Mietvorvertrag Vorlage: Ratgeber, PDF- & Word-Muster

Was ein Mietvorvertrag ist, ob er rechtlich gültig ist und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber. Zudem finden Sie eine kostenlose Vorlage als Referenz.

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Rechtliche Rahmenbedingungen zum Abschluss eines Mietvertrags können facettenreich sein. Bis es jedoch zu einem bindenden Mietvertrag (zum Mietvertrag Muster) und einem aktiven Mietverhältnis kommt, kann ein Mietvorvertrag beidseitig zumindest die groben Rahmenbedingungen und eine Absichtserklärung zur Anmietung bzw. Vermietung eines Mietobjekts sicherstellen. Im nachfolgenden Beitrag wird auf die wichtigsten Fragestellungen zum Wesen eines Mietvorvertrags eingegangen.

Was ist ein Mietvorvertrag?

Ein Mietvorvertrag regelt die Verpflichtung zwischen Mieter und Vermieter, nicht zu einem jetzigen, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, einen Mietvertrag mit Rechtsverbindlichkeit und Rechtsgültigkeit zu schließen. Zudem können zumindest grobe Vereinbarungen in einem Mietvorvertrag vertraglich fixiert werden, die von Relevanz sind. Hierzu gehört etwa die vereinbare Mietdauer, die Miethöhe oder die allgemeine Bestimmung des Mietobjekts. Je genauer die einzelnen Vertragsbestandteile in dem Mietvorvertrag formuliert worden, umso rechtssicherer ist das spätere vertragliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Im Falle eines entstehenden Rechtsstreits können vereinbarte Regelungen zwischen den Parteien nachgewiesen werden. Ein Mietvorvertrag kann formlos geschlossen werden. Eine schriftliche Fixierung wird jedoch dringend angeraten.

Wann ist ein Mietvorvertrag sinnvoll?

Es gibt verschiedenste Gründe, weshalb der Abschluss eines Mietvorvertrags als sinnvoll erscheint. Ein Beispiel hierfür ist, wenn sich die Vertragsparteien beidseitig über ein Mietverhältnis geeinigt haben, das Mietobjekt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht bezugsfertig ist, da noch eine Sanierung ansteht oder das Mietobjekt sich noch in der Bauphase befindet.

Rechtliche Bedinungen für den Mietvorvertrag.

Welche Wirksamkeitsvoraussetzungen greifen durch einen Mietvorvertrag?

Um gesetzlich eine Wirksamkeit eines Mietvorvertrags sicherzustellen, müssen Mindestangaben vorgenommen werden.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Die Angabe der Vertragsparteien;
  • Die Festlegung des Mietobjekts;
  • Eine zugrundeliegende Mietdauer;
  • Den zu leistenden Mietzins;

Zu diesen Punkten muss mindestens eine Einigung erfolgen. Die tatsächliche Ausgestaltung weiterer Vertragsbedingungen können selbstverständlich ebenso vorgenommen werden. Parameter wie die Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten (zur Nebenkostenabrechnung), Sicherheitsleistungen oder ein Konkurrenzschutz werden dann jedoch erfahrungsgemäß näher im Hauptvertrag reguliert und festgelegt. Ein Charakteristikum eines Mietvorvertrags ist im Einzelnen, dass zudem einzelne Parameter im Mietvorvertrag nicht geregelt werden, sondern erst später im Mietvertrag.

Ist rechtlich ein Rücktritt vom Mietvorvertrag möglich?

Grundsätzlich verpflichten sich die Parteien in einem Mietvorvertrag zu einem späteren Zeitpunkt ein bindendes Mietverhältnis einzugehen. Ein einfaches Zurücktreten von diesem Vertrag ist so nicht vorgesehen. Sollte jedoch eine Vertragspartei bestehende Pflichten verletzen, wie das Versäumen der Renovierung oder das einfache Verstreichen von gesetzten und bindenden Fristen, so liegt eine Vertragsverletzung vor. In solchen Fällen ist ein Rücktritt von einem Mietvorvertrag möglich. Da es für einen Laien häufig jedoch schwierig ist, objektiv und rechtssicher eine Pflichtverletzung festzustellen und diese dann auch nachzuweisen, gilt ein dringender Rat der Konsultation eines Anwalts.

Ein Anwalt kann in solchen Fällen das Recht auf Rücktritt eines Vertrags rechtssicher im Sinne des Klienten durchsetzen. Es ist dringend davon abzuraten, einfach von einem Mietvorvertrag zurückzutreten, da hierdurch die andere Vertragspartei unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Wenn der Vermieter durch einen eigenmächtigen Rücktritt etwa neue Annoncen schalten muss, so können diese Kosten geltend gemacht werden, da hierdurch Mehrkosten entstehen. Sollte nach Prüfung der Gegebenheiten und Umständen ein Rücktritt des Vertrags nicht möglich sein, so gilt es das Mietverhältnis regulär anzutreten und dann fristgerecht und ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.

Eine weitere Option ist es, in dem Mietvorvertrag ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren. Hierdurch können beide Vertragsparteien ein entsprechendes Recht zum Rücktritt des Vertrags nutzen. Der Vermieter kann z. B. vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer nachträglichen Untersuchung festgestellt wird, dass der Mieter nicht über eine ausreichende Liquidität verfügt.

Bestandteile eines Mietvorvertrages.

Welche Bestandteile werden genau im Mietvorvertrag geregelt?

