- Allgemeines Recht
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Gerichtskosten nicht zahlen: Folgen, Haftbefehl & mehr
- Im Regelfall sind Gerichtskosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
- Der Unterlegene eines Gerichtsverfahrens hat üblicherweise die Gerichtskosten zu tragen.
- In besonderen Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- Je höher der Streitwert (Gegenstandswert) ausfällt, umso höher sind die Gerichtskosten.
Die meisten Menschen scheuen sich vor einem Gerichtsprozess, da nicht nur Anwaltskosten, sondern auch Gerichtskosten auf Sie zukommen können. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie Näheres zu den Gerichtskosten und wie sie sich zusammensetzen.
Was sind Gerichtskosten?
Gerichtskosten fallen in der Regel erst an, wenn ein Klageprozess eingeleitet wird. Die klagende Partei hat somit üblicherweise auch den Gerichtskostenvorschuss zu tragen. Verliert der Kläger die Klage, so muss er letztlich auch für die gesamten Gerichtskosten aufkommen. Zu beachten gilt bei Zivilverfahren, insbesondere bei Verfahren vor den Amts- und Landgerichten, dass eine Klage erst als zugestellt gilt, sobald der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde. Die Frist zur Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses beträgt üblicherweise 14 Tage nach Eingang der Zahlungsaufforderung durch die Landesjustizkasse. Solch ein Gerichtsverfahren kann sich gut und gerne über Jahre hinwegziehen, was nicht nur einen finanziellen Druck mit sich bringt, sondern eventuell auch einen psychischen.
Sobald Sie eine Klage in Ihren Händen halten, können Sie also davon ausgehen, dass der Kläger für die Gerichtskosten schon in Vorleistung getreten ist. Ohne diese Einzahlung der Gerichtskosten leiten die Gerichte die Klage erst gar nicht weiter. Die Akte verbleibt dann beim Gericht und wird zu gegebener Zeit weggelegt.
Die Ihnen zugestellte Klage kam mit einer Postzustellungsurkunde, auf der das Datum sowie die Uhrzeit vermerkt wurde. Ein solcher Vermerk geht auch zurück ans Gericht, damit dieses die Fristenberechnung ordnungsgemäß durchführen kann.
Wer entscheidet, wer die Gerichtskosten zu tragen hat?
In den üblichen Zivilverfahren ist es so, dass in der Regel der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten zu tragen hat. Anders sieht es aus, wenn sich Kläger und Beklagter auf einen Vergleich einigen. Die Kosten werden dann anteilmäßig auf beide Parteien verteilt. Die Gerichtskosten sind bei einem Verfahren, welches durch Vergleich endet, oftmals günstiger, als wenn das Gericht ein Urteil fällt. Auch bei Familiengerichten werden die Kosten oftmals geteilt. Meistens trägt dann jede Partei 50 % der Verfahrenskosten. Bei Unterhaltsklagen ist dies jedoch wiederum anders; hier zahlt die unterlegene Partei den kompletten Betrag. Wie viel welche Partei an Verfahrenskosten zu tragen hat, ist meist durch die Gerichte im Urteilsspruch niedergeschrieben.
Wie funktioniert die Prozesskostenhilfe?
Keine Frage, ein Gerichtsprozess kostet Geld. Sollten Sie für die Kosten eines Anwalts oder für Gerichtskosten nicht aufkommen können, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, damit Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen können. Die Prozesskostenhilfe soll dazu dienen, dass sichergestellt ist, dass jeder Bürger Zugang zum Recht hat, ganz gleich wie viel man verdient.
In folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO):
- Wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausreichenden Erfolg bietet.
- Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann auch dann bestehen, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung nur in Raten, nur teilweise oder gar nicht zahlen kann.
- Wenn eine Partei trotzdem an der gerichtlichen Durchsetzung festhält, auch wenn sie die Kosten selbst tragen müsste.
Die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe ist übrigens dann ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht oder eine andere Organisation – wie beispielsweise ein Mieterverein oder ein Sozialverband – die Kosten übernehmen würde. Wenn Sie verheiratet sind, kann es unter Umständen vorkommen, dass Ihr Ehepartner aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Prozesskosten aufkommen muss.
Wie berechnen sich die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Die Anwaltsvergütung errechnet sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei beiden Berechnungsarten wird eine entsprechende Streitwerttabelle zugrunde gelegt (§ 3 Abs. 1 GKG). Vereinfacht gesagt kann festgehalten werden, je höher der Streitwert ist, umso höher sind auch die Kosten. Wurde bei Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, zahlt die Staatskasse die Verfahrenskosten. Bedenken Sie jedoch, dass der Staat nichts zu verschenken hat. Nur wenn die Klage oder die Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, kommt der Staat für die Kosten auf.
Aus der Urteilsverkündigung oder dem später ergehenden Kostenbeschluss kann dann die Kostentragungslast entnommen werden. Entweder zahlt der Verlierer die Kosten komplett oder sie werden – je nach Obsiegen und Unterliegen – entsprechend qequotelt. In vielen Fällen wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Kosten schnell in die Höhe treiben kann. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung kann dabei für etwas mehr Ruhe sorgen.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung kann schon von Anfang an eine nützliche Investition darstellen. Auch schon kleine Auseinandersetzungen können vor Gericht schnell ins Geld gehen. Im Vergleich zur Prozesskostenhilfe zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Gebühren des gegnerischen Prozessbevollmächtigten. Gleiches gilt auch für Sachverständigenauslagen. Allerdings sollte vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung abgewogen werden, wie wahrscheinlich es ist, einmal in einen Rechtsstreit zu geraten.
Fazit zum Thema Gerichtskosten
Das Thema rund um die Gerichtskosten ist wahrlich facettenreich und manchmal schwer durchzublicken. Die Prozesskosten insgesamt setzen sich aus vielen kleineren und größeren Positionen zusammen und berechnen sich in den meisten Fällen nach der Höhe des Streitwertes in der jeweiligen Angelegenheit.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Was passiert, wenn ich die Gerichtskosten nicht zahle?
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Wie lange besteht Zeit, Gerichtskosten zu zahlen?
Sobald die Zahlungsaufforderung eingeht, sind die Gerichtskosten innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Können Gerichtskosten auch in Raten gezahlt werden?
Prinzipiell ja, Sie sollten dafür aber unbedingt einen Antrag stellen und dem Gericht darlegen, wie Ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage aussieht. Im gleichen Zuge sollten Sie auch die entsprechende Höhe der Rate mitteilen.
Können Gerichtskosten erlassen werden?
Gemäß § 10 JVKostG können Justizbehörden ausnahmsweise die Justizkosten erlassen oder ermäßigen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kostenschuldners dies erfordern.