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GmbH Bedeutung: Definition, Abkürzung & Überblick!
- Die Abkürzung GmbH steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", was bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter nicht haftbar gemacht wird.
- Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person, die mit ihrem Betriebsvermögen haftet, basierend auf dem GmbH-Gesetz von 1898.
- Ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ist erforderlich, das auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden kann.
- Der Gesellschaftsvertrag ist grundlegend für die GmbH, muss notariell beurkundet sein und bestimmte Angaben enthalten.
- Eine GmbH kann von Privatpersonen oder rechtsfähigen Gesellschaften gegründet werden und erfordert mindestens eine Person.
- Die Organe einer GmbH bestehen aus Geschäftsführern und Gesellschaftern, welche die Geschäfte leiten und in der Gesellschafterversammlung entscheidende Funktionen ausüben.
Die GmbH ist eine Rechtsform, die sich unter Gründern großer Beliebtheit erfreut. Was sich genau dahinter verbirgt und was Sie bei der Neugründung wissen sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag rund um das Thema GmbH Bedeutung.
Was ist eine GmbH?
Die Abkürzung ist geläufig: GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das bedeutet, dass bei einer Insolvenz oder anderen Schieflagen der Gesellschaft nicht bis in das Privatvermögen aller Beteiligten durchgegriffen werden kann. Zumindest die beteiligten Gesellschafter gehen ein auf ihr im Unternehmen befindliches Kapital beschränktes Risiko ein.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die GmbH?
Die Gesellschaft selbst ist dabei als Kapitalgesellschaft eine juristische Person, die im Außenverhältnis mit ihrem kompletten Betriebsvermögen haftbar gemacht werden kann. Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbHG) in der Fassung von 1898, das im Laufe der Zeit allerdings einige Anpassungen erfahren hat. Die letzte bedeutende Änderung ist das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG).
Wie hoch muss das Stammkapital bei einer GmbH sein?
Faustregel: 25.000 Euro. Diese müssen mindestens als GmbH Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Eine Obergrenze gibt es nicht; die Stammeinlage kann außerdem auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Weiterhin ist nicht vorgeschrieben, in welcher Form das Vermögen eingebracht wird: Es müssen nicht zwingend Euros an die Gesellschaft übertragen werden. Sacheinlagen wie Maschinen, Pkws, Immobilien oder Wertpapiere können durchaus als Stammkapital an die Gesellschaft übergehen. Wichtig ist, dass alle Gegenstände der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit ihrem Wert im Gesellschaftsvertrag aufgeführt werden. Der Nachweis der eingezahlten Stammeinlage ist zwingend notwendig für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Erst danach ist die GmbH vollumfänglich geschäftsfähig.
Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag?
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die unbeschränkt mit ihrem Vermögen haften kann. Grundlage der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der bei Gründung aufgesetzt und notariell beurkundet sein muss. Der Vertrag als „Herzstück“ der Gesellschaft muss einige Angaben zwingend enthalten, darunter den Sitz der Gesellschaft, einen eindeutigen Namen, aus dem der Geschäftszweck erkennbar ist und die Höhe des Stammkapitals.
Wer kann eine GmbH gründen?
Privatpersonen oder rechtsfähige Gesellschaften können eine GmbH gründen. Dies können juristische Personen wie GbRs, OHG oder auch Erbengemeinschaften aus privaten Personen sein.
Wie haftet man bei einer GmbH?
Die berühmte beschränkte GmbH Haftung bezieht sich im Schadensfall für die Gesellschafter auf die Höhe des eingebrachten Stammkapitals. Insofern ist das Haftungsrisiko in den meisten Fällen auf mehrere Köpfe verteilt und gut kalkulierbar. Voraussetzung ist natürlich, dass mehrere Personen an der Gründung und Führung der Gesellschaft beteiligt sind. Passieren Fehler, ist die beschränkte Haftung angreifbar und kommt im Zweifel nicht zum Zuge. Ein Durchgriff auf das Privatvermögen der Beteiligten ist also nicht unmöglich.
Wie viele Personen sind mindestens zur Gründung einer GmbH notwendig?
Die Antwort ist einfach: 1. In diesem Fall handelt es sich um eine Einmann-GmbH; der Inhaber ist quasi Geschäftsführer und Gesellschafter in Personalunion.
