Mieterselbstauskunft Vorlage: Ratgeber, PDF- & Word-Muster

Mittlerweile hat sich die Mieterselbstauskunft zu einem festen Bestandteil in Sachen Wohnungssuche etabliert. Ein Vermieter will nämlich genau wissen, wer bei ihm einzieht. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber mehr dazu und verwenden Sie die kostenfreie Vorlage.

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Mieterselbstauskunft Vorlage: So sieht das Musterschreiben aus.
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In 3 Minuten zur eigenen Mieterselbstauskunft!

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Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Mit einem Fragebogen holt er deshalb wichtige Informationen über den potenziellen Mieter und seiner finanziellen Lage ein. Gerade bei Menschen mit einem niedrigen Einkommen (z. B. auch Studenten) ist dies wichtig. Immerhin hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer zuverlässigen Zahlung der Miete. Deshalb ist die Selbstauskunft eine Art Sicherheit für ihn.

Wo erhalte ich eine Mieterselbstauskunft?

Meistens erhält man das Formular direkt bei der Besichtigung vom Vermieter überreicht. Wenn Sie sich einen Vordruck aus dem Internet herunterladen, können Sie die Auskunft auch im Vorfeld ausfüllen und bei der Besichtigung dem Vermieter übergeben.

Was beinhaltet eine Mieterselbstauskunft?

Ein typischer Aufbau einer Mieterselbstauskunft kann folgendermaßen aussehen:

  1. Titel: Versehen Sie das Formular mit der Überschrift „Mieterselbstauskunft“.
  2. Einleitung: Hierzu sind Angaben zum Objekt zu machen. Wenn vorhanden, kann dort die Objektnummer aus der Anzeige oder die Lage angegeben werden.
  3. Mietzeitpunkt: Dem Vermieter wird mitgeteilt, ab welchem Zeitpunkt die Wohnung angemietet werden soll.
  4. Erläuterungen: Meistens wird bei der Einleitung darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige Aussage der Bewerber handelt. Weiter willigen Sie ein, dass Ihnen bewusst ist, dass der Vermieter Ihre gemachten Angaben als Kriterien zur Entscheidung über die Wohnungsvergabe heranziehen kann.
  5. Informationen zum Interessenten: Neben den Angaben zu Vorname und Name werden auch die aktuelle Wohnadresse sowie weitere persönliche Daten, z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben. Des Weiteren kann es vorkommen, dass Sie auch nach Beruf, Arbeitsverhältnis und Einkommen gefragt werden. Auch evtl. Mitmieter müssen diese Angaben machen.
  6. Informationen zu evtl. mit einziehenden Personen: Normalerweise sind Angaben über Namen und Geburtsdaten sowie Verwandtschaftsverhältnis zu machen.
  7. Informationen zu Rechtlichem: Hierbei geht es um Räumungsklagen oder Mietrückstände. Auch Fragen über Vorstrafen oder eidesstattlichen Versicherungen können gestellt werden.
  8. Informationen zu Sozialleistungen: Es wird gefragt, ob die Miete evtl. vom Amt übernommen wird.
  9. Einwilligung zur SCHUFA-Abfrage: Sie müssen auf dem Formular einwilligen, dass Sie einer SCHUFA-Abfrage zustimmen.
  10. Weitere Erklärungen: Sie müssen erklären, dass Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht haben. Zudem muss der Vermieter sich einverstanden erklären, dass er diese Daten nur für die Vermietung nutzt und im Falle, dass kein Mietvertrag zustande kommt, die Daten vernichtet.
  11. Unterschrift: Die Selbstauskunft ist von Ihnen und allen anderen Mitmietern zu unterschreiben. Ein aktuelles Datum muss ebenfalls vorhanden sein.
Funktionsweise der Mieterselbstauskunft.

Wie funktioniert die Selbstauskunft für Mieter?

In der Regel besteht die Mieterselbstauskunft aus einem Formular. Hierin muss der Mieter Fragen beantworten, die für den Vermieter für das spätere Mietverhältnis relevant sind. Meistens können die Formulare schon auf den Webseiten von Wohnungsgesellschaften oder Maklern heruntergeladen werden.

Oftmals werden sie auch auf den Seiten von Wohnungsportalen zum Download bereitgestellt. Manchmal werden die Papierexemplare auch direkt bei einer Besichtigung an die Interessenten verteilt.

Von folgenden Personengruppen wird die Selbstauskunft in Anspruch genommen:

  1. Mieter: Immer, wenn Sie eine Wohnung anmieten, gehört die Mieterselbstauskunft automatisch dazu. Für einen Mietvertrag ist sie Voraussetzung.
  2. Mietinteressenten: Häufig können Bewerber schon im Vorfeld einer Wohnungsbesichtigung die Selbstauskunft ausfüllen und zusammen mit der Bewerbung für eine Wohnung einreichen.
  3. Makler: Arbeitet ein Makler für einen Vermieter, kann er im Rahmen seiner Tätigkeit eine Selbstauskunft für den Vermieter einholen.
  4. Vermieter: Im Vorfeld mehr über den potenziellen Mieter erfahren: Daran hat fast jeder Vermieter Interesse. Deshalb nutzt heutzutage auch jeder Vermieter die Mieterselbstauskunft.