Um einen bindenden Einblick über die Thematik des Mietvorvertrags zu erhalten, muss zunächst geklärt werden, welche Bestandteile hierbei anfallen. Im Vertrag sollte beispielsweise die Bezeichnung „Vorvertrag“ enthalten sein. Hierdurch wird eine Verbindlichkeit der Vertragsinhalte suggeriert. Dieser Umstand wird zwingend benötigt, um sich eindeutig von einer bloßen Absichtsbekundung abzugrenzen.

Nach Abschluss eines Mietvorvertrags wird auf beiden Seiten Verbindlichkeit erzeugt und es gibt hiernach dann auch beidseitig einen Anspruch auf Vertragserfüllung. Eine grundlegende Voraussetzung ist es, dass sich die Parteien darüber einig sind, zeitnah einen Mietvertrag rechtsverbindlich mit allen Rechten und Pflichten einzugehen. In Summe wird hierdurch ein vertraglicher Kontrahierungszwang begründet. Rein rechtlich ist es jedoch auch schon bindend, wenn sich lediglich eine Partei verpflichtet, den Hauptvertrag einzugehen.

Unser kostenloses Muster: Mietvorvertrag Vorlage

Mietvorvertrag

 

zwischen

      (Name, Adresse einfügen)

nachfolgend Vermieter/in

und

     … (Name, Adresse einfügen)

 nachfolgend Mieter/in

wird folgender Mietvorvertrag geschlossen:

1. Mietobjekt

Geplant ist die Vermietung von [genaue Beschreibung des Mietobjekts und dessen Lage].

2. Mietbeginn und Mietdauer

Das Mietverhältnis soll am [voraussichtliches Startdatum] beginnen und auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.

3. Miete und Nebenkosten

Die monatliche Nettokaltmiete soll [Betrag] Euro betragen. Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

4. Kaution

Voraussichtlich wird eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von [Betrag] Euro fällig, die vom Mieter bei Mietbeginn zu entrichten ist.

5. Abschluss des endgültigen Mietvertrags

Der endgültige Mietvertrag wird unter den üblichen Bedingungen und unter Berücksichtigung der in diesem Mietvorvertrag festgelegten Punkte abgeschlossen. Beide Parteien verpflichten sich, den endgültigen Mietvertrag innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Unterzeichnung dieses Mietvorvertrags zu unterzeichnen.

6. Rücktritt

Sollte eine der Parteien vor Abschluss des endgültigen Mietvertrags zurücktreten, so hat diese der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe von [Betrag] Euro zu zahlen.

7. Sonstige Bestimmungen

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietvorvertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvorvertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

8. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Mietvorvertrag ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Vermieters.

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift zukünftiger Vermieter/in

 

…………………………                                 …………………………

 

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift zukünftiger Mieter/in

 

…………………………                                 …………………………

Fazit zum Mietvorvertrag

Ein Mietvorvertrag ist ein nützliches Instrument, um die Grundlagen eines zukünftigen Mietverhältnisses festzulegen. Er bietet sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter eine gewisse Rechtssicherheit, bevor der eigentliche Mietvertrag abgeschlossen wird. Es ist wichtig, dass alle relevanten Punkte im Mietvorvertrag klar und eindeutig formuliert sind, um spätere Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Auch wenn ein Mietvorvertrag formlos geschlossen werden kann, ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen rund um den Mietvorvertrag

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Wie bindend ist ein Mietvorvertrag?

Ein Mietvorvertrag ist im deutschen Recht grundsätzlich bindend. Er verpflichtet die Vertragsparteien dazu, zu einem späteren Zeitpunkt einen Hauptmietvertrag abzuschließen. Die genauen Bedingungen und die Verbindlichkeit eines Mietvorvertrages können jedoch je nach den spezifischen Vereinbarungen und Umständen variieren.

Die Bindungswirkung eines Mietvorvertrags ergibt sich aus den §§ 145 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie Mietgegenstand, Mietbeginn und Mietzins, festgelegt sind, ist der Vorvertrag in der Regel wirksam. Die Parteien sind dann verpflichtet, den Hauptvertrag entsprechend den im Vorvertrag festgelegten Bedingungen zu schließen.

Ist ein Mietvorvertrag gültig?

Ja, ein Mietvorvertrag ist gültig und kann rechtliche Bindung erzeugen, vorausgesetzt er enthält bestimmte Mindestangaben. Dazu gehören die Angabe der Vertragsparteien, die Festlegung des Mietobjekts, eine zugrundeliegende Mietdauer und den zu leistenden Mietzins. Obwohl ein Mietvorvertrag formlos geschlossen werden kann, wird eine schriftliche Fixierung dringend empfohlen, um spätere Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Was muss ein Mietvorvertrag enthalten?

Ein Mietvorvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Die Vertragsparteien (Mieter und Vermieter)
  • Die Festlegung des Mietobjekts
  • Eine zugrundeliegende Mietdauer
  • Den zu leistenden Mietzins

Weitere Vertragsbedingungen, wie die Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten, Sicherheitsleistungen oder ein Konkurrenzschutz, können ebenfalls geregelt werden. Allerdings werden diese Details üblicherweise im Hauptmietvertrag festgelegt. Wichtig ist auch, dass der Mietvorvertrag die Bezeichnung „Vorvertrag“ enthält, um sich eindeutig von einer bloßen Absichtsbekundung abzugrenzen und die Verbindlichkeit der Vertragsinhalte zu suggerieren.

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