Fotograf rückt Bilder nicht raus bzw. meldet sich nicht

Sie haben sich schwanger fotografieren lassen und haben sogar eine Vorauswahl der Bilder getroffen sowie eine Anzahlung für die Anfahrt und das Fotografieren geleistet? Sie bekommen jetzt jedoch keine Rückmeldung mehr und wissen nicht was Sie tun können?

Wir haben mehrere Anfragen von verschiedenen Nutzern zu diesem Thema erhalten und haben dieses Szenarium genauer unter die Lupe genommen.

Haben Sie eine Quittung über das Neugeborenenshooting? Oder Nachweise, dass das Shooting durchgeführt wurde? Oder einen wirksamen Vertrag, der die Leistungen der Fotografin hinreichend definiert? (E-Mails, SMS-Zusagen, dass sie zu Ihnen kommt? War jemand beim Shooting anwesend? Kontoauszüge, die belegen, dass Sie den vereinbarten Preis gezahlt haben?Kaufbelege?)

Grundsätzlich herrscht zwischen Ihnen als Fotografierten und der Fotografin ein schuldrechtlicher Vertrag. Aus diesem schuldrechtlichen Vertrag ergeben sich Pflichten und Rechte für Sie beide.

Zur Hauptpflicht der Fotografin gehört es, Ihnen die Fotos zu übergeben, das Fotoshooting „Neugeborenenshooting“ durchzuführen und die Fotos zu entwickeln, falls dieses im Vertrag hinreichend definiert wurde.

Zu Ihrer Hauptpflicht gehört es, den Preis für die Leistung zu zahlen und die Fotos abzunehmen.

Wurde lediglich im Vertrag hinreichend definiert, dass die Fotografin nur das Fotoshooting durchführt. So erhält sie auch nur für das Shooting das Geld. Ein weiterer Vertrag müsste dann die Regelung bzgl. der Fotos regeln. Wie viele entwickelt werden und wie viele auf die CD hinzugefügt werden.

Wurde nun das Shooting und die Fotos in einem Vertrag geregelt, haben Sie hierfür gezahlt und die Gegenleistung, folglich die Fotos nicht ausgehändigt bekommen, verletzt die Fotografin Ihre Hauptpflicht aus dem Schuldverhältnis.

In einem solchen Fall würde ich Ihnen empfehlen eine Frist zur Lieferung der Fotos zu setzen. Hier wären sieben bis zehn Tage angemessen. Diese Frist sollten Sie unter Angabe des Datums und nicht nur „in sieben bis zehn Tage“ in Ihrem Schreiben zur Aufforderung der Übergabe der Fotos auch ausdrücklich vermerken.

Dieses Schreiben sollten Sie am besten wegen den Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Wenn die Fotografin nun nicht innerhalb dieser Frist reagiert, können Sie:

  • falls Sie weiterhin an der Ware interessiert sind, Ihren Lieferanspruch auf rechtlichen Wege durchsetzen durch einen Anwalt Ihres Vertrauens.
  • falls Sie das Geld, was Sie bereits gezahlt haben, rückerstattet bekommen wollen. Hierbei sollten Sie ein Schreiben bzgl. des Rücktrittes aus dem Dienst-/Werkvertrag anfertigen und auch per Einschreiben mit Rückschein senden. In diesem Schreiben vermitteln Sie der Fotografin, dass Sie aus dem Vertrag mit ihr zurücktreten und gleichsam den Kaufpreis zurückfordern, weil Sie eben keine Fotos erhalten haben. Erhalten Sie das Geld nicht zurück, können Sie auch hierbei über den rechtlichen Weg Ihren Anspruch durchsetzen.
  • falls die Fotografin Sie betrogen hat, können Sie sie bei der Polizei wegen Betruges anzeigen. Hierfür sollten Sie Ihre Beweisunterlagen mitnehmen und die Anschrift der Fotografin.

Wir hoffen sehr für Sie, dass Sie die Fotos durch die Fristsetzung erhalten werden und es nicht zu weiteren Schwierigkeiten mit der Fotografin kommen wird.

Haben Sie ein Anliegen oder eine Frage zum Beitrag?

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