zuletzt aktualisiert am: 04.07.2022
Mietrecht > Mietbürgschaft Vorlage
Die Mietbürgschaft wird immer beliebter und verspricht auf den ersten Blick viele Vorteile. Dahinter steckt die einfache Idee, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mietkaution nicht in Bar hinterlegt wird, sondern ein Bürge diese übernimmt. Der Mieter profitiert von mehr Bargeld, und der Vermieter mindert seinen Verwaltungsaufwand.
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Das grundsätzliche Prinzip der Mietbürgschaft wurde bereits im vorherigen Abschnitt erklärt. Es bleibt auch immer dasselbe, lediglich die Art der Bürgen kann variieren. Rechtlich zulässig sind private Bürgschaften, die Bankaval und die Mietkautionsversicherung. Diese drei Varianten sind die häufigsten und sollen deswegen einmal näher vorgestellt werden:
Während die Mietkaution alle Vorteile einer Einmalzahlung hat, die für den Vermieter mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden ist, ist die Mietbürgschaft für den Vermieter deutlich einfacher zu handhaben. Als Vermieter darf man entweder eine Kaution, oder aber eine Bürgschaft verlangen. Die Höhe der Kaution/der Bürgschaft ist gesetzlich normiert und richtet sich am Mietpreis für den zur Verfügung gestellten Raum aus. Mieter müssen die Kaution hinterlegen, oder entsprechende Bürgen vorweisen können. In jedem anderen Fall kommt der Mietvertrag nicht zustande, oder kann außerordentlich gekündigt werden. Im Gegensatz zur Mietkaution handelt es sich auch der Sicht des Mieters bei einer Bürgschaft in der Regel nicht um eine einmalige Zahlung, sondern um fortlaufende Kosten. Eine Ausnahme bilden hier private Bürgschaften, die erfahrungsgemäß schnell problematisch werden können.
Ein privater Bürge übernimmt bei einer privaten Bürgschaft die finanziellen Verpflichtungen, die aus dem Mietverhältnis und dem Gebrauch des Wohnraums entstehen können. Hier tauchen häufig massive Probleme auf, denn der Vermieter muss die Bonität des Bürgen in eigener Verantwortung prüfen. Gleichzeitig ist die enge private Bindung der Bürgen zum Mieter häufig ein großes Problem. Als Beispiel: In jungen Jahren übernehmen die Eltern gerne die Mietbürgschaft. Allerdings zerstreiten sich die Eltern und ihr Kind im Laufe der Zeit und die Eltern wollen von der Bürgschaft zurücktreten. Grundsätzlich ist das zu jeder Zeit möglich, allerdings verliert das Kind dann den Wohnraum. Auch der plötzliche Todesfall des Bürgen ist eine häufige Problemstellung. Viele Vermieter akzeptieren deswegen nur Mietkautionsversicherungen, oder entsprechende Bankaval.
Die Bonitätsprüfung des Vermieters ist ein häufiger Streitpunkt bei privaten Mietbürgschaften. Dahinter steckt die Problematik, dass der Vermieter natürlich möglichst viel wissen will. Aber ebenso nicht alles wissen darf. Als Bürge muss man auf jeden Fall ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Im idealen Fall richtet man ein entsprechendes Bürgschaftskonto ein, mit dessen Hilfe der Vermieter den vereinbarten Betrag abgesichert im Bedarfsfall abrufen kann. Das erleichtert das weitere Vorgehen und erübrigt weitere Prüfungen der Bonität im weitesten Sinne.
Bei einer privaten Bürgschaft spielt es keine Rolle, wer diese Bürgschaft übernimmt. Anstelle der Eltern können das auch Freunde, oder andere private Personen sein. Es ist allerdings empfehlenswert, dass sich die Bürgen im engeren Bekanntenkreis, oder aber im Kreis der Verwandten befinden. Denn nur hier kann das notwendige Vertrauen als vorausgesetzt betrachtet werden. Bei einer Mietkautionsversicherung und einem Bankaval muss darauf geachtet werden, dass der Anbieter über eine Lizenz in Deutschland verfügt und Bank- und Versicherungsgeschäfte tätigen darf. Ansonsten handelt es sich automatisch um eine private Bürgschaft, auch wenn ein Unternehmen als Bürge auftritt.
Der Schlüssel zur erfolgreichen Mietbürgschaft ist die Mietbürgschaftserklärung. Für diese gibt es eine Reihe von Formvorschriften, die teilweise nicht zwingend eingehalten werden müssen. Im Sinne der Sicherheit aller Parteien sollten sie aber dennoch eine Beachtung finden. Wichtige und vom Gesetzgeber gewollte Inhalte sind:
An erster Stelle sind die Kosten zu nennen, welche für die Nutzung der Bankaval, sowie für den Abschluss und die Nutzung der Versicherung anfallen. Diese können erheblich teurer sein, als der Ertrag aus einer rechtmäßig durch den Vermieter angelegten Mietkaution. Viele Mieter ärgern sich, wenn sie die Mietkaution beim Auszug nicht zurückbekommen, weil sie die genannten Lösungen verwendet haben. Gerade bei besonders langfristigen Mietverhältnissen kann hier schon ein Sümmchen zusammenkommen. Gerade bei Mietkautionsversicherungen besteht zudem die Gefahr, sich im sogenannten Kleingedruckten zu verlieren. Hier sollte man sich unter Umständen einen fachkundigen Rat einholen, um spätere Kosten effektiv zu vermeiden. Dasselbe Risiko besteht übrigens auch beim Bankaval. Dem kurzfristigen Nutzen steht also immer ein langfristiges Kostenrisiko gegenüber, weswegen die Entscheidung über eine Bürgschaft auch durch die Bürgschaftsempfänger mit Bedacht getroffen werden sollte. Im Notfall, aber auch wenn man einfach Geld verfügbar halten will, ist die Bürgschaft mit Sicherheit eine praktische Lösung und bietet viele Vorteile. Aber auch hier gilt, dass man die Vertragsbestandteile bei Bürgschaften beachten sollte, die nicht im privaten Bereich abgeschlossen wurden.