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Alkoholtest am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten & mehr

Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Alkoholtest am Arbeitsplatz wissen!
In Kürze:
  • Ein Alkoholtest darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers durchgeführt werden.
  • In besonders schweren Fällen des Alkoholmissbrauchs am Arbeitsplatz droht die fristlose Kündigung.
  • Ist ein Kollege von Ihnen alkoholisiert, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Arbeitgeber können Alkohol am Arbeitsplatz verbieten.

Arbeiten Mitarbeitende in einem Unternehmen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann dies unter Umständen sehr gefährlich werden. Doch ein Arbeitgeber kann einen Alkohol- oder Drogentest nicht einfach so anordnen und ist rechtlich heikel. Ein solcher Test greift nämlich in die Privatsphäre sowie in die persönliche Integrität ein. Somit könnten die Schutzrechte verletzt werden, weshalb ein Alkoholtest nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden kann. Welche Voraussetzungen für einen Alkoholtest am Arbeitsplatz vorliegen müssen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Dürfen Arbeitgeber einen Alkoholtest am Arbeitsplatz erzwingen?

Grundsätzlich ist es so, dass Alkohol- sowie auch Drogentests nur mit der Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters durchgeführt werden können. Aufgrund des Art. 2 Abs. 2 GG hat ein alkoholisierter Arbeitnehmer das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb darf er weder zu einer Atemalkoholanalyse noch zu einer Untersuchung seines Blutalkoholwertes gezwungen werden.

Verlangt ein Arbeitgeber also unangekündigt und ohne begründeten Verdacht einen Alkoholtest, so haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, diesen zu verweigern. Die Wahrung der Privatsphäre sowie der körperlichen Integrität des Arbeitnehmers wiegt von höherem Interesse, als das des Arbeitgebers. Auch das Bundesarbeitsgericht entschied im Jahre 1999 ebenfalls so (vgl. Urteil BAG vom 12.08.1999, Az.: 2 AZR 55/99). Hierbei ging es um einen Arbeitnehmer, der einen Beruf als bewaffneter Wachmann ausgeführt hat und von seinem Arbeitgeber zu einer Blutuntersuchung aufgefordert wurde. Einen besonderen Anlass gab es hierzu nicht. Da der Arbeitnehmer sich dem Bluttest verweigerte, folgte daraufhin die Kündigung. Dagegen klagte der Wachmann vor dem Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht entschied letztlich, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist, denn laut dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag oder aus entsprechenden anderweitigen Vereinbarungen, war der Wachmann zu einem Alkoholtest nicht verpflichtet.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat Alkohol am Arbeitsplatz?

Zwar ist Alkohol am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten; kommen Sie allerdings angetrunken oder gar betrunken auf die Arbeit, müssen Sie mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit zu verbieten.

Gibt es Möglichkeiten, einen Alkoholtest zu begründen?

Ja, denn wenn ein begründeter Verdacht bei einem Mitarbeiter vorliegt, kann eine Kontrollmaßnahme vonseiten des Arbeitgebers sehr wohl gerechtfertigt sein. Ein gegebener Anlass liegt vor, wenn ein Mitarbeiter einen konkreten Hinweis dazu gibt, dass bei einem anderen Arbeitnehmer ein Alkoholmissbrauch vorliegt. Zudem leitet sich eine Meldepflicht schon aus den §§ 15, 16 ArbSchG ab. Damit der Arbeitgeber solch eine Kontrollmaßnahme jedoch durchführen kann, benötigt er die Zustimmung des Betriebsrates. Auch wenn bestimmte Maßnahmen zur Überwachung des Alkoholverbots in einem Betrieb eingeführt werden, muss hierbei das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachtet werden.

Über das Alkoholverbot am Arbeitsplatz.

Kann der Arbeitgeber Alkohol am Arbeitsplatz verbieten?

Es gibt kein pauschales Gesetz, dass Arbeitnehmern untersagt, Alkohol am Arbeitsplatz zu konsumieren. Dies bedeutet wiederum, dass es den meisten Arbeitnehmern gestattet ist, beispielsweise während der Mittagspause Alkohol zu sich zu nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich Arbeitnehmer nach Lust und Laune betrinken können.

Konsumieren Sie während der Arbeitszeit Alkohol, muss gewährleistet sein, dass Sie Ihre Arbeitsleistung noch ohne jegliche Beeinträchtigung ausführen können. Haben Sie sich betrunken und sind nicht mehr voll arbeitsfähig, verstoßen Sie somit gegen Ihre vertraglichen Pflichten. Dies greift ebenfalls beim Restalkohol, wenn Sie in der Nacht zuvor zu viel getrunken haben.

Als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer müssen die Vorschriften zur Arbeitssicherheit beachtet werden. Diese besagen, dass keine Gefährdung von Leben oder Beschädigung von Arbeitsmitteln riskiert werden darf.

Darüber hinaus hat jeder Arbeitgeber das Recht, ohne Angabe von Gründen, ein betriebliches Alkoholverbot auszusprechen. Für Arbeitnehmer ist dieses Alkoholverbot dann bindend, was bedeutet, dass sie im Falle einer Nichtbeachtung gekündigt werden können.

Betriebliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz

Das betriebliche Alkoholverbot findet entweder mit einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag Niederschlag oder in Form einer Betriebsvereinbarung. Um eine Betriebsvereinbarung zu schließen, benötigt der Arbeitgeber jedoch zunächst die Zustimmung des Betriebsrates (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Gut zu wissen: Gibt es bei Ihnen im Unternehmen ein betriebliches Alkoholverbot, dürfen Sie auch im Homeoffice während der Arbeitszeit keinen Alkohol zu sich nehmen.

Fazit zum Alkoholtest am Arbeitsplatz

Festzuhalten gilt, dass es zwar kein Gesetz über ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz gibt, es aber dem Arbeitgeber - je nach betrieblichen Erfordernissen - gestattet sein kann, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zu verbieten. Ein solches Verbot kann vertraglich festgehalten werden. Können Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeit aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr sachgemäß durchführen, droht Ihnen eine Abmahnung. Wiederholt sich der Verstoß, kann dies sogar zur Kündigung führen. Fechten Sie eine Kündigung beziehungsweise Abmahnung wegen Alkoholkonsum an, so liegt die Beweislast zunächst beim Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen rund um den Alkoholtest am Arbeitsplatz

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Ist Alkohol am Arbeitsplatz ein fristloser Kündigungsgrund?

Zwar stellt der regelmäßige reine Alkoholkonsum noch keine schwerwiegende Verfehlung dar, so dass es lediglich zu einer Abmahnung oder ordentlichen Kündigung führen kann. Anders sieht es aus, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen hinzukommen; dann ist eine fristlose Kündigung nicht ganz ausgeschlossen (vgl. Urteil Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.08.2004, Az.: 7 Sa 240/04).

Wer darf auf Alkoholkonsum kontrolliert werden?

Führen Sie eine Tätigkeit an einem gefahrenträchtigen Arbeitsplatz aus, wie beispielsweise Maschinenführer oder Busfahrer, so hat der Arbeitgeber schon bei dem geringsten Verdacht auf Alkoholmissbrauch das Recht, eine Alkoholkontrolle durchzuführen.

Was mache ich, wenn mein Kollege betrunken ist?

Alkoholauffällige Mitarbeiter zu schützen, hilft keinem. Sie sollten allem voran seine Fehler nicht ignorieren und ihn offen auf den Verdacht des Alkoholmissbrauchs ansprechen. Sie können dem Kollegen ebenfalls nach einem offenen Gespräch Ihre Hilfe anbieten oder auch auf Hilfsangebote verweisen.