungspflicht nicht erfüllen, gerät er in Verzug und muss Verzugszinsen oder Schadensersatz aus seinem Privatvermögen zahlen. Logisch ist auch, dass die anderen Gesellschafter den „schwarzen Peter“ aus der Gesellschaft ausschließen, zumal sie selbst auch unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für die fehlende Stammeinlage haften müssen (Ausfallhaftung), um den rechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft nachzukommen.
Differenzhaftung
Vermögen muss nicht Form von Geld in die Gesellschaft eingebracht werden – die Stammeinlage oder Kapitalerhöhung kann auch als Sacheinlage getätigt werden. Entscheidend ist dabei, dass der Wert der Sachanlage der Höhe nach vollständig der Stammeinlage entspricht. Entsteht eine Differenz, beispielsweise durch eine Wertminderung, müssen Barzahlungen fließen.
Existenzvernichtungshaftung
Existenzvernichtung aus eigenen Reihen? Das mag unwirklich klingen, ist aber gar nicht so unmöglich. Auch in einer GmbH ist nicht immer alles Friede, Freude, Eierkuchen. Gesellschafter können durch ihre Entscheidungen maßgeblich Einfluss auf die Existenz der GmbH nehmen. Fällen Sie Fehlentscheidungen, die das Vermögen der Gesellschaft nachhaltig schädigen (z.B. zu hohe Entnahmen, zu teure Anschaffungen), gehen sie – bewusst oder unbewusst – das Risiko der Existenzvernichtung ein. In einem solchen Falle greift die Haftung auf das Privatvermögen des betreffenden Gesellschafters durch.
Wann haftet der Geschäftsführer?
Maßgeblicher Entscheidungsträger einer deutschen GmbH ist der Geschäftsführer – er haftet somit im Innen- wie auch im Außenverhältnis für seine Gesellschaft. Ist die GmbH insolvent, wird der Geschäftsführer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Hat allerdings ein Gesellschafter vorsätzlich gehandelt und die Insolvenz wissentlich mit verschuldet, wird dieser ebenfalls zur Haftung verpflichtet. Hier greift allerdings wieder die beschränkte Haftung: Der Gesellschafter kann nur im Innenverhältnis zur Rechenschaft gezogen werden, Ansprüche Dritter können gegen ihn nicht geltend gemacht werden.
Schützende Hand der Mutter hilft
Gesellschafter und Geschäftsführer können sich durch eine Holding, also eine vermögensverwaltende Gesellschaft, vor der Insolvenz und der damit einhergehenden persönlichen Haftung schützen. In einem solchen Konstrukt haften nicht der Geschäftsführer oder die Gesellschafter als natürliche Personen, sondern die das Vermögen haltende Gesellschaft.
Fazit: Haftung der GmbH
Die GmbH ist eine attraktive Unternehmensform, da sie eine Haftungsbeschränkung auf das Betriebsvermögen ermöglicht und dadurch das Privatvermögen der Gesellschafter schützt. Die Gründung erfordert allerdings ein Mindeststammkapital und erfordert eine gewissenhafte Einhaltung von Pflichten, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Der Geschäftsführer trägt hier eine besondere Verantwortung, da er sowohl intern als auch extern für die Gesellschaft haftet. Trotz der beschränkten Haftung gibt es Situationen, in denen persönliche Haftung zum Tragen kommen kann, weshalb Sorgfalt und eine gute Unternehmensführung von wesentlicher Bedeutung sind.
Häufig gestellte Fragen zur GmbH Haftung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie ist die Haftung bei einer GmbH?
Die Haftung bei einer GmbH ist auf das Betriebsvermögen der Gesellschaft beschränkt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor, wie beispielsweise Pflichtverletzungen.
Wer haftet, wenn eine GmbH pleite geht?
Wenn eine GmbH insolvent wird, haftet normalerweise die Gesellschaft selbst mit ihrem ganzen Vermögen. Die Gesellschafter sind von der Haftung mit ihrem privaten Besitz ausgeschlossen. Sie können ihre betriebliche Einlage verlieren, aber nicht ihr Privatvermögen. Bei bestimmten Ausnahmen, wie beispielsweise der Existenzvernichtungshaftung, kann die Haftung auf das Privatvermögen des betroffenen Gesellschafters durchgreifen.
Ist der Geschäftsführer einer GmbH haftbar?
Der Geschäftsführer einer GmbH kann haftbar sein, sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis. Im Falle einer Insolvenz kann der Geschäftsführer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Hat ein Gesellschafter vorsätzlich gehandelt und die Insolvenz wissentlich mit verschuldet, wird dieser ebenfalls zur Haftung verpflichtet, allerdings beschränkt auf das Innenverhältnis. Ansprüche Dritter können gegen ihn nicht geltend gemacht werden.