Wenn Sie Mieter sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, dem Vermieter die Selbstauskunft zukommen zu lassen:

  • Per Post: Wenn Sie die Wohnung schon besichtigt haben, können Sie die Selbstauskunft neben den noch anderen einzureichenden Unterlagen per Post an den Vermieter schicken. Es wäre ratsam diese Unterlagen per Einschreiben zu versenden, dann haben Sie auch gleichzeitig einen Nachweis darüber, dass der Vermieter den Brief erhalten hat.
  • Persönlich: Möchten Sie Ihre Mieterselbstauskunft persönlich abgegeben, können Sie sich diese schon vor der eigentlichen Besichtigung ausdrucken. Bei der Wohnungsbesichtigung können Sie dann Ihre Bewerbung samt Selbstauskunft direkt persönlich übergeben.
  • Per E-Mail: In den meisten Fällen könne Sie auch die Selbstauskunft eingescannt an Ihren Vermieter per Mail schicken. Hier haben Sie eindeutig einen zeitlichen Vorteil gegenüber der Versendung mit der Post.
Diese Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig.

Welche Fragen sind erlaubt?

Für einen Vermieter ist es wichtig, möglichst viele Informationen über einen Bewerber zu sammeln, bevor der Mietvertrag (zum Mietvertrag Muster) unterschrieben wird. Damit aber die Persönlichkeitsrechte eines Wohnungssuchenden geschützt werden, gibt der Gesetzgeber hierzu die zulässigen Fragen vor. Dabei ist zu beachten, dass die ausschlaggebenden Fragen auch wirklich nur einen direkten Bezug zum Mietverhältnis besitzen. Angaben zu der Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen möchten oder auch das Alter der Mieter gehören dazu.

Auch Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Mieters sind grundlegend. Der Vermieter hat also das Recht, Gehaltsnachweise und Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen einzuholen. In einer Mieterselbstauskunft darf des Weiteren auch nach Insolvenzverfahren und Räumungstiteln wegen Mietrückständen nachgefragt werden. Meistens haben Vermieter die Möglichkeit, Haustierhaltungen zu untersagen. Deshalb sind auch solche Fragen zulässig. Unberührt hiervon bleiben Kleintiere. Für diese darf der Vermieter die Haltung nicht untersagen und daher auch keine Angaben vom Mieter darüber verlangen. Der Mieter muss außerdem Angaben dazu machen, ob er die Wohnung auch zusätzlich gewerblich nutzen möchte.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

In den letzten Jahren haben sich die Gerichte mit der Frage beschäftigt, welche Angaben eine Mieterselbstauskunft enthalten darf. Vermieter sollten unbedingt darauf achten, nicht zu diskriminieren. Natürlich wäre es für den Vermieter äußerst interessant, ob der Bewerber Mitglied im Mieterverein ist. Dennoch ist diese Frage unzulässig. Auch die Frage nach anderen Vereinen, Gewerkschaften oder Parteien sind nicht erlaubt. Angaben zu religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit sind ebenfalls verboten, da sie als diskriminierend eingestuft werden. Für den Vermieter ist insbesondere interessant, wie viele Personen in Zukunft die Wohnung bewohnen möchten. Die Frage nach einer Schwangerschaft jedoch ist nicht erlaubt.

Etwas brenzlig wird es auch bei Informationen über wirtschaftliche Verhältnisse. Grundlegende Fragen, wie oben kurz angeführt, sind erlaubt. Auskünfte über bestehende Kredite dürfen allerdings nicht eingeholt werden. Wenn ein Vermieter herausfinden möchte, ob der Bewerber verschuldet ist, wäre eine Bonitätsauskunft ratsam. Ein etwaiger Zigarettenkonsum darf auch nicht hinterfragt werden, denn Nikotinabusus zählt zu einer anerkannten Krankheit. Fragen danach wären diskriminierend.

Wenn Sie als Mieter nun doch im Rahmen der Selbstauskunft mit solchen Fragen konfrontiert werden, haben Sie das Recht, nicht zu antworten bzw. Sie dürfen im Zweifel sogar lügen. Würde ein Vermieter Ihnen aufgrund dieser falschen Angaben kündigen, hätte er vor Gericht äußerst schlechte Chancen. Im Übrigen betreffen diese unzulässigen Fragen nicht nur die Mieterselbstauskunft. Im persönlichen Gespräch zwischen Vermieter und Mieter sind diese Fragen ebenfalls zu unterlassen und könnten im Extremfall sogar juristische Auseinandersetzungen mit sich bringen.

Sie können das beiliegende Schreiben kostenfrei verwenden.

Welche Unterlagen können vom Mieter verlangt werden?

