zuletzt aktualisiert am: 17.07.2022
Mietrecht > Befristeter Mietvertrag Vorlage
Ein befristeter Mietvertrag wird abgeschlossen, wenn der Vermieter seine Wohnung nur für einen bestimmten Zeitraum vermieten will.
Erstellt von:
Rechtsanwalt Alexander Dietrich
von der Kanzlei DIETRICH LEGAL®
1. Vertragsvorlage auswählen
2. Notwendige Angaben machen
3. PDF & Word-Vorlage per E-Mail erhalten
4. Vorlage ausdrucken und verwenden
Allerdings kann ein Mietvertrag nur befristet werden, wenn es dafür ein gesetzlich anerkannten Grund, (Eigenbedarf nach Ende der Mietzeit, Umbau oder Instandsetzung der Wohnung oder Betriebsbedarf nach Vertragsablauf) gibt. Liegt einer dieser angeführten Fälle vor, ist eine Zeitvermietung laut Paragraf 575 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig. Der befristete Mietvertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Zeitdauer und bietet daher dem Vermieter eine vernünftige Planungssicherheit. Für den Mieter bedeutet ein Zeitmietvertrag allerdings keinen Kündigungsschutz und eventuell eine zu lange Bindung an den Vertrag.
Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Mietdauer bei einem solchen Zeitvertrag befristet. Das Mietverhältnis endet mit dem schriftlich festgelegten Datum. Seit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 kommt der "qualifizierte Zeitvertrag" zur Anwendung. Davor konnte hierzulande auch ein sogenannter "einfacher Zeitvertrag" abgeschlossen werden. Damals mussten die Vermieter keinen Befristungsgrund für eine Vermietung auf Zeit angeben. Mittlerweile muss die zeitliche Befristung exakt begründet und im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. TIPP: Nachträgliche Änderungen des Befristungsgrundes sind unwirksam.
Wie in diesem Beitrag bereits festgehalten, ist bei sogenannten Zeitverträgen die Mietdauer festgelegt und endet automatisch nach Ablauf des Vertrages. Wird der Wohnraum jedoch noch vor Ablauf des Mietvertrages benötigt, ist eine Eigenbedarfskündigung dennoch nicht möglich. Wird der Mieter / die Mieterin jedoch vertragsbrüchig, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig. Eigenbedarf kann nicht angeführt werden, da es sich dabei um keinen außerordentlichen Kündigungsgrund handelt. Infolgedessen schützt ein befristeter Mietvertrag die Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung.
Mit einem befristeten Mietvertrag kann der Vermieter das Wohnrecht seiner Mieter/Mieterinnen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen. Das ist durchaus sinnvoll und zudem zulässig, wenn nach Ablauf des Zeitvertrages mit Eigenbedarf zu rechnen ist oder wenn danach Renovierungen vorgenommen werden sollen. Falls der Vermieter den Wohnraum nach Ablauf des Vertrages als Werkswohnung, für den Hausmeister verwenden will, ist eine zeitliche Befristung des Mietvertrages ebenso zulässig.
Wenn der befristete Mietvertrag ausläuft, sollte der Vermieter besondere Vorsicht walten lassen. Denn trotz Befristung haben beide Vertragsparteien das Recht, eine Verlängerung des Zeitvertrages zu beantragen. Es kann dann ein neuer, befristeter Mietvertrag ausgestellt werden. Geschieht dies nicht endet der Vertrag zum festgelegtem Datum und die Mieter müssen ausziehen. Allerdings muss der Vermieter den Mietern vor Mietvertragsende bekanntgeben, ob der im Vertrag festgehaltene Befristungsgrund noch aktuell ist. Andernfalls kann sich das Mietverhältnis um den Zeitraum der Verzögerung verlängern.
Ein Mietvertrag Muster zum kostenlos Download finden Vermieter und Mieter im Internet. Auf unserer Webseite des Deutschen Mieterbundes gibt es beispielsweise solche Vorlagen. Auf verschiedenen Portalen gibt es Mietverträge als Vorlage oder Muster als PDF zum kostenlosen Downloaden und Ausdrucken.
Die drei per Gesetz (§ 575 BGB) anerkannten Gründe sind: Eigenbedarf nach Ablauf der Mietzeit; Baumaßnahmen wie eine Instandsetzung oder ein Neubau oder eine Nutzung als Werkswohnung. Sollte keiner diese Gründe vorliegen oder fällt der Grund gänzlich weg, hat der Mieter Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Der befristete Mietvertrag muss schriftlich abgefasst und original unterschrieben werden. Andernfalls gilt der Zeitvertrag als unbefristet, wenn er länger als ein Jahr gültig sein soll. Des Weiteren muss das Ende des Vertrages genau angeführt sein. Es gibt zwar keine gesetzliche Mindestlaufzeit und der Zeitvertrag kann auch beliebig oft verlängert werden. Allerdings muss der Befristungsgrund auch zum Ablauf des Vertrages noch vorliegen. Nachträgliche Änderungen des Befristungsgrundes sind unwirksam. Dann endet das Mietverhältnis bei Ende der Mietzeit automatisch und der Vermieter kann auf die Räumung pochen. Der Mieter kann weder auf eine soziale Härte als Verlängerungsgrund anführen, noch eine gerichtliche Räumungsfrist in Anspruch nehmen. Laut (§575 BGB) hat der Mieter allerdings das Recht 4 Monate vor Ablauf des Zeitvertrages eine Information darüber zu erhalten, ob die Befristung weiterhin besteht. Erhält er keine Antwort auf seine Anfrage, kann er die Mietdauer um den Zeitraum der Verspätung ausdehnen.
Ein befristeter Mietvertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Vermieter und Mieter müssen die Laufzeit einhalten. Das Mietverhältnis kann nur bei Absprache der Vertragsparteien aufgelöst werden. Sollte aber ein schwerwiegender Grund vorliegen, dann ist es möglich, dass der Vermieter dem Mieter fristlos kündigt. Das könnten zum Beispiel Mietrückstände oder eine vereinbarte und nicht bezahlte Kaution sein. Bei kleineren Verstößen muss der Vermieter den Mieter zuerst abmahnen, bevor er eine Kündigung ausspricht.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Eigenbedarf, Umbau, Werkswohnung) gegeben sind, kann ein "qualifizierter Zeitmietvertrag" abgeschlossen werden. Verfügt der befristete Mietvertrag nicht ausdrücklich einen dieser angeführten Befristungsgründe, ist er ungültig. Es ist wichtig, dass der Befristungsgrund während der Vertragslaufzeit bestehen bleibt. Der Zeitmietvertrag darf die vom Vermieter gewünschte Laufzeit haben. Dabei kann es sich um sechs Monate, aber auch um vier Jahre handeln. Da der Grund der Befristung während der Dauer des Mietverhältnisses auch einmal wegfallen kann, haben Mieter/Mieterinnen vier Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages das Recht nachzufragen, ob der Befristungsgrund noch gegeben ist. Die Vermieter müssen zeitgerecht (innerhalb eines Monats) antworten, andernfalls dürfen die Mieter das Mietverhältnis um den Zeitraum der Verzögerung ausdehnen. Fällt der Befristungsgrund dagegen komplett weg, können die Mieter sogar auf einen unbefristeten Mietvertrag beharren. Anzumerken gilt es zudem, dass laut (§ 307 BGB) die Mindestmietdauer nicht mehr als vier Jahre betragen darf. Dadurch sollen die Mieter nicht unangemessen benachteiligt werden.