- Arbeitsrecht
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Kündigung in der Probezeit: Fristen, weiterarbeiten & mehr
- Während der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fristgerecht oder fristlos kündigen.
- Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, z.B. Mobbing oder Straftaten während der Arbeitszeit.
- Auszubildende und ihre Arbeitgeber können während der Probezeit ohne Begründung fristlos kündigen.
- Die standardmäßige Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen während der Probezeit nicht gekündigt werden, es sei denn, es liegt eine behördliche Zustimmung vor.
- Das Kündigungsschutzgesetz tritt erst nach sechs Wochen der Beschäftigung in einem Betrieb in Kraft.
Über die neue Arbeitsstelle ist die Freude groß. Doch oft gerät eine Tatsache etwas in den Hintergrund: Eine fristlose Kündigung ist innerhalb der Probezeit viel leichter durchzusetzen als bei Angestellten außerhalb der Probezeit. Alles rund um die Kündigung in der Probezeit lesen Sie in diesem Artikel.
Kann man in der Probezeit sofort kündigen?
Wenn Sie schon als Arbeitnehmer während der Probezeit feststellen, dass der neue Job überhaupt nicht zu Ihnen passt, fühlen Sie sich schnell unwohl. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, ganz normal zu kündigen. Auch für den Arbeitgeber gilt das Gleiche. Sollte Ihr Chef merken, dass Sie nicht in das bestehende Team passen und die Arbeit nicht nach seinen Vorstellungen erledigen, hat er die Möglichkeit, Sie noch vor Ablauf der Kündigungsfrist fristgerecht zu entlassen. Diese Art der Kündigung kann grundlos erfolgen, denn das Kündigungsschutzgesetz greift während der sechswöchigen Probezeit bislang nicht.
Denkbar sind jedoch auch fristlose Kündigungen von beiden Seiten. So muss hier aber ein wichtiger Grund vorliegen, um das Probe-Arbeitsverhältnis von jetzt auf gleich zu beenden (§ 626 BGB). Gründe für eine außerordentliche Kündigung können unter anderem Mobbing, Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber, sexuelle Belästigungen oder Straftaten während der Arbeitszeit sein. Auf alle Fälle muss der Kündigungsgrund so schwerwiegend sein, dass eine weitere Zusammenarbeit dadurch nicht mehr möglich ist.
Andere Regeln gelten bei Ausbildungsverhältnissen. Auszubildende sowie Arbeitgeber können beide während der Probezeit fristlos kündigen, ohne einen Grund zu benennen (§ 22 Abs. 1 BBiG). Dies soll gewährleisten, dass sich der Auszubildende relativ schnell um eine passendere Berufsausbildung umschauen kann.
Wie sind die Kündigungsfristen in der Probezeit?
Zunächst einmal muss zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen unterschieden werden. Handelt es sich um einen Vertrag, bei dem das Arbeitsverhältnis sowie nach der Probezeit endet, bedarf es keiner Kündigung. Das Angestelltenverhältnis endet dann ganz einfach zur vereinbarten Frist. Soll nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden, muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist, müssen andere Fristen beachtet werden. Dies gilt beispielsweise auch bei befristeten Dauerarbeitsverträgen, wenn diese auf zwei Jahre begrenzt sind. In solchen Konstellationen wird eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Ist der Arbeitsvertrag auf ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis ausgelegt, so besteht während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Hier gelangen Sie zu unserem Arbeitsvertrag Muster.
Bestehen während der Probezeit verkürzte Kündigungsfristen?
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit festgelegt, gelten hierfür andere Kündigungsfristen als nach Ablauf der Probezeit. Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich hauptsächlich nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Art der Kündigung.
Soll fristlos gekündigt werden, muss natürlich auch keine Frist eingehalten werden. Beispielsweise während Ausbildungsverhältnissen ist dies immer möglich. Bei normalen Arbeitsverhältnissen muss für eine fristlose Kündigung immer ein besonderer Grund vorliegen. Ist bei der Ausbildung die Probezeit abgelaufen, muss auch danach ein wichtiger Grund genannt werden. In aller Regel besteht bei einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist, nämlich zwei Wochen.
