- Arbeitsrecht
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Minijob & Jobcenter: Hartz IV, Bürgergeld, Anrechnung & mehr
- Empfänger von Sozialleistungen müssen das Jobcenter über die Aufnahme eines Minijobs informieren, andernfalls kann dies zu Kürzungen der Leistungen führen.
- Die Einkommensgrenze für Hartz IV-Empfänger liegt bei 1.200 Euro brutto, mit Kindern sogar bei 1.500 Euro.
- Der Hartz IV-Zuverdienst wird nicht komplett angerechnet: Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei, darüber hinaus gibt es prozentuale Freibeträge.
- Ein Minijob-Einkommen von 450 Euro pro Monat resultiert nach Abzügen in einem abrechnungsfreien Betrag von 170 Euro für den Hartz-IV-Empfänger.
- Nebenkosten wie Riester-Rente oder Kirchensteuern können zu einem monatlichen Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger führen.
Ein Minijob kann für einen Hartz-IV-Empfänger einen ersten Schritt Richtung Vollzeitbeschäftigung darstellen. Wer länger aus dem Berufsleben draußen war, dem wird der Wiedereinstieg nicht immer ganz einfach gemacht. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema Jobcenter und Minijob.
Was muss ich beachten, wenn ich als Bürgergeld-Empfänger einen Minijob aufnehme?
Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, das Beschäftigungsverhältnis der Minijob-Zentrale zu melden. Sie selbst müssen zwingend Ihr Jobcenter darüber informieren (§ 61 Abs. 1 SGB II). Dieses ist nämlich für die Zahlung von Arbeitslosengeld II zuständig. Unterlassen Sie die Meldung an das Jobcenter, kann das zu einer erheblichen Kürzung der Leistungen führen.
Lesen Sie hier, wie es sich mit Arbeitslosengeld und Minijob verhält.
Wie viel darf ich bei Hartz IV im Jahr 2022 dazuverdienen?
Viele Hartz-IV-Empfänger fragen sich, wie hoch ihr Zuverdienst eigentlich sein darf. Die Grenze beim Einkommen im Hinblick auf Erwerbstätige liegt grundsätzlich bei 1.200 Euro brutto (§ 11b Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Haben Sie Kinder? Dann erhöht sich diese Summe auf maximal 1.500 Euro (§ 11b Abs. 3 SGB II).
Wenn Sie neben Hartz IV noch weiteres Einkommen haben, wird dieser Zuverdienst auf die Leistungen angerechnet. Damit sich jedoch die Arbeit trotzdem lohnt, haben Sie gewisse Freibeträge. Von folgenden Freibeträgen können Sie demnach profitieren, da der Zuverdienst nicht komplett angerechnet wird:
- Nicht angerechnet werden die ersten 100 Euro. Bis zu diesem Limit landet der Hartz IV-Zuverdienst also gänzlich in Ihrer Tasche.
- Weiteres Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 % anrechnungsfrei.
- Zusätzliches Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro beziehungsweise 1.500 Euro ist zu 10 % anrechnungsfrei.
(vgl. § 11b Abs. 3 SGB II)
Berechnungsbeispiel 2022:
Sie verdienen sich zu Ihren Hartz IV-Leistungen noch 1.200 Euro hinzu. Folgende Berechnung wird angewandt:
- Die ersten 100 Euro sind stets anrechnungsfrei; Freibetrag: 100 Euro
- Für das Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei; Freibetrag: 180 Euro
- Für das Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro bleiben 10 % anrechnungsfrei; Freibetrag: 20 Euro
- Summe: 300 Euro
Wenn Sie sich neben den Leistungen von Hartz IV noch einen Zuverdienst von mindestens 400 Euro erwirtschaften, können Sie weitere Beträge absetzen. Darunter fallen etwa Steuern, Werbungskosten oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die sie auf das Einkommen gezahlt haben (§ 11b Abs. 2 SGB II).
Was bleibt vom 520-Euro-Job bei Hartz IV?