Grundsätzlich wird zunächst einmal eine aktuelle Gehaltsabrechnung des Mieters verlangt. Auch zu empfehlen ist die Einholung einer Bonitätsauskunft (auch Schufa-Selbstauskunft genannt). Vermieter können damit prüfen, ob der Interessent in der Vergangenheit schon einmal wegen Zahlungsausfall auffällig geworden ist.

Ist dem Vermieter der Vorvermieter bekannt, darf er bei ihm durchaus nachfragen, ob der Interessent seinen Mietzahlungen immer regelmäßig nachgekommen ist. Mit diesen Informationen, Zahlung der Kaution und einer ersten Mietrate ergibt sich für den Vermieter eine relativ gute Sicherheit.

Unser kostenloses Muster: Mieterselbstauskunft Vorlage

Standardisierte Vorgaben für den Aufbau der Selbstauskunft gibt es nicht. Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen zum Download, die entweder der Vermieter für Mietinteressenten oder der künftige Mieter nutzen kann.

Mieterselbstauskunft

 

Sehr geehrte(r) [Vermieter],

 

hiermit erkläre ich / wir als potenzielle(r) Mieter Ihrer Wohnung in [Adresse der Immobilie] folgende Auskünfte:

 

Persönliche Daten

Vorname und Nachname: [Vorname Nachname]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Derzeitige Anschrift: [Derzeitige Anschrift]

Telefonnummer: [Telefonnummer]

E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]

 

Angaben zum Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber: [Arbeitgeber]

Berufliche Stellung: [Berufliche Stellung]

Monatliches Nettoeinkommen: [Monatliches Nettoeinkommen]

 

Angaben zur aktuellen Wohnsituation

Derzeitiger Vermieter: [Derzeitiger Vermieter]

Dauer des derzeitigen Mietverhältnisses: [Dauer des derzeitigen Mietverhältnisses]

Grund für den Umzug: [Grund für den Umzug]

 

Weitere Angaben

Zahl der Personen, die in die Wohnung einziehen: [Zahl]

Haustiere: [Beschreibung der Haustiere, falls vorhanden]

 

Schufa-Auskunft

Ich bin damit einverstanden, dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wird.

 

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

Ich willige ein, dass die von mir gemachten Angaben zur Prüfung meiner Bonität und Eignung als Mieter verwendet und gegebenenfalls an Dritte, wie beispielsweise Auskunfteien, weitergegeben werden dürfen.

 

Datenschutz

Mir ist bekannt, dass meine persönlichen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden und nur zu dem angegebenen Zweck verwendet werden.

 

Ort, Datum                                                    Unterschrift Mieter/in

 

…………………………                                 …………………………

Fazit zur Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist ein entscheidendes Instrument für Vermieter, um wertvolle Informationen über potenzielle Mieter und deren finanzielle Lage zu sammeln. Sie bietet eine Art Sicherheit für den Vermieter bezüglich der zuverlässigen Zahlung der Miete. Es ist jedoch wichtig, dass die gestellten Fragen einen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben und die Persönlichkeitsrechte des Wohnungssuchenden respektiert werden. Unzulässige Fragen können zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Im Allgemeinen wird die Mieterselbstauskunft zusammen mit anderen relevanten Unterlagen wie einer Gehaltsabrechnung und einer Bonitätsauskunft eingereicht. Falschangaben in der Selbstauskunft können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich einer fristlosen Kündigung oder einer Anfechtung des Mietvertrags. Es ist daher für beide Parteien von Vorteil, wenn der Prozess der Selbstauskunft transparent und korrekt durchgeführt wird.

Mieterselbstauskunft Vorlage: So sieht das Musterschreiben aus.

Einfache Mieterselbstauskunft: die kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community eine einfache Mieterselbstauskunft erstellt. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um die Mieterselbstauskunft

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Welche Unterlagen sollte ich mir als Vermieter einholen?

  • Mieterselbstauskunft
  • Kopie vom Personalausweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Angaben des Vormieters
  • Bonitätsauskunft

Was passiert, wenn ich Falschangaben in der Selbstauskunft mache?

Fragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, die der Mieter jedoch mit falschen Angaben beantwortet, können einige Konsequenzen nach sich ziehen. Im Einzelfall kann sogar eine fristlose Kündigung drohen. Auch eine Anfechtung des Mietvertrags ist möglich. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Mieter seine finanzielle Lage wesentlich besser dargestellt hat, als sie eigentlich ist.

Was hat ein Mieter auch ohne Selbstauskunft mitzuteilen?

In manchen Fällen sollten Mieter Informationen an den Vermieter weitergeben, auch wenn sie nicht danach gefragt wurden. Zum Beispiel wäre das der Fall, wenn ein Schweigen eine arglistige Täuschung wäre. Das hätte zur Folge, dass der Vermieter den Mietvertrag anfechten kann. Auch könnte der Mietvertrag sogar seine Wirksamkeit verlieren (siehe hierzu §§ 123, 124 BGB). Ist der Mieter arbeitslos und kann sich eine Miete eigentlich gar nicht leisten, muss er dies dem Vermieter gegenüber mitteilen. Auch wenn gegen den Mieter ein Insolvenzverfahren läuft, muss darüber informiert werden.

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