- Allgemeines Recht
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Recht auf Namensänderung: Zweitnamen hinzufügen & entfernen
- Eine Namensänderung in Deutschland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand.
- Der Name kann bei Änderungen von familienrechtlichen Situationen wie Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Eheschließung, Adoption, Bestimmung des Geburtsnamen eines Kindes, und Scheidung geändert werden.
- Eine Vornamenänderung ist eine langwierige Angelegenheit und erfordert einen absoluten Ausnahmefall, wie zum Beispiel bei Geschlechtsangleichung oder wenn der Vorname eine nachweisliche Belastung darstellt.
- Die Änderung des Nachnamens ist einfacher, insbesondere wenn die Lebenssituation dies vorschreibt. Willkürliche Änderungen erfordern jedoch einen wichtigen Grund und entsprechende Nachweise.
- Die Namensänderung muss schriftlich beantragt werden, entweder beim Bürgeramt oder beim zuständigen Standesamt, und erfordert eine ausführliche Begründung sowie gegebenenfalls psychologische oder ärztliche Gutachten.
Nicht jeder Name, der schön klingt, ist als Vorname erlaubt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Sie sich nicht mit jedem erlaubten Vornamen ein Leben lang herumschlagen müssen. Der Name eines Menschen ist dazu da, um ihn eindeutig zu identifizieren. Innerhalb von Behörden ist er deshalb heilig und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu ändern. Wie Sie Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern lassen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber
Wann kann ich meinen Namen ändern?
Der Name einer Person beurteilt sich üblicherweise nach familienrechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Namensänderung kommt insbesondere bei Änderungen von familienrechtlichen Situationen in Betracht. Folgende Szenarien können eine Namensänderung zulassen:
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Eheschließung
- Adoption
- Bestimmung des Geburtsnamen eines Kindes
- Scheidung
Möchten Sie in einem dieser Fälle eine Namensänderung vornehmen, so reicht hierfür oftmals eine namensrechtliche Erklärung durch die zuständige Behörde (im Regelfall die Standesämter). Alle Änderungen werden dann im Personenstandsregister dokumentiert.
Wie kann ich meinen Vornamen ändern lassen?
In Deutschland ist die Änderung des Vornamens eine langwierige Angelegenheit und ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Es muss ein absoluter Ausnahmefall vorliegen, damit die Behörden eine Namensänderung zulassen. Grund hierfür kann sein, dass der Name für Sie nachweislich eine Belastung darstellt. Selbst, wenn Ihr Vorname ein anstößiges Wortspiel, Anfeindungen und Mobbing zulassen würde, ist dies noch lange kein Grund für eine Namensänderung.
Einfacher geschieht die Änderung Ihres Vornamens, wenn Sie beispielsweise nach einer Geschlechtsumwandlung einen anderen Vornamen annehmen möchten, da Ihr alter Vorname einer anderen Identität (weiblich beziehungsweise männlich) entsprochen hat. Sie können den Vornamen auch ändern, wenn Sie einen ausländischen Vornamen besitzen, den Sie eindeutschen lassen möchten. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie auch dann einen neuen Vornamen wählen. Haben Sie ein Kind adoptiert, können Sie unter Umständen auch den Vornamen des Kindes ändern lassen.
Vorsicht: Haben Sie zwei oder mehrere Vornamen, so wird es wohl nicht möglich sein, einen davon loszuwerden. Die Behörde würde dann damit argumentieren, dass sie einen einzigen Namen davon als Rufnamen auswählen können. Doch auch diese Tatsache war nicht immer so. Früher oblag es den Eltern, die Anzahl der Namen sowie deren Reihenfolge und die daraus resultierende Entstehung des Rufnamens selbst festzulegen. Heutzutage sind alle Vornamen gleichberechtigt und Sie können selbst wählen, welchen Sie hauptsächlich nutzen möchten. Wenn Sie dennoch einen dieser Vornamen streichen lassen möchten, brauchen Sie dafür Nachweise, dass dieser eine Name für Sie untragbar ist. Beispielsweise, wenn Ihr Vorname (oder einer davon) Osama oder Adolf wäre, würde die Behörde vermutlich einer Namensstreichung zustimmen.
Eine Namensänderung muss in jedem Fall schriftlich beantragt werden. Dies geschieht entweder beim Bürgeramt oder beim zuständigen Standesamt. Je nach Bundesland kann dies jedoch auch variieren. Sie sollten Ihrem Antrag eine ausführliche Begründung beifügen, weshalb der Name geändert werden soll. Haben Sie hierzu psychologische oder ärztliche Gutachten vorliegen, ist es sinnvoll, den Antrag mit diesen Dokumenten zu ergänzen.