Welche Gesellschaftsorgane sind Teil der GmbH?
Die privaten Personen oder Gesellschaften, die eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen und damit zum Leben erwecken, sind ihre sogenannten Organe. Zunächst sei der Geschäftsführer zu nennen. Dieser ist haftendes Organ der Gesellschaft. Im Innenverhältnis ist er der Gesellschaft gegenüber vertraglich verpflichtet, die Geschäfte in ihrem Sinne zu führen. Im Außenverhältnis ist er unbeschränkter Vertreter der Gesellschaft. Bei bestimmten Entscheidungen muss der Geschäftsführer die Gesellschafter bzw. die Gesellschafterversammlung einbeziehen. Gibt es in der GmbH mehrere Geschäftsführer, sind diese als Gesamtvertretung anzusehen, es sei denn es ist im Gesellschaftsvertrag anders geregelt.
Gesellschafter agieren in der Gesellschafterversammlung. Dort bestimmen sie etwa die Verwendung vorhandener Gelder, den Einsatz des Geschäftsführers oder von Prokuristen, die Höhe des Jahresabschlusses. Die Gesellschafterversammlung vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer. Um Beschlüsse zu fassen, reicht in der Gesellschafterversammlung eine einfache Mehrheit. Für eine Satzungsänderung reicht das nicht: hier müssen ¾ der Gesellschafter einer Meinung sein. Die Gesellschafterversammlung springt außerdem ein, sollte die Gesellschaft führungslos sein.
Wie wird der Gewinn bei einer GmbH verteilt?
Die Satzung legt fest, wie die Gewinnverteilung der Gesellschaft aussehen soll – dies erfolgt in der Regel nach dem logischen Prinzip der Einlagenhöhe. Die Gesellschafterversammlung kann entsprechend ihrer Entscheidungsbefugnis Einfluss darauf nehmen. Sinnvoll ist eine ganze oder teilweise Verwendung des Gewinns in der Gesellschaft und damit zu ihrer finanziellen Sicherung.
Was passiert, wenn die GmbH sich auflösen muss?
Sollte die GmbH sich auflösen (müssen), regelt das GmbH-Gesetz die Abwicklung. Ein einfacher Grund kann schlicht das Ende der vereinbarten Vertragsdauer sein; weiterhin können die Gesellschafter das Ende der Gesellschaft beschließen. Sind öffentliche Stellen im Spiel, ist das Ende der Gesellschaft meistens unfreiwillig, z.B. durch ein Insolvenzverfahren.
Fazit zur GmbH Bedeutung
Die GmbH ist eine flexible und haftungsbeschränkende Rechtsform, die für Unternehmensgründer attraktiv ist. Sie bietet Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter und verlangt ein klar definiertes Stammkapital. Der Gesellschaftsvertrag und die Organe der GmbH – Geschäftsführer und Gesellschafter – bilden das Fundament für die Gründung und Leitung des Unternehmens. Die Möglichkeit, auch als Einzelperson eine GmbH zu gründen, sowie die klaren Regeln für Haftung, Gewinnverteilung und das Ende der Gesellschaft, machen diese Rechtsform zu einer soliden Wahl für viele Geschäftsvorhaben.
Häufig gestellte Fragen rund um die Bedeutung der GmbH Abkkürzung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was bedeutet die Abkürzung GmbH?
Die Abkürzung GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Was ist eine Mini-GmbH?
Mit einer Mini-GmbH wird eine UG (Unternehmensgesellschaft) bezeichnet. Dabei bezieht sich das „Mini“ auf das Stammkapital. Im Gegensatz zur GmbH Gründung benötigt die Gründung einer UG nur ein Stammkapital von mindestens 1 €.
Was ist die Definition von GmbH in Gründung?
Bei der GmbH Gründung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gibt es mehrere Schritte. Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind erst ab dem Zeitpunkt des Handelsregistereintrags nicht mehr haftbar. Da aber bis dahin in den meisten Fällen mindestens 2-3 Wochen bis zur Eintragung vergehen, können die Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbHs in Form einer sogenannten Vor-GmbH beziehungsweise GmbH i.G. (GmbH in Gründung) bereits agieren.