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GEZ ummelden: Pflichten, Rechte & Möglichkeiten nach Umzug!
- Die GEZ-Gebühr wird seit 2013 als "ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice" bezeichnet.
- Bei einem Umzug muss man sich beim Beitragsservice ummelden, da die Rundfunkgebühr an die Wohnadresse gebunden ist.
- Ummeldung ist nötig, wenn man umzieht und bereits Rundfunkgebühren zahlt; in einem Haushalt, der schon zahlt, kann man sich abmelden; ohne Gebührenkonto muss man sich nach dem Umzug anmelden.
- Änderungen in persönlichen Daten wie Kontoverbindung, Name oder Adresse erfordern ebenfalls eine Ummeldung.
- Die Ummeldung kann entweder über ein PDF-Formular per Post oder online über ein Ummeldeformular erfolgen.
- Seit August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag pro Haushalt monatlich 18,36 Euro.
Mittlerweile heißt die GEZ Gebühr nicht mehr GEZ, sondern ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice. Ummelden müssen Sie sich aber trotzdem nach einem Umzug. Was Sie über das GEZ ummelden nach dem Umzug wissen müssen, erklären wir Ihnen hier.
Was ist der Rundfunkbeitrag eigentlich?
Kaum zu glauben, aber einen Beitrag, um den öffentlichen Rundfunk zu nutzen, gibt es schon seit fast 100 Jahren. Ausnahme war hier der Sendebetrieb im Jahr 1923 in Berlin. Die meisten Menschen kennen diese Gebühr vermutlich noch unter dem Begriff „GEZ-Gebühr“. Im Jahr 1976 übernahm die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) die Rundfunkgebühren als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Zunächst nur im Westen von Deutschland und später auch im vereinigten Deutschland.
Wieso heißt GEZ jetzt Beitragsservice?
Jeder kennt den Begriff GEZ und weiß, was gemeint ist. Die Gebühreneinzugszentrale, also die GEZ, gab es bis 2012. Diese hat die Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingezogen. Im Jahr 2013 wurde dann aus der GEZ der „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“. Ganz schön lange, deshalb verwundert es auch nicht, dass auch heute noch viele von der GEZ Gebühr sprechen.
Muss ich die GEZ ummelden, anmelden oder abmelden?
Unterschieden wird zwischen dem Rundfunkbeitrag ummelden, abmelden und anmelden. Viele Menschen sind hierbei meistens irritiert und wissen insbesondere nach einem Umzug nicht, ob sie sich nun an-, um- oder abmelden sollen. Bei dieser Lösung des Rätsels möchten wir Ihnen gerne behilflich sein:
- Wenn Sie umziehen, aber schon Rundfunkgebühren zahlen, müssen Sie sich in diesem Fall nur ummelden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Rundfunkbeitrag nicht automatisch umgemeldet wird.
- Ziehen Sie in einen bestehenden Haushalt ein, der bereits Gebühren zahlt, können Sie sich abmelden. Waren Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht angemeldet, brauchen Sie dies dann auch nicht mehr zu tun.
- Besitzen Sie noch kein Gebührenkonto, so müssen Sie sich nach einem Umzug anmelden.
Ein Beispiel: Wenn Sie als Single von München nach Hamburg ziehen und vorher auch schon alleine gelebt haben, zahlen Sie naturgemäß ja den Rundfunkbeitrag. Jetzt müssen Sie lediglich noch die Adresse ändern. Wenn Sie hingegen mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner zusammenzuziehen oder gar in eine WG, dann kann es durchaus sein, dass dort schon Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Welche Gründe für eine Ummeldung gibt es?
Nicht nur der Umzug ist ein Grund für eine Ummeldung. Auch wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie den Beitragsservice informieren. Dies gilt beispielsweise in folgenden Fällen:
- neue Kontoverbindung
- neuer Name
- neue Adresse
Wie kann ich den Rundfunkbeitrag ummelden?
Egal, ob Namenswechsel oder Adressänderung: Die Ummeldung ist überhaupt nicht schwer. Es gibt zwei Wege, sich umzumelden:
- Sie können sich ein PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post zur GEZ schicken.
- Sie können sich online mithilfe des Ummeldeformulars direkt ummelden.
Möchten Sie sich postalisch ummelden, so lautet die Postanschrift:
„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln“
In beiden Fällen ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihre Beitragsnummer zur Hand haben. Diese müssen Sie in das dafür vorgesehene Feld eintragen. Eine Ummeldung per Telefon geht leider nicht.
Wie hoch sind die Rundfunkgebühren?
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich GEZ Gebühr) für jeden Haushalt beträgt seit August 2021 monatlich 18,36 Euro. Dies ergibt einen Beitrag pro Quartal in Höhe von 55,08 Euro. Dieser Beitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
Eigentlich sollte sich der damalige Beitrag von 17,50 Euro bereits zum 01.01.2021 erhöhen. Dies wurde im März 2020 durch die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden. Dieser Medienstaatsvertrag trat allerdings nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt sich als einziges Bundesland gegen eine Erhöhung aussprach. Daraufhin legten die Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein.
Seit dem 20.07.2021 gibt es nun eine Zwischenlösung: Das BVerfG entschied, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, da das Bundesland ohne tragfähige Gründe seine Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Der Rundfunkbeitrag wurde übergangsweise um 86 Cent angehoben, damit die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet ist. Rückwirkend zum 01.01.2021 galt dies jedoch nicht, sondern erst ab August 2021.
Um eine endgültige Erhöhung durchsetzen zu können, müssen alle Länder den Regelungen in einem neuen Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Nunmehr bleibt abzuwarten, auf welche Höhe sich die Länder einigen können. Bei der Entscheidung sollen auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie berücksichtigt werden. Der Verfassungsrichter mahnte, dass auch im Blick behalten werden solle, welche Zahlungen den Haushalten zuzumuten sind.
Wenn Sie einmal einen Blick zu unseren Nachbarn nach Frankreich werfen, werden Sie feststellen, dass dort die monatlichen Gebühren von 11,50 Euro abgeschafft wurden. Damit sollten die Bürger finanziell entlastet werden. Die Kosten werden dann zukünftig über die Mehrwertsteuer finanziert.
Wann kann ich mich von der GEZ abmelden?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, sind Sie zur Zahlung von Rundfunkgebühren für eine neue Wohnung verpflichtet. Wenn Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig mitteilen, müssen Sie auch keine doppelten Beträge zahlen. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich darum beizeiten kümmern. Allerdings besteht in einigen Fällen auch eine Ausnahme der Zahlungspflicht. In folgenden Fällen können Sie sich bedenkenlos von dem Rundfunkbeitrag abmelden:
- Wenn Sie zu Ihren Eltern ins Elternhaus ziehen und dort schon Rundfunkgebühren gezahlt werden
- Sie ziehen in eine Gemeinschaftsunterkunft (Kaserne, Internat, Hospiz oder Justizvollzugsanstalt)
- Sie ziehen in ein Senioren- oder Pflegeheim
- Sie ziehen ins Ausland
- Sie ziehen in die Wohnung zu Ihrem Lebenspartner oder in eine Wohngemeinschaft, in der die Rundfunkgebühren schon durch Mitbewohner bezahlt werden.
Besitzen Sie eine Zweitwohnung oder Ähnliches und geben diese komplett auf, so ist es nicht mehr erforderlich, Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie können sich dann einfach abmelden. In einigen Fällen besteht auch die Befreiung zur Zahlung der Rundfunkgebühren. Und zwar dann, wenn Sie
- Student sind und BAföG beziehen
- Leistungen aus Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen
Die Formulare für den Befreiungsantrag erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Zusammen mit beweiskräftigen Nachweisen müssen Sie diesen dann beim Beitragsservice einreichen.
Wer muss keine Rundfunkgebühren zahlen?
Vollständig von einem Rundfunkbeitrag befreien, können sich unter anderem Empfänger von Blindenhilfe oder Taubblinde. Auch Bewohner eines Pflegeheims, die vollstationär betreut werden, können sich komplett befreien lassen.
Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF, brauchen Sie nur einen reduzierten Beitrag zu zahlen. Hierzu zählen insbesondere Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund Hörschädigung oder Sehbehinderung nicht mehr teilnehmen können. Bis Ende 2012 war diese Personengruppe noch gänzlich von der Rundfunkgebühr befreit. Seitdem fällt für diese Gruppe ein Drittel des regulären Beitragssatzes an, dies bedeutet, seit August 2021 zahlen sie 73,44 Euro im Jahr.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Sollten Sie die Gebühren nicht zahlen, erhalten Sie einen Beitragsbescheid mit Säumniszuschlag. Dieser beträgt 1 % der Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro. So ist es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV in Verbindung mit § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. Eine gesonderte Mahnung erhalten Sie hierüber nicht.
Bedenken Sie jedoch, dass es immer mal wieder vorkommt, dass gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschickt werden. Diese Schreiben sehen den tatsächlichen Briefen des Beitragsservices sehr ähnlich, wurden aber von Betrügern verschickt.
Wenn Sie also eine Zahlungsaufforderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices erhalten, prüfen Sie zunächst, ob alle Daten (Beitragsnummer und Adresse) korrekt sind. Wenn Sie Zweifel an dem Schreiben hegen, lassen Sie sich telefonisch vom Beitragsservice dieses Schreiben bestätigen.
Fazit: GEZ ummelden nach einem Umzug?
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Die Rundfunkgebühr wird dann nicht mehr für die alte, sondern für die neue Wohnung erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen für eine Befreiung der Beitragspflicht. Dazu benötigen Sie entsprechende Nachweise, die mit einem Antrag beim Beitragsservice einzureichen sind.
Häufig gestellte Fragen rund um GEZ Ummeldung
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was passiert, wenn ich mich bei der GEZ nicht ummelde?
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre neue Anschrift dem Beitragsservice mitzuteilen. Versäumen Sie diese Meldung, kann dies zu einer Beitragsnachzahlung und sogar zu einem Säumniszuschlag führen. Dieser beträgt 1 % der Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro. Eine gesonderte Mahnung erhalten Sie nicht, daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Ummeldung zu kümmern, um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden.
Wie melde ich die GEZ um?
Das Ummelden der GEZ, jetzt als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bekannt, ist im Grunde ein sehr unkomplizierter Vorgang. Es gibt zwei Methoden für die Ummeldung:
In beiden Fällen benötigen Sie Ihre Beitragsnummer. Diese müssen Sie in das dafür vorgesehene Feld eintragen.
Wann meldet sich GEZ nach Umzug?
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wird sich in der Regel nicht automatisch bei Ihnen melden, wenn Sie umziehen. Die Verantwortung für die Ummeldung liegt bei Ihnen. Wenn Sie sich jedoch nicht ummelden, ist es wahrscheinlich, dass Sie irgendwann einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag erhalten werden. Daher ist es empfehlenswert, sich proaktiv um die Ummeldung zu kümmern, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.