Es sei denn, im Arbeitsvertrag wurden längere Fristen vereinbart. Würde der Chef noch am letzten Tag der Probezeit kündigen, so muss er seinen Angestellten noch 14 Tage weiterbeschäftigen, bevor das Arbeitsverhältnis offiziell als beendet gilt. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit muss nicht darauf geachtet werden, zum 15. oder zum Monatsende zu kündigen; sie kann immer erfolgen.
Dürfen Schwangere innerhalb der Probezeit gekündigt werden?
Gemäß § 17 MuSchG darf schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden. Dies bezieht sich auch auf die Probezeit. Wenn eine Arbeitnehmerin während der Probezeit schwanger wird, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, ab Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt zu kündigen. Dann aber auch nur, wenn er zuvor die ausdrückliche, behördliche Zustimmung eingeholt hat.
Würde ein Arbeitgeber der schwangeren Angestellten kündigen, ohne von der Schwangerschaft Kenntnis zu haben, wäre eine Kündigung nicht rechtswirksam. Über die Schwangerschaft muss die Angestellte jedoch ihren Chef zunächst innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren. Auch wenn die Arbeitnehmerin nach der Geburt in Elternzeit geht, steht sie weiterhin in dem besonderen Verhältnis des Kündigungsschutzes.
Erfahren Sie mehr zum Thema: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?
Wann ist der letzte Tag der Kündigung in der Probezeit?
Innerhalb der Probezeit existiert eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist beginnt mit Zugang der Kündigung zu laufen. Diese gilt auch bis zum letzten Tag des Probearbeitsverhältnisses (maximal sechs Monate), unbeschadet des Kalendermonats. Während der Probezeit ist es unerheblich, ob zum Monatsende oder zum 15. gekündigt wird. Das Probearbeitsverhältnis endet immer zwei Wochen nach Zugang der Kündigung.
Kann ich als Arbeitnehmer noch am letzten Tag der Probezeit gekündigt werden?
Das ist durchaus zulässig und möglich. Wie Sie nun wissen, besteht während dem Probearbeitsverhältnis die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das bedeutet auch, dass Sie als Arbeitnehmer sogar am letzten Tag der Probezeit gekündigt bekommen können. Theoretisch könnte Ihnen Ihr Arbeitgeber am letzten Tag, bevor Sie nach Hause gehen, die Kündigung in die Hand geben. Somit ist sie erst einmal formell wirksam.
Sie befinden sich also bis zum letzten Tag in der Testphase. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Darauf sollte unbedingt geachtet werden.
Wie kündige ich am besten während der Probezeit?
Vielleicht denken Sie, dass die Probezeit nur für den Arbeitgeber da ist. Doch das ist nicht so, denn auch Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit die Möglichkeit haben, die Kollegen und die Tätigkeit genau unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht klang im Vorstellungsgespräch alles noch sehr verlockend, was sich dann im Arbeitsalltag als ziemlich monoton entwickelt. Ganz egal, ob Ihr Chef anstrengend ist, die Kollegen nerven oder Sie vielleicht in dieser Zeit die Zusage von Ihrem Traumunternehmen bekommen. Folgende Punkte sollen Ihnen dabei helfen, um die unangenehme Kündigung am besten hinter sich zu bringen:
Beachten Sie die Kündigungsfrist
Natürlich können Sie nicht so einfach mir nichts, dir nichts aus dem Büro spazieren. Auch dann nicht, wenn Ihr Chef einmal wieder das unterirdische Niveau hervorgekramt hat. Deshalb gelten innerhalb der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens. Werfen Sie die Kündigung beispielsweise um 21:00 Uhr ein, gilt der Zugang ab dem nächsten Tag.Vorheriges Gespräch mit dem Chef ist immer eine gute Idee
Auch die berufliche Welt ist klein. Es bringt nichts, wenn Sie in der Probezeit einen Riesenkrach anfangen, der Ihnen später sämtliche Türen verschließen kann, selbst wenn Sie recht hatten. Versuchen Sie also, Ihren Abgang genauso professionell zu gestalten wie Ihren Antritt. Hier hilft insbesondere das persönliche Gespräch mit dem Chef.Gründe für eine fristlose Kündigung
Es kann auch Situationen geben, in denen es nicht unbedingt um Professionalität geht, sondern in denen ein schneller Abgang erforderlich wird. Dies könnten zum Beispiel bei fehlendem Arbeitsschutz, das wiederholte Ausbleiben von Gehalt, Androhung von Gewalt oder sexuelle Belästigung sein. Liegen solche triftigen Gründe vor, dürfen Sie als Arbeitnehmer auch sofort innerhalb der Probezeit den Betrieb verlassen.Die wichtigsten Punkte beim Kündigungsschreiben
Damit eine Kündigung wirksam ist, muss sie spezielle Inhalte erfüllen. Deshalb sollten Sie die Anschrift des Arbeitgebers, Ihre Anschrift, den Betreff, das Datum und einen Fließtext einfügen, in dem die Maßnahmen bekannt gegeben werden. Wenn Sie in einem großen Unternehmen angestellt sind, sind teilweise auch noch Angaben zur Abteilung und Personalnummer von Vorteil.Dazu sollten Sie das gewünschte Austrittsdatum unter Verweis auf die vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Kündigungsfristen angeben. Besonders wichtig bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist die eigenhändige Unterschrift. Gründe müssen Sie in der Kündigung nicht angeben. Das Schreiben sollte zudem neutral oder positiv formuliert sein. Dies sollte auch der Fall sein, wenn es persönliche Differenzen gibt. So können Sie sich nämlich die Türen in andere Netzwerke offen halten.
