Das Recht auf Namensänderung & Änderung von Dokumenten – Zweitnamen ändern

Sie möchten Ihren Vornamen, egal ob Sie nur einen oder mehrere haben, ändern lassen? Zudem vielleich auch Ihren Nachnamen und fragen sich, wie das mit den Dokumenten, wie Zeugnissen und Schriftverkehr mit Behörden wie Krankenkasse oder Arbeitsamt, aussieht? Oder Sie fragen sich, ob Sie Ihren Rufnamen ändern können aber nicht Ihren Nachnamen?

Wir haben zahlreiche Anfragen von verschiedenen Nutzern zu diesem Thema erhalten und haben uns dieses Thema genauer angeschaut.

Vornamen ändern:

Eine Rechtsgrundlage i.S.d. Namensänderungsgesetzes für die Änderung des Rufnamens gibt es nicht. Wenn eine Person mehrere Vornamen hat, steht es ihm frei, welchen er unter den mehreren Vornamen als Rufnamen gebrauchen will.

Daher muss die Änderung des Rufnamens weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.

In einem solchen Fall würden Sie praktisch Ihrer Umgebung mitteilen, dass Sie eher gerne mit dem Rufnamen „Günther“ gerufen werden wollen und nicht mit „Hans“. Der bürokratische Alltag jedoch nimmt aus Gewohnheit immer den ersten Namen im Pass. Das müssten Sie dann so hinnehmen.

Streichung des einen Vornamens:

Etwas anders gilt jedoch, wenn Sie den Vornamen „Hans“ streichen lassen würden. In einem solchen Fall würden Sie auch im bürokratischen Alltag nur einen Vornamen besitzen und die Behörden würden sodann stets diesen Vornamen übernehmen, folglich „Günther“.

Eine Streichung eines der Vornamen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, gem. § 3 Abs. 1 NamÄndG (http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.html). Denn grundsätzlich gilt das Namensrecht in Deutschland, was nicht ohne Grund geändert werden kann.

Ob dieser gegeben ist, ist immer von Einzelfall abhängig. Wenn Sie schon seit Jahren immer mit dem Namen „Günther“ auftreten und sich eher mit dem Namen identifizieren als mit dem von den Eltern gegebenem „Hans“ könnte dies einen wichtigen Grund für die Streichung des Vornamens darstellen. Hierfür müssten Sie genauer beschreiben, wieso Sie den Vornamen streichen wollen.

Vorteilhaft wäre in einem solchen Zusammenhang, wenn Sie bereits behördliche Dokumente hätten, wo Sie nur mit dem „Vornamen Günther“ bezeichnet wurden. Dies würde Ihren Wunsch in Zukunft weiterhin mit dem Vornamen auftreten zu wollen und so bezeichnet zu wollen, unterstreichen.

Nachnamen bzw. Namen ändern:

Bzgl. der Änderung des Nachnamens müssen Sie auch einen wichtigen Grund vorlegen. Jedoch sind die Änderungen des Nachnamens etwas schwieriger als beim Vornamen. Familiennamen könnten Sie eventuell ändern, wenn Ihr Patenonkel Sie adoptiert. Oder Ihr jetziger Familienname einen ehrverletzenden Charakter besitzt oder Sie anderweitige Gründe vorlegen können, wieso Sie eine Änderung des Familiennamens wünschen.

Der Antrag auf Namensänderung:

Den Antrag auf Namensänderung müssen Sie beim zuständigen Amt – Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt etc. – einreichen. Dann erhalten Sie ein Schreiben, in der Ihnen mitgeteilt wird, welche Unterlagen noch benötigt werden, bspw.:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung bzw. Auszug aus dem Personenregister (beim Standesamt, wo die Geburtsurkunde beantragt wurde, beantragen)
  • Führungszeugnis (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
  • Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
  • Einkommensnachweise 

Sie müssen ungefähr Gebühren i.H.v. 2,50 bis 255 Euro in Kauf nehmen. Von diesen Kosten könnten Sie teilweise befreit werden, wenn Sie mithilfe eines formlosen Schreibens mitteilen, dass Sie keine finanziellen Möglichkeiten haben, diese zu bezahlen, folglich durch Nachweis von SGB II-Bescheid etc.

Oft gestellte Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Nutzer zu diesem Thema gruppiert und unsere Antworten dazu gegeben.

Wie kann ich meinen Zweitnamen ändern?

Um die Änderungen eines Zweitnamens oder die Änderung des Vornamens zu bewirken, ist das Vorliegen eines wichtigen Grunds notwendig. Falls ein wichtiger Grund vorliegt, kann bei dem zuständigen Amt (Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt, etc.) eine Änderung beantragt werden.

Kann ich mir einen zweiten Namen geben?

Theoretisch ist das Hinzufügen eines weiteren, zweiten Namen möglich. Hier muss ein besonders wichtiger Grund vorliegen, da ansonsten der Antrag in den meisten Fällen abgelehnt wird.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Ein “wichtiger” Grund ist gesetzlich nicht definiert und kann daher viele Variationen und Formen haben. Das könnte beispielsweise sein, dass Sie nur noch mit dem zweiten Namen gerufen werden. Ob die einzelnen Gründe als wichtig empfunden werden können, entscheidet das jeweilige Amt.

Kann man den Ehenamen nachträglich ändern?

Theoretisch ist das Ändern des Ehenamens möglich. Die Änderung des Namens ist in diesem Falle deutlich schwerer als das des Vornamens.

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