Wie kann ich meinen Nachnamen ändern lassen?
Wenn Sie Ihren Nachnamen ändern lassen möchten, ist dies meist einfacher als den Vornamen zu ändern; zumindest dann, wenn die nötigen Bedingungen gegeben sind. Es gibt allein schon einige Lebenssituationen, in denen die Änderung des Familiennamens sowieso schon vorgesehen ist (s. hierzu Abschnitt: „Wann kann ich meinen Namen ändern?“).
Welche Voraussetzungen müssen für eine willkürliche Änderung vorliegen?
Wie bereits erwähnt, kann ein Nachname nur schwer geändert werden, wenn nicht gerade die Änderung des Familienstands ansteht. Um den Nachnamen ändern zu lassen, benötigen Sie einen wichtigen Grund (§ 3 Abs. 1 NamÄndG). Der wichtige Grund kann dadurch belegt sein, dass Ihnen der Nachname unzumutbare Nachteile bereithält. Für eine Änderung müssen Sie jedoch auch entsprechende Nachweise vorlegen. Üblicherweise wird sich darauf berufen, dass man psychisch unter dem Nachnamen leidet. Halten Sie vor der Antragstellung Rücksprache mit Ihrem zuständigen Standesamt.
Folgende Nachteile Ihres Nachnamens könnten zu einer Namensänderung führen:
- Ein triftiger Grund könnte es sein, wenn Ihr Nachname anstößig oder lächerlich ist. Verbindet die Mehrheit der Gesellschaft mit Ihrem Nachnamen einen anstößigen Gedanken oder wird er oftmals zu makaberen Wortspielen verwendet, ist dies in den meisten Fällen als wichtiger Grund ausreichend.
- Haben Sie hingegen einen schwer auszusprechenden Nachnamen und entstehen Ihnen dadurch im Berufsleben Nachteile, haben Sie ebenfalls gute Gründe für eine Änderung. Gerade im Job sind einige Menschen darauf angewiesen, dass Lieferanten, Kunden etc. sich ihre Namen gut einprägen können. Ist dies nicht immer ohne Probleme zu gewährleisten, kann man ihn in eine einfachere Schreibweise ändern lassen.
- Auch ausländische Namen können nach einer Einbürgerung angepasst werden.
- Leben Sie in einer Region, in der Ihr Nachname besonders oft verbreitet ist und es besteht zudem eine vielfältige Verwechslungsgefahr, so können Sie auch ebenfalls eine Namensänderung beantragen. Die Behörden prüfen dann, wie viele Menschen in Ihrer Region den gleichen Nachnamen tragen.
- Es kann auch vorkommen, dass Ihr Nachname urplötzlich in den Medien stark bekannt und damit eine negative Verbindung hergestellt wird. Beispielsweise haben Sie dann mit Ihren gesamten Familienangehörigen Anspruch auf eine Namensänderung. Keiner möchte unbedingt denselben Nachnamen tragen wie ein berühmter Straftäter. Allerdings schauen die Behörden hier konkret auf die Umstände des Einzelfalls.
Fazit zum Recht auf Namensänderung
Wie Sie sehen, ist eine Namensänderung in Deutschland nur mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Nur, weil Ihnen Ihr Vor- oder Nachname nicht gefällt, haben Sie noch keinen Grund, eine willkürliche Namensänderung vornehmen zu lassen. Deshalb ist die Namensänderung nur mit einem triftigen Grund zulässig. Klingt er anstößig, abwertend oder sorgt er für psychische Belastungen, so haben Sie gute Chancen auf eine Namensänderung. Ebenso haben Sie nach einer Geschlechtsangleichung das Recht auf Namensänderung.
Häufig gestellte Fragen zum Recht auf Namensänderung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Welche Dokumente benötige ich zur Namensänderung?
Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, können Sie sich einen entsprechenden Antrag online downloaden. Das Formular erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Behörde. Mit dem Antrag müssen Sie eine Kopie Ihres Ausweises, eine Meldebescheinigung sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister einreichen.
Wie viel kostet eine Namensänderung?
Die Gebühren für eine Feststellung oder Änderung des Familiennamens liegen zwischen 50,00 und 1.500 Euro. Soll nur der Vorname geändert werden, muss mit Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 Euro gerechnet werden. Eine Voranfrage zur Namensänderung ist hingegen kostenlos.
Wie lange dauert die Namensänderung?
Dies hängt ganz von den Behörden oder Gerichten und deren Auslastung ab. Die Bearbeitungszeit pendelt sich von wenigen Monaten bis hin zu eineinhalb Jahren ein.