Ist der Aufhebungsvertrag eine gute Option?
Wenn Sie als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen, bestehen trotzdem Ihrem Arbeitgeber gegenüber noch diverse Pflichten. Generell gilt die zweiwöchige Kündigungsfrist, in der Sie auch noch weiterarbeiten. Nicht immer ist diese Weiterbeschäftigung jedoch zielführend, weshalb in manchen Situationen ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommt. Wenn Ihr Arbeitgeber diesen unterschreibt, können Sie sofort den Betrieb verlassen.
Kann die Kündigung in der Probezeit immer erfolgen?
Bei Kündigungen während der Probezeit muss die Kündigung nicht unbedingt zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen. In den Fällen bei Kündigung während der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis immer genau zwei Wochen nach Zugang der Kündigung. Dies bedeutet, dass die Kündigung auch zu jeder Zeit erfolgen kann.
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, zu kündigen?
Ja, beide Seiten dürfen während der Probezeit das Beschäftigungsverhältnis beenden. Dabei ist es im Hinblick auf die Fristen unerheblich, wer kündigt.
Bedarf es bei der Kündigung in der Probezeit einer Begründung?
Erhalten Sie als Arbeitnehmer außerhalb der Probezeit eine Kündigung, muss immer eine Begründung enthalten sein. Während der Probezeit darf einem Arbeitnehmer wiederum ohne Begründung gekündigt werden. Grund hierfür ist das Kündigungsschutzgesetz, welches erst nach sechs Monaten in einem jeweiligen Betrieb greift (§ 1 Abs. 1 KschG).
Kann man während der Probezeit fristlos gekündigt werden oder kann man selbst fristlos kündigen?
Ja, beide Möglichkeiten sind denkbar, jedoch benötigen beide Parteien einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Eine fristlose Kündigung aus triftigem Grund bedeutet im Klartext die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Definiert ist diese Bestimmung in § 626 BGB.
Liegen besondere Härtefälle vor, muss sich nicht an bestimmte Kündigungsfristen gehalten werden. Nichtsdestotrotz muss auch eine fristlose Kündigung immer schriftlich erfolgen. In nur ganz wenigen Fällen hatten Gerichte eine fristlose, mündliche Kündigung anerkannt.
Wie verhalte ich mich nach einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber?
Selbst wenn während der Probezeit noch kein Kündigungsschutz greift, muss der Arbeitgeber einige Dinge beachten, damit eine Kündigung während der Probezeit wirksam ist. Hier gelangen Sie zu unserem Kündigung während der Probezeit Muster.
Er muss Ihnen als Arbeitnehmer nämlich vor der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen erteilen. Zwar können diese Bestimmungen individuell variieren, aber Ihr Arbeitgeber sollte Sie schon vor der Entlassung auf Ihre Fehltritte aufmerksam machen (§ 314 Abs. 2 BGB).
