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Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen rund um den Kündigungsschutz, der Kündigungsfrist und dem Kündigungsschutzgesetz.
In Kürze:
  • Die Probezeit ermöglicht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden, wenn eine langfristige Zusammenarbeit nicht funktioniert.
  • Die maximale gesetzliche Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate gemäß § 622 Abs. 3 BGB.
  • Eine Kündigung während der Probezeit kann unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, wie z.B. fehlende Schriftform oder wenn sie sittenwidrig ist.
  • Eine Kündigung darf nicht gegen das Prinzip von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstoßen, z.B. wenn sie auf sachfremden oder willkürlichen Gründen beruht.
  • Bestimmte Personengruppen genießen auch während der Probezeit gesetzlichen Kündigungsschutz.
  • Fristlose Kündigungen während der Probezeit sind zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. Diebstahl oder grobe Pflichtverletzung.

Darf der Arbeitgeber während der Probezeit einfach so kündigen? Wann eine Kündigung wirksam ist und wann nicht, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel rund um das Thema "Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam"?

Was ist eine Probezeit?

Mit der Probezeit wird ein neu eingegangenes Arbeitsverhältnis auf die Probe gestellt. Diese Probezeit greift immer dann, wenn dies in einem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster. Gesetzlich verpflichtend ist die Probezeit allerdings nicht. Intention der Probezeit soll sein, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und herausfinden, ob eine gemeinsame Arbeit langfristig in Betracht kommt. In dieser Zeit prüft der Arbeitgeber die persönliche und fachliche Eignung des Arbeitnehmers. Auch der Arbeitnehmer bekommt in dieser Zeit Einblicke in die Verhältnisse des Arbeitsplatzes, um für sich selbst abzuwägen, ob er hier langfristig arbeiten möchte.

Die Probezeit soll beiden Vertragsparteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis schnell wieder zu beenden, sollte eine langfristige Zusammenarbeit nicht klappen. Deshalb gelten in dieser Zeit auch verkürzte Kündigungsfristen.

Wie lange ist eine Probezeit?

In erster Linie richtet sich die Probezeit danach, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dabei liegt die Höchstgrenze gemäß § 622 Abs. 3 BGB bei sechs Monaten. Diese Dauer entspricht dem Regelfall, wobei es aber frei entscheidbar ist, die Probezeit kürzer zu halten. Auch durch Tarifverträge kann die Probezeit kürzer ausfallen.

Das Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgebern zu einem fairen Verhalten aufgrund vom aktuellen Arbeitsmarkt.

Wann ist die Kündigung innerhalb der Probezeit unzulässig?

Während der Probezeit gekündigt zu werden, kann dann unwirksam sein, wenn die Kündigung gegen die gesetzlichen Bestimmungen fernab des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. In Betracht kommen hier beispielsweise formelle Fehler (fehlende Schriftform). Doch auch materielle Fehler sind denkbar. Das ist dann der Fall, wenn eine Kündigung sittenwidrig ist. Auch gegen das Grundprinzip von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darf die Kündigung nicht verstoßen.

Solch ein Verstoß liegt vor, wenn die Kündigung auf sachfremden und willkürlichen Motiven beruht. Auch Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme muss beachtet werden. Unwirksam kann die Kündigung sein, wenn gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen wurde.

Auch bei einem Verstoß gegen das Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB wäre eine Kündigung unwirksam.

Für bestimmte Personengruppen gelten auch während der Probezeit die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen. Dann wäre eine Kündigung nur unter bestimmten, zusätzlichen Voraussetzungen wirksam. Wie Sie sehen, gibt es eine Fülle von Bestimmungen, die bei Missachtung des Arbeitgebers eine unwirksame Kündigung auslösen können.

Eine Probezeitkündigung kann aufgrund von diversen Kündigungsgründen erfolgen.

Kann man während der Probezeit fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose, außerordentliche Kündigung während der Probezeit ist erlaubt. Hierbei gelten die gleichen Regelungen wie für eine fristlose Kündigung während des regulären Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung für die außerordentliche fristlose Kündigung ist, dass ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. Dieser liegt immer dann vor, wenn man dem Arbeitgeber aufgrund der Existenz spezieller Tatsachen das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zumuten kann.

Gründe dafür können beispielsweise Beleidigungen oder Diebstahl sein. Aber auch eine äußerst grobe Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder Arbeitszeitbetrug kommen für die Gründe in Betracht. Wird das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt, endet dies sofort. Zu beachten gilt hier, dass die Kündigung spätestens nach zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss, damit sie wirksam ist.

Erfahren Sie mehr über die Kündigung in der Probezeit.

Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man während der Probezeit gekündigt wurde?

Werden Sie als Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt, können Sie ab dem ersten Tag, an dem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, Arbeitslosengeld I beziehen. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer vorher in den letzten 30 Monaten für mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer auch Arbeitslosengeld beziehen, wenn er innerhalb der Probezeit gekündigt wurde.
Ausnahmen bestehen bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Dies liegt darin begründet, dass der Arbeitnehmer aufgrund eines bestimmten Verhaltens die Kündigung selbst herbeigeführt hat. In der Regel hat dies zur Folge, dass die Arbeitsagentur den Bezug des Arbeitslosengeldes für 12 Wochen sperrt.

Fazit - falls Sie mehr Informationen brauchen können Sie sich durch unser Menü navigieren.

Fazit

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist unter erleichterten Voraussetzungen möglich; dies bedeutet aber nicht, dass die Probezeit ein „rechtsfreier Raum“ ist. In der Praxis wird meistens nur über das Datum und das bis dahin noch ausstehende Gehalt gestritten. In den meisten Fällen einer unwirksamen Kündigung (zum Beispiel durch nicht gewahrte Schriftform oder wenn der Betriebsrat nicht informiert wurde) kann der Arbeitgeber jedoch die Kündigung erneut aussprechen, es sei denn, die Probezeit ist bis dahin schon abgelaufen. Hier gelangen Sie zu unserem Kündigung während der Probezeit Muster.

Häufig gestellte Fragen zur Fragestellung: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Kann man Kündigung während der Probezeit anfechten?

Auch die Kündigung in der Probezeit kann von Arbeitnehmern in manchen Fällen erfolgreich angefochten werden. Eine treu- oder sittenwidrige Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der Probezeit wird vermutlich auch ein Arbeitsgericht kippen. In einigen Fällen kann dann auch eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten mit sich bringen.

Was muss man bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit beachten?

Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung während der Probezeit, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Hierbei müssen auch nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen (entweder zum Ende oder zum 15. eines Kalendermonats) beachtet werden. Das Beschäftigungsverhältnis endet genau zwei Wochen, nachdem die Kündigung zugegangen ist.

Was sind Formfehler in einer Kündigung?

Die Schriftform muss zwingend eingehalten werden. Deswegen sind Kündigungen per SMS, Fax, WhatsApp oder E-Mail unzulässig. Auch darf der Arbeitgeber nicht in elektronischer Form oder mündlich kündigen, sonst wäre die Kündigung nicht rechtswirksam.

Ist eine Kündigung auch ohne Bestätigung gültig?

Natürlich kann es sinnvoll sein, dass der Empfänger die Kündigung bestätigt. Schließlich ist der Kündigende in der Beweispflicht und muss sichergehen, dass der Andere auch die Kündigung erhalten hat. Pflicht ist dies jedoch nicht. Grundsätzlich gilt: Die Kündigung ist auch ohne Bestätigung gültig.