Als Hartz-IV-Empfänger dürfen Sie genauso einen Minijob ausüben, wie alle anderen auch. Beachtet werden sollte hierbei, dass das Einkommen Einfluss auf die Leistungen des Jobcenters hat. Übersteigt Ihr Einkommen den monatlichen Freibetrag, wird es auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet.
Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag im Monat 100 Euro (§ 11b Abs. 2 SGB II). Dies bedeutet, dass Sie als Minijobber 100 Euro monatlich aus dem Minijob behalten können. Übersteigt Ihr Einkommen die Freigrenze, wird dies zu 80 % auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Dies bedeutet, dass Ihnen weitere 20 % des Minijobs auch noch erhalten bleiben. Erfahren Sie mehr über die Fragestellung: was ist ein Minijob?
Um dies zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen das nachstehende Berechnungsbeispiel an die Hand geben:
Im Jahr 2021 betrug der Hartz IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden 446 Euro im Monat. Nun nimmt der Hartz-IV-Empfänger (neu: Bürgergeld) einen Minijob auf, in dem er 520 Euro monatlich verdient. Inwiefern wirkt sich jetzt das Einkommen auf die Leistungen des Jobcenters aus?
Einkommen aus dem Minijob - Grundfreibetrag = verbleibendes Einkommen
Also, 520 Euro - 100 Euro = 420 Euro
Dem Minijobber bleiben also nach Abzug des Grundfreibetrags noch 420 Euro übrig. Aus diesem Betrag ergibt sich die weitere Berechnung des Freibetrags von 20 %:
Verbleibendes Einkommen x 20 % = zusätzlicher Freibetrag
Also, 420 Euro x 20 % = 84 Euro
Grundfreibetrag (100 Euro) + zusätzlicher Freibetrag (84 Euro) = 184 Euro
Dies bedeutet, dass der Hartz-IV-Empfänger bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich, zusätzlich noch 170 Euro im Monat abrechnungsfrei behalten darf. Die verbleibenden 336 Euro aus dem Verdienst werden dann auf den Regelsatz angerechnet.
Gut zu wissen:
Haben Sie als Hartz-4-Empfänger eventuell noch weitere Ausgaben, wie beispielsweise Riester-Rente, Kosten für die Kinderbetreuung oder Kirchensteuern? Dann entsteht Ihnen ein monatlicher Mehrbedarf, der in die Leistungsberechnung ebenso hineinfließt.
Fazit: Minijob & Jobcenter
Egal, ob als Paar oder alleinerziehend: Der soziale Aufstieg – insbesondere mit Kindern – ist einiges schwerer als ohne Kinder. Minijobs sind häufig die einzige Möglichkeit, um etwas Geld anzusparen. Eine angemessene Aufstiegsperspektive entwickelt sich jedoch nur schleppend. Was sich aber bei einigen Statistiken zeigte, ist, dass ein neuer Partner beziehungsweise neue Partnerin sich sogar positiv auf das Berufsleben auswirkt. In 40 % der Fälle würde eine neue Liebe sogar aus der Grundsicherung herausführen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Jobcenter & Minijob
Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!
Was bleibt von 520-Euro-Job bei Hartz IV?
Oberhalb der Freibeträge werden Minijobs auch auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Zunächst werden von verdienten 520 Euro im Monat 100 Euro abgezogen. 20 % auf die verbleibenden 420 Euro bleiben anrechnungsfrei. Der Rest wirkt sich sodann bedarfsmindernd auf die Leistungen aus.
Wie meldet man einen Minijob an?
Bei der Minijob-Zentrale wird der Minijob mit dem entsprechenden Beitragsschlüssel und der Personengruppe 109 gemeldet. Hinweis: Sollte der Minijobber privat krankenversichert sein, dann ist er mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0100 oder 0500 zu melden.
Wann wird Hartz IV auf 600 Euro erhöht?
Am 20.07.2022 hat Arbeitsminister Heil (SPD) Details zu dem sogenannten Bürgergeld vorgestellt. Dieses soll das bestehende Hartz IV ersetzen. Dementsprechend sollen die Regelsätze für die Grundsicherung ab dem 01.01.2023 angemessen steigen.