Normalerweise erhalten Sie eine Kündigung nicht aus heiterem Himmel. Sollten Sie dennoch einmal in diese Situation geraten, in der Sie sich eine Kündigung überhaupt nicht erklären können, ist es auf jeden Fall ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
In aller Regel geht einer Kündigung während des Probearbeitsverhältnisses eine Abmahnung voraus. Aber nicht jede Rüge vom Chef ist gleich eine Abmahnung. Damit eine Abmahnung rechtskräftig ist, müssen folgende Sachverhalte gegeben sein:
Nur ein bestimmter Verstoß wird abgemahnt, nicht das allgemeine Verhalten
Abmahnungen sollten nur infolge eines bestimmten Verstoßes erfolgen. Ihr Arbeitgeber darf bei Abmahnungen nicht allgemeine Gründe wie beispielsweise Lustlosigkeit angeben. Richtige Verstöße wären zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz oder Störung des Betriebsfriedens. Egal, wie; auf jeden Fall muss der Verstoß eine konkrete Arbeitsvertragsverletzung darstellen.Angabe der Tatuhrzeit mit Datum und eventueller Beweise
Um konkrete Beweise hervorzubringen, sollten auf alle Fälle glaubwürdige Aussagen von Kollegen oder vielleicht auch Videoaufnahmen vorliegen. Zudem sind Angaben über die Zeit und den Tag der Tat unerlässlich.Persönliches Gespräch mit Ihnen als Arbeitnehmer
Erforderlich wird ein Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, in dem er Sie mündlich schon über eine Abmahnung unterrichtet. Er muss Sie darauf hinweisen, dass eine Vertragsverletzung vorliegt und ein weiteres Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge hat. Arbeitgeber sollten Ihre Arbeitnehmer für das Fehlverhalten tadeln und auch klar zum Ausdruck bringen, dass ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen ist.
In manchen Fällen kann eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung wirksam sein. Dies kann dann der Fall sein, wenn von vornherein klar ist, dass ein Tadel keine Aussicht auf Erfolg hätte oder wenn der Vorfall so schwerwiegend war, dass eine weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen ist. Als Arbeitnehmer müssen Sie mit einer Kündigung rechnen, wenn Sie durch schlechtes Verhalten auffallen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch eine permanente Arbeitsverweigerung aufzufallen. Hierzu zählt nicht nur die mangelnde Eigeninitiative, sondern auch eine selbstständige Urlaubsnahme. In diesen Fällen muss sogar mit einer fristlosen Kündigung in der Probezeit gerechnet werden.
Wird Ihnen durch den Arbeitgeber gekündigt und Sie wollen Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, kann Ihnen unter Umständen eine Sperrfrist drohen. Es könnte Ihnen nämlich zur Last gelegt werden, dass Sie sich nicht genügend bemüht haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dies kann umgangen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber um eine ordentliche Kündigung bitten.
Fazit zum Thema Kündigung in der Probezeit
Gesetzlich gesehen ist eine Probezeit keine Pflicht. Sie wird üblicherweise zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Der Kündigungsschutz gilt während der Probezeit nicht, sondern tritt erst nach Ablauf von sechs Wochen der Beschäftigung in einem Betrieb in Kraft. Ein Grund für eine Kündigung während der Probezeit ist nicht erforderlich. Zu beachten gilt es jedoch, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit auch noch während dieser zugehen muss. Das alleinige „Abschicken“ der Kündigung in dieser Zeit ist nicht ausreichend. Schwangere Angestellte haben zudem auch während der Probezeit einen Sonderkündigungsschutz.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung & Kündigungsfrist während der Probezeit
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Muss ich nach Kündigung in der Probezeit noch arbeiten?
Nach einer Kündigung während der Probezeit müssen Sie sich an die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist halten. Im Rahmen der Probezeit beträgt diese Frist laut § 622 Abs. 3 BGB in der Regel 14 Tage zum Monatsende oder zum 15. des Monats, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag sind andere Fristen vereinbart. Während dieser Frist sind Sie grundsätzlich weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Kann ich in der Probezeit sofort aufhören zu arbeiten?
Ein sofortiges Beenden des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur unter besonderen Umständen möglich. Diese könnten beispielsweise eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitgebers sein. Ansonsten wäre ein sofortiges Aufhören zu arbeiten rechtlich problematisch und könnte zu Schadensersatzforderungen führen.
Was passiert, wenn man in der Probezeit selbst kündigt?
Wenn Sie selbst in der Probezeit kündigen, gelten für Sie dieselben Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber. Das heißt, Sie sind in der Regel verpflichtet, die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten.
Beachten Sie jedoch, dass eine Eigenkündigung Auswirkungen auf etwaige Ansprüche, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